AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 272-2 Mandelsloh contra Gläubiger; Appellation gegen ein Urteil der Regierung des Erzstifts Magdeburg zu Halle von 1611 10 21 im Streit um die Privilegierung von Forderungen am Erlös für den 1609 auf Druck der Gläubiger durch die Brüder vorgenommenen Verkauf v

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 272-2
Titel:Mandelsloh contra Gläubiger; Appellation gegen ein Urteil der Regierung des Erzstifts Magdeburg zu Halle von 1611 10 21 im Streit um die Privilegierung von Forderungen am Erlös für den 1609 auf Druck der Gläubiger durch die Brüder vorgenommenen Verkauf von Stadt und Amt Loburg an das Magdeburger Domkapitel
Entstehungszeitraum:1609 - 1613
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 278, Nr. 16
Darin:Appellationsinstrument, 1611 11 01 (Ausf.), fol. 34rv; vorinstanzliches Urteil (nach Leuteration gegen ein Urteil von 1609 01 26), welches Mandelslohs Gründe für eine Privilegierung seiner Forderungen nicht anerkennt, 1611 10 21 (Abschr.), fol. 69r-72v; Kurt und Berthold von Mandelsloh bekunden ihre Verpflichtungen gegenüber ihren unmündigen Bruder Otto Asche, 1603 01 21 (Abschr.), fol. 41r-42v; das Magdeburger Domkapitel belehnt Kurt und Berthold von Mandelsloh zur Gesamten Hand mit der Stadt und dem Amt Loburg, 1598 02 15 (Abschr.), fol. 63r-68v; detaillierte Aufstellung aller Forderungen des Appellanten gegenüber den Gläubigern seiner Brüder, 1610, fol. 73r-92v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mandelsloh, Otto Asche von
Beklagter/Antragsgegner:Mandelsloh, Kurt und Berthold von, verstorbene Brüder des Klägers, ihre Gläubiger
RHR-Agenten:Mandelsloh: Johann Löw (1612)
Entscheidungen:Befehl an das Domkapitel von Magdeburg, dem Kläger ein Jahr Zeit zu geben, einen Käufer zu finden, der den wirklichen Wert des Amts und der Stadt Loburg bezahlt, oder selbst den wirklichen Kaufpreis zu entrichten, 1609 06 06 (Konz.), fol. 28r-29r.
Umfang:Fol. 1-100
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1643
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3622581
 

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