AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 246-1 Lindau contra Montfort, Tirol/Vorderösterreich und Lindau; Streit um die Graf Hugo von Montfort im Rahmen einer Kommission zur Beilegung der 1626 ausgebrochenen Bürgertumulte 1628 erteilte Oberinspektion über die Stadt und dessen Übernahme der seit 1430

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 246-1
Titel:Lindau contra Montfort, Tirol/Vorderösterreich und Lindau; Streit um die Graf Hugo von Montfort im Rahmen einer Kommission zur Beilegung der 1626 ausgebrochenen Bürgertumulte 1628 erteilte Oberinspektion über die Stadt und dessen Übernahme der seit 1430 von der Stadt innegehabten Pfandschaft der Reichsvogtei über die vier stiftischen Kellhöfe zu Aeschach, Rickenbach, Schönau und Oberreitnau, um die Befestigung der Stadt, die Restitution des Franziskanerklosters und die Rekatholisierung der Stadt, insbesondere um die Abtretung der Reichsvogtei an Erzherzog Leopold V. bzw. Erzherzogin Claudia von Tirol sowie um den Umfang der reichsvogteilichen Gerechtsame und die Jurisdiktions- sowie anderen obrigkeitlichen Rechte in den vier Dörfern (Fortsetzung von Antiqua 243-1, 244-1 und 245-1, Fortsetzung: Antiqua 247-1 und 248-1)
Entstehungszeitraum:1628 - 1649
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 247, Fasz. 248, Fasz. 249, Fasz. 250 und Fasz. 251
Darin:Friedrich III. verleiht den Bürgern von Lindau das Recht, Angeklagte notfalls auch mit sechs Eideshelfern überführen zu können, 1321 04 23 (Abschr.), fol. 186r-187v; Bericht über die Kollationsrechte an der Lindauer Pfarrkirche St. Stephan, undat., fol. 299r-302v; Auszug aus einem Bericht des Stifts über die Lindauer Pfahlbürger und Zünfte, undat., fol. 307r-312v; „Urkundtliche ohnwiderlegliche Beleuchtung, daß die vonn Kaiser Ludwigen dem Andern dem Stifft zu Lindau angeblich in A. 866 ertheilte Freiheit ohnglaubwürdig, falsch, mangelbar und derowegen bemeltem Stifft weder wider die Stätt Überlingen und Lindau noch andere benachbarte fürträg- und ersprießlich seye“, undat. [1635], fol. 383r-390v; „Privilegium Ludovivianum“ von 866 (Abschr.), fol. 391r-392v; Protokoll über eine Zeugenbefragung im Streit um Zehnteinkünfte zwischen dem Pfarrer zu St. Stephan und dem Kanoniker der größeren Pfründe am Stift Lindau, undat., fol. 424r-447v; „Kurtze Information“ des Johann von Leuchselring, Abgesandter des Grafen von Montfort, über die Reichsvogtei, undat. [1635], fol. 608r-617v; „Extract etlicher Rationen und Uhrsachen, warumben der Statt Lindaw die Provisional Restitution deren vier von wegen der Reichs Vogtey apprehendirten Dörffer nicht zu bewilligen“ (erzherzoglich-tiroler Denkschrift), undat. [1637], fol. 701r-704v; Fürbittschreiben für die Stadt von: Kurfürst Maximilian I. von Bayern, 1638 10 08 (Ausf.), fol. 853r-854v; Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, 1638 09 12 (Ausf.), fol. 861r-863v; Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt, 1638 10 20 (Ausf.), fol. 887r-888v; den ausschreibenden Städten Nürnberg, Frankfurt am Main und Ulm, 1638 10 19 (Ausf.), fol. 899r-902v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lindau, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Montfort, Graf Hugo von; Tirol, Erzherzog Leopold V. von, später: Erzherzogin Claudia, seine Ehefrau, Vormundschaftsregentin für Vorderösterreich, später: Erzherzog Ferdinand Karl, ihr Sohn; Lindau, Stift, Äbtissin Susanna, später: Anna Christina
RHR-Agenten:Montfort: Lukas Stupan (1630); Stadt: Jeremias Pistorius von Burgdorf (1632), Jonas Schrimpf (1645); Erzherzogin: Lukas Stupan (1639)
Entscheidungen:Befehl an die Hofkammer um Bericht über die Pfandschaft der Reichsvogtei, 1632 05 02 (Konz.), fol. 39r-43r; Mitteilung an Johann Ulrich Funke, den Gesandten der Stadt Lindau: die Bitte um erneute Übertragung der Reichsvogtei sei wohlwollend geprüft worden, könne aber erst nach weitere Kommunikation sowohl mit der Hofkammer als auch mit Erzherzog Leopold entschieden werden, 1632 05 02 (Konz.), fol. 45r-46r; Befehl an Erzherzogin Claudia von Tirol, über Oberinspektion und Reichsvogtei zu berichten, 1633 06 27 (Konz.), fol. 200r-201r, wiederholt, 1633 10 31 (Konz.), fol. 208r-209r; desgl. 1635 04 22 (Konz.), fol. 342rv; Befehl an Graf Hugo von Montfort, seine Jurisdiktionsrechte nicht über die vier Dörfer der Reichsvogtei auf städtisches Territorium auszudehnen, 1633 10 31 (Konz.), fol. 206r-207v; desgl. 1634 02 14 (Konz.), fol. 216r-217v; desgl. 1635 04 23 (Konz.), fol. 344r-347v; Befehl an das Stift, ebenfalls städtische Rechte nicht zu beeinträchtigen, 1634 02 14 (Konz.), fol. 218rv; Votum ad imperatorem, 1635 04 02, fol. 334r-337r; an die Erzherzogin: ihr Gesuch um Übertragung der Reichsvogtei könne noch nicht entschieden werden, da die Untersuchungen der Kommission noch liefen und zumal sie ihren mehrfach angeforderten Bericht nicht eingeschickt habe; auch wegen der Stadt Leipheim bei Ulm müsse sie sich noch in Geduld üben, 1636 04 20 (Konz.), fol. 338r-341v; Befehl an den Obristen Wolf Rudolph von Ossa, mit der Rekatholisierung der vier Dörfer der Kellhöfe innezuhalten, 1635 07 10 (Konz.), fol. 510rv; Paritionsurteil im Reskriptprozess zwischen der Stadt und Graf Haug von Montfort: Der Graf muss innerhalb von zwei Monaten alle Schäden ersetzen, andernfalls wird ein schärferer Prozess eröffnet, 1635 07 12 (rev. Ausf.), fol. 581r; Votum ad imperatorem über die provisorische Restitution der Reichsvogtei an die Stadt, 1635 11 27, fol. 644r-651r; an die Erzherzogin: die Stadt soll provisorisch (bis zur endgültigen Entscheidung) wieder in die Reichsvogtei eingesetzt werden, die Oberinspektion, die „im Reich odios, ungewöhnlich, verdechtige und dahero insonderhait bey den Reichs Stätten allerhandt ungleiche Gedankhen erweckhen“ würde, werde aufgehoben, 1636 10 26 (Konz.), fol. 666r-667v; Votum ad imperatorem, 1637 01 09, fol. 678r-681v, gebilligt mit Modifikationen im Geheimen Rat, 1637 09 09 (Verm.), fol. 681v; Votum ad imperatorem, 1637 09 10, fol. 696r-697v, verhandelt im Geheimem Rat 1637 09 19 (Verm.), fol. 697v; Befehl an die Erzherzogin, sich endlich zu äußern, da sonst der Stadt Lindau, die die Dauer des Verfahrens beklagt, die Reichsvogtei provisorisch übertragen werde, 1637 09 19 (Konz.), fol. 698rv;
an den Registrator der Reichshofkanzlei Georg Dieterlin: dem Gesandten der Erzherzogin sei die volle Akteneinsicht gestattet worden; die Akten seien jedoch in einem ganz ungeordneten Zustand, außerdem fehlten Akten, z. B. die Schriftsätze des Stifts, die bei der Kommission eingereicht worden seien; Dieterlin soll die Akten unter Einschluss der Reichshofratsgutachten ordnen und zusammenbinden sowie einen Bericht darüber einreichen, 1637 09 22 (Ausf.), fol. 706r-707v [tatsächlich sind die Akten von Antiqua 245 (1629-1632) und Antiqua 246 (1632-1638) jeweils zu einem voluminösen Aktenfaszikel zusammengeheftet]; Votum ad imperatorem, 1636 10 16, fol. 724r-730v, gebilligt mit Modifikationen im Geheimen Rat, 1636 10 20 (Verm.), fol. 729v, Votum ad imperatorem, 1637 11 27, fol. 760r-765v; gebilligt im Geheimen Rat mit Modifikationen, 1637 12 05 (Verm.), fol. 765v; Bescheid an die Stadt Lindau: die exakte Trennung von Gütern und Gerechtsamen der Reichsvogtei von denen der Stadt Lindau ist bislang nicht gelungen, zumal auch noch Ansprüche des Stifts hinzukommen; die Stadt soll zu einem Schriftsatz des Stifts innerhalb von zwei Monaten Stellung beziehen, 1637 12 06 (Konz.), fol. 766r-767r; Votum ad imperatorem, 1638 06 25, fol. 790r-793v, gebilligt im Geheimen Rat 1638 06 29 und 1638 08 05 (Verm.), fol. 793v; Dekret an die Stadt: die erbetene provisorische Übertragung der Reichsvogtei wird abgelehnt; die Stadt soll sich zunächst auf das Verfahren mit dem Stift und dem Reichshoffiskal einlassen, 1638 06 25 (Konz.), fol. 794r-795v; Befehl an die Erzherzogin, die Akten über die Reichsvogtei wieder an den Kaiserhof zu schicken, 1638 06 25 (Konz.), fol. 796rv; Befehl an das Stift Lindau, Schriftsätze, Dokumente und Deduktionen einzuschicken, 1638 06 25 (Konz.), fol. 798r-799v; Befehl an den Graf von Montfort, die Oberinspektion über Lindau einzustellen, 1638 06 29 (Konz.), fol. 800r-801r; Mitteilung darüber an die Erzherzogin, 1638 06 29 (Konz.), fol. 802rv; desgl. an die Stadt, 1638 06 29 (Konz.), fol. 804rv; Votum ad imperatorem, 1638 10 30, fol. 837r-845v, gebilligt im Geheimen Rat, 1638 10 11 (Verm.), fol. 845v; Befehl an die Erzherzogin, zu den Klagen der Stadt über erzwungene Huldigungen, eingezogenen Zölle und Verhaftungen Stellung zu nehmen, 1638 10 11 (Konz.), fol. 846r-847v; Votum ad imperatorem, 1638 11 16, fol. 874r-880v; Entscheidung des Geheimen Rats, 1638 11 20 (Verm.), fol. 881rv; Befehl an die Erzherzogin, die Huldigung der reichsvogteilichen Untertanen anzunehmen, jedoch alle Übergriffe betr. des Zolls abzustellen und die Gefangenen zu entlassen, 1638 11 30 (Konz.), fol. 883r-884r; Patent an die Untertanen der Reichsvogtei, der Erzherzogin zu huldigen, 1638 11 20 (Konz.), fol. 885r-886r.
Umfang:Fol. 1-925
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1679
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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