AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 201-1 Lasser contra Salzburg; Streit um die 1639 von Johann Ehrenreich Lasser von Lasseregg für 32.500 Gulden gekauften und von Erzbischof Paris von Salzburg 1645 wegen Aussterben der Linie im Mannesstamm als erledigt eingezogenen Lehen der Herren von Thurn, 1

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 201-1
Titel:Lasser contra Salzburg; Streit um die 1639 von Johann Ehrenreich Lasser von Lasseregg für 32.500 Gulden gekauften und von Erzbischof Paris von Salzburg 1645 wegen Aussterben der Linie im Mannesstamm als erledigt eingezogenen Lehen der Herren von Thurn
Entstehungszeitraum:1662 - 1675
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 209, Nr. 15
Darin:Urteil des kurbayerischen Hofgerichts in München auf die Eviktionsklage Lassers gegen die thurnschen Erben: diese sind von der Klage entbunden, bis der Streit um den Lehensheimfall "gehöriger orthen" (Reichshofrat) entschieden ist, 1661 04 08, fol. 131r; 40 Belehnungsurkunden der Erzbischöfe von Salzburg für die Salzburger Ministerialenfamilie von Thurn, 1453-1623, fol. 13r-114r, ferner fol. 238r-399v; Erbteilung zwischen den Brüdern Jakob und Kaspar von Thurn betr. u. a. die Schlösser Neubeuern und St. Jakob am Thurn, 1489 02 27 (Abschr.), fol. 21r-24r; die Salzburger Regierung gestattet Alexander von Thurn sowie Martin Ettenauer als Vormund von Maria Katharina, Maria Juliana und Maria Susanna, Töchter des verstorbenen Georg von Thurn, den Verkauf der Güter, 1638 05 14 (Abschr.), fol. 187r-188v; Kaufbrief, 1639 11 30 (Abschr.), fol. 421r-424r; Dekret der Salzburger Regierung, wonach die Gläubiger der von Thurn, auch Johann Ehrenreich Lasser von Lasseregg wegen der erkauften, aber wieder eingezogenen Lehengüter, je nach ihren Ansprühen in den Besitz der thurnschen Güter gesetzt werden sollen, 1651 04 27, fol. 430r-431r; fünf Schreiben Lassers an Hauser, 1669/1670, fol. 194r-207v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lasser von Lasseregg, Johann Georg, Sohn des Käufers
Beklagter/Antragsgegner:Salzburg, Erzbischof Guidobald, später: Erzbischof Maximilian Gandolf von
RHR-Agenten:Lasser: Johann Bernhard Hauser (1662); Salzburg: Petrus Viso von Moilenau (1663), Johann Dummer (1669)
Entscheidungen:Befehl an Erzbischof Guidobald von Salzburg, zur Klage Stellung zu nehmen, 1662 06 23 (Konz.), fol. 133r; desgl. an Erzbischof Maximilian Gandolf, 1668 10 23 (Konz.), fol. 171rv; Urteil zugunsten des Erzbischofs; der Kläger muss die Gerichtskosten tragen, 1673 01 23 (Konz.), fol. 551r; Ergänzungsurteil: der mit dem Urteil von 1673 "in possessorio" von der Klage entbundene Beklagte soll der Klage auch "in petitorio" ledig sein, 1675 10 25 (Konz.), fol. 561r.
Umfang:Fol. 1-562
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1705
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3433184
 

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