AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 118-5 Hadamar, Jesuitenresidenz contra Wied-Runkel, Grafen; Streit um Nutzung der Gebäude und Einkünfte des ehemaligen Prämonstratenserinnenklosters Beselich sowie um die Abhaltung eines Jahrmarkts in Obertiefenbach zur Zeit des Kirchweihfestes in Beselich, 16

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 118-5
Titel:Hadamar, Jesuitenresidenz contra Wied-Runkel, Grafen; Streit um Nutzung der Gebäude und Einkünfte des ehemaligen Prämonstratenserinnenklosters Beselich sowie um die Abhaltung eines Jahrmarkts in Obertiefenbach zur Zeit des Kirchweihfestes in Beselich
Entstehungszeitraum:1645 - 1646
Frühere Signaturen:Fasz. 120, Nr. 5
Darin:Dietrich und Siegfried, Herren zu Runkel, bekunden, das Ihnen Graf Gerhard von Dietz die Zehnten von Schopach und Aumenau samt zugehörigen Dorfschaften, ausgenommen das Kloster Beselich, zu Lehen gegeben habe, 1375 02 02 (Abschr.), fol. 19r; Erzbischof Jakob von Trier verlegt den Kirchweihtag des Klosters Beselich vom 15. Juli (Divisio apostolorum) auf den 22. Februar (Cathedra Petri), 1448 08 11 (Abschr.), fol. 21r; Notariatsinstrument über Zeugenbefragungen zu den Klagepunkten der Jesuiten, 1645 12 12 (Ausf.), fol. 23r-27v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hadamar, Jesuitenresidenz
Beklagter/Antragsgegner:Wied-Runkel, Grafen Friedrich, Moritz Christian, Hermann, Hans Ernst und Wilhelm Ludwig von, Brüder
RHR-Agenten:Jesuiten: Crane, Heinrich Wied: Neumann, Andreas
Gegenstand - Beschreibung:Die Jesuiten führen aus, obwohl die Einrichtung und Verlegung von Jahrmärkten ein kaiserliches Regal sei, hätten die Grafen von Wied eigenmächtig einen Jahrmarkt zu Obertiefenbach auf den 21. Juli alten Kalenders und somit auf den Tag der Kirchweihe im nahegelegenen Beselich gelegt. Das dortige Kloster habe ihnen der zum Katholizismus übergetretene Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar zur Gründung einer Jesuitenniederlassung übertragen. Ferner hätten die Grafen Klostergebäude für Ihre Zwecke genutzt, dort Speise und Unterkunft begehrt (Atzung), die Renteinkünfte eingezogen und sich somit an katholischem Kirchengut vergriffen. Die Grafen erwidern, der Jahrmarkt zu Obertiefenbach werde seit über fünfzig Jahren abgehalten, ebenso lange für einen kaiserlich privilegierten Jahrmarkt angesehen und falle auf den 13. Juli. Die Nutzung der Klostergebäude beruhe auf einem Vergleich mit den Grafen von Nassau als Inhabern des Klosters.
Entscheidungen:Mandat sine clausula im Sinne der Kläger, 1645 06 28 (Konz.), fol. 9r-12v, ferner (Druck), fol, 18rv.
Umfang:Fol. 1-33
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287544
 

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