Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 81-6 |
Titel: | Hohenzollern-Sigmaringen contra Hohenzollern-Sigmaringen; Streit um Alimentation und Ansprüche auf Witwenversorgung |
Entstehungszeitraum: | 1626 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 82a, Nr. 4 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hohenzollern-Sigmaringen, Gräfin Maria Jakobe von, geb. von Raitenau, Witwe Graf Ernst Georgs von Hohenzollern-Sigmaringen |
Beklagter/Antragsgegner: | Hohenzollern-Sigmaringen, Graf Johann von |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Witwe trägt vor, im Heiratsvertrag habe ihr 1625 verstorbener Mann ihr jährlich 1.000 Gulden als Witwenversorgung sowie eine standesgemäße Wohnstätte zugesichert. Als ihr Vater, Jakob Hannibal von Raitenau, 1611 07 13 gestorben sei, habe er ihr Heiratsgut und Erbe in Besitz genommen. Bislang sei es ihr verwehrt, ihren Witwensitz zu beziehen, und sie könne weder ihre Morgengabe (Widerlage) noch das Heiratsgut (Mitgift) nutzen. Denn die ihr als Witwe zugewiesenen Güter seien hoch verschuldet. Über die als Pfand eingesetzten Güter verfüge der Beklagte, ihr Schwager. Sie bittet, diesem zu befehlen, bis zur gerichtlichen Klärung aller ihrer Ansprüche ihr und ihren beiden Töchtern eine standesgemäße jährliche Versorgung zukommen zu lassen. Der Beklagte erwidert, er sei zu einer gewissen Alimentation bereit. Falls die Klägerin dieses Angebot nicht annehme, bittet er, sie ab- und an das Reichskammergericht zu verweisen, an dem bereits ein Prozess in dieser Sache anhängig sei. |
Entscheidungen: | Befehl an den Beklagten im Sinne der Klägerin, 1626 06 08 (Konz.), fol. 9r-12r. |
Bemerkungen: | Akte unvollständig. |
Umfang: | Fol. 1-18 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287101 |
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