|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 76-4 Hohenegg contra Fulda, Kloster; Streit um eine Schuldforderung bzw. Pension aus den Einkünften des fuldischen Amtes Steinau, 1654-1664 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 76-4 |
Titel: | Hohenegg contra Fulda, Kloster; Streit um eine Schuldforderung bzw. Pension aus den Einkünften des fuldischen Amtes Steinau |
Entstehungszeitraum: | 1654 - 1664 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 78, Nr. 4 |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hohenegg, Johann Reinhard von, kurfürstlich mainzischer Rat, Oberamtmann zu Miltenberg und Prozelten (Stadtprozelten) |
Beklagter/Antragsgegner: | Fulda, Kloster, Abt Joachim |
RHR-Agenten: | Hohenegg: Hegelin, Martin (Vollmacht, 1654 05 11, Ausf., fol. 4r-5v) |
Gegenstand - Beschreibung: | Hohenegg führt aus, sein Vater Johann Philipp von Hohenegg, kurfürstlich mainzischer Vizedom zu Aschaffenburg, habe 1634 seine Eigengüter in Pingsheim und Bliesheim für 1.500 Reichstaler an den kaiserlichen Diener und Postmeister zu Köln Johann Zimbach, genannt Coesfeld, verpfändet. Dieses Geld und 350 Reichstaler aus eigenen Mitteln, also insgesamt 1.850 Reichstaler, habe er 1634 Johann Adolf von Hohenegg, Abt von Fulda, mit Rückkaufsrecht überlassen, der ihm dafür eine jährliche Pension von 92,5 Reichstalern aus den Einkünften des fuldischen Amtes Steinau urkundlich zugesichert habe. Während dessen Nachfolger Abt Hermann Georg von Neuhof den Vertrag als Kapitular mitunterschrieben und sich auch als Abt zu ihm bekannt habe, bestreite der nun regierende Abt Joachim (von Gravenegg) die Schuld. Dieser Abt habe ihm, dem Kläger, entgegnet: Als Johann Adolf schon als Mönch in Fulda gelebt habe, sei dessen Mutter verstorben. Johann Adolf hätte einen Teil des mütterlichen Erbes bekommen müssen, welches dann eo ipso in den Besitz des Klosters übergegangen wäre, “cum monachus, quidquid acquirit, monasterio acquirat” (fol. 12r). Da Johann Adolf aber nichts erhalten habe, habe das Kloster ebenfalls eine Forderung gegen ihn, den Kläger. Beide Forderungen könnten gegeneinander aufgerechnet werden, so dass keine Partei der anderen etwas schulde. Hohenegg erwirkt einen Zahlungsbefehl über seine mittlerweile auf über 6.000 Reichstaler angelaufene Forderung und die Einrichtung einer Kommission. Der Abt reagiert nicht. |
Entscheidungen: | Zahlungsbefehl an den Abt von Fulda, 1658 08 02 (Konz.), fol. 26rv; Auftrag, Kommission zur Güte, an den Kurfürst von Trier, 1659 05 19 (Konz.), fol. 42r-43v, ferner (rev. Reinschr.), fol. 44r-47v; Übertragung der Kommission an den Bischof von Speyer wegen der Kosten, 1659 09 22 (Konz.), fol. 51r-53v. |
Umfang: | Fol. 1-58 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287056 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|