AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 73-5 Herford, Stadt contra Bender; Bitte um Rücknahme der gerichtlich verhängten Strafgelder und Verschonung mit weiteren Prozessen im Streit um die Bezahlung des Kammerzielers, 1639-1640 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 73-5
Titel:Herford, Stadt contra Bender; Bitte um Rücknahme der gerichtlich verhängten Strafgelder und Verschonung mit weiteren Prozessen im Streit um die Bezahlung des Kammerzielers
Entstehungszeitraum:1639 - 1640
Frühere Signaturen:Fasz. 76, Nr. 2
Darin:Druckschrift: Ursachen, warumb Burgermeistere, Scheffen und Rath der Stadt Herfordt die Exemption Sache, so zwischen dem Kayserlichen Fiscalen eins, und Stifft und Stadt Herford andern Theils am hochlöblichen Kays. Cammergericht von Anno 1549 biß 1631 und also uber ein und achtzig Jahr in litis pendentz gewesen zur Endurtheil sollicitiren lassen müssen, o. O., 1632, 61 Seiten (mit zahlreichen urkundlichen Belagen 1276-1631), fol. 17r-48r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Herford, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Bender, Jakob, Kammerfiskal
Gegenstand - Beschreibung:Die Stadt führt aus, wegen der kriegsbedingten Belastungen und der großen Feuersbrunst im Juli 1638 sei sie mit der Bezahlung des Kammerzielers für die letzten Jahre in Rückstand geraten, zumal auch Ansprüche auf diese Steuer vor dem Jahr 1631 bestünden, in dem das Reichskammergericht die Stadt nach einem einundachtzig Jahre währenden Streit mit Urteil von 1631 03 31 erst zu einer freien Reichsstadt erklärt habe. Obwohl sie sich mit Bender verglichen habe, habe er sie mit Prozessen wegen des ausstehenden Kammerzielers überzogen, strafbewährte Mandate erlangt und nun auch die Exekution der Strafe erwirkt.
Entscheidungen:Der Fiskal soll um Sachauskunft gebeten und ihm, sofern die Sache sich wie vorgetragen verhält, befohlen werden, von weiteren Prozessen abzusehen, 1640 03 08 (Verm.), fol. 2v.
Umfang:Fol. 1-48
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287027
 

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