AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 67-36 Hessen-Darmstadt contra Hessen-Braubach; Streit um das Primogeniturrecht in Hessen-Darmstadt, 1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 67-36
Titel:Hessen-Darmstadt contra Hessen-Braubach; Streit um das Primogeniturrecht in Hessen-Darmstadt
Entstehungszeitraum:1650
Frühere Signaturen:Fasz. 69, Nr. 30
Darin:Erbvertrag zwischen den Hessen-Darmstädter Landgrafen Ludwig (V. von Hessen-Darmstadt), Philipp (III. von Hessen-Butzbach) und Friedrich (I. von Hessen-Homburg), 1606 08 13 (Abschr.), fol. 9r-12v; Kaiser Rudolf II. bestätigt den Erbvertrag, 1608 05 29 (Abschr.), fol. 17r-22v; Auszug aus dem Testament Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt, 1625 10 06 (Abschr.), fol. 23r-24v; Vergleich zwischen Georg II. von Hessen-Darmstadt und seinem Bruder, Landgraf Johann, 1643 07 24 (Abschr.), fol. 25r-38v. Fürbittschreiben für das Primogeniturrecht Landgraf Georgs II. von: Kurfürst Maximilian I. von Bayern, 1650 01 07 (Ausf.), fol. 41r-42v; Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf, 1649 12 26 (Ausf.), fol. 45r-46v; Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1650 01 22 (Ausf.), fol. 47r-48v; Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, 1650 03 08 (Ausf.), fol. 57r-60v; Kommissionszwischenbericht, 1650 02 19 (Ausf.), fol. 51r-52v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hessen-Darmstadt, Landgraf Georg II. von
Beklagter/Antragsgegner:Hessen-Braubach, Landgraf Johann von
Gegenstand - Beschreibung:Landgraf Georg führt aus, sein verstorbener Vater Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt habe sich mit seinen (des Vaters) Brüdern Landgraf Philipp (III. von Hessen-Butzbach) und Landgraf Friedrich (I. von Hessen-Homburg) 1606 darauf geeinigt, dass künftig nur der Älteste Land und Herrschaft bekomme, während jüngere Brüder mit Deputaten abgefunden werden sollen. Das damals auch mit Zustimmung der Landstände eingeführte Primogeniturrecht sei von mehreren Kaisern bestätigt und bis vor kurzem niemals bestritten worden. Auch der Beklagte, sein Bruder, habe die testamentarische Verfügung, wonach die Primogenitur auf ihn, den Kläger, falle 1626 bestätigt. Er, der Kläger, habe dem Beklagten stets ein ausreichendes Deputat zukommen lassen. 1643 habe er ihm im Zuge eines Vergleichs sogar die Besitzungen Eppstein, Schloss, Stadt und Amt Braubach sowie das Kirchspiel Katzenelnbogen übertragen, wobei er sich aber die landesherrlichen Rechte vorbehalten habe. Das Primogeniturrecht beider hessischer Hauptlinien sei sogar im Westfälischen Friedensvertrag festgeschrieben und somit “pars pacis communis”. Dennoch fechte der Beklagte “auf Verhetzung” seiner Räte Christian von Boineburg und Dr. Johann Jakob Kolb seit einem Jahr das Primogeniturrecht an, indem er gegen jenen Passus im Friedensvertrag Protest eingelegt habe. Der Beklagte habe sogar Klage beim Reichshofrat eingereicht. Es sei aber entschieden worden, dass dem Priomogeniturrecht in Hessen-Darmstadt kein Eintrag getan werden dürfe. Da der Beklagte das Primogeniturrecht immer noch anfechte, bittet Landgraf Georg um ein Mandat sine clausula, mit welchem dem Beklagten befohlen werden solle, dieses Recht anzuerkennen und sich aller dagegen gerichteten Handlungen zu enthalten. Er bekommt aber trotz der nach und nach einlaufenden Fürbittschreiben lediglich ein Mandat, das dem Kurfürst von Mainz beauftragt, die einst wegen des Konflikts zwischen den beiden Landgrafen eingesetzte Kommission fortzusetzen. Wenig später teilt der Kurfürst von Mainz mit, Landgraf Johann sei zu Vergleichsverhandlungen bereit, auf die Antwort Landgraf Georgs warte er noch.
Entscheidungen:Befehl zur Fortsetzung der Kommission an den Kurfürst von Mainz, 1650 01 18 (Konz.), fol. 39r-40r.
Umfang:Fol. 1-60
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286996
 

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