AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 67-33 Hessen-Kassel contra Braunschweig-Lüneburg; Gesuch um ein Mandat sine clausula zur Restitution des weggenommenen Getreides im Amt Auburg nach dem Vorbild der vom Reichskammergericht 1604 und 1612 ausgestellten Mandate, 1660 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Kon

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 67-33
Titel:Hessen-Kassel contra Braunschweig-Lüneburg; Gesuch um ein Mandat sine clausula zur Restitution des weggenommenen Getreides im Amt Auburg nach dem Vorbild der vom Reichskammergericht 1604 und 1612 ausgestellten Mandate
Entstehungszeitraum:1660
Frühere Signaturen:Fasz. 69, Nr. 27
Darin:Mandate des Reichskammergerichts: 1604 01 09 (Abschr.), fol. 7r-10v; 1612 10 09 (Abschr.), fol. 11r-16v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hessen-Kassel, Landgraf Wilhelm VI. von
Beklagter/Antragsgegner:Braunschweig-Lüneburg, Herzog Christian Ludwig von
Gegenstand - Beschreibung:Der Klägeranwalt Andreas Neumann führt aus, das Amt Auburg sei hessisches Lehen und nach dem Aussterben der Grafen von Diepholz 1585 an Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel zurückgefallen. Anschließend seien der hessische Rat Philipp Wilhelm von Cornberg und seine männlichen Erben mit dem Amt belehnt worden, welche das Lehen immer noch innehätten. Güter des Amtes seien den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg nicht abgabe- bzw. zehntpflichtig. Dennoch seien die braunschweig-lüneburgischen Amtsdrosten und Amtleute Anton Friedrich Molzan und Heinrich Horstmann 1658 08 23 mit 200 bewaffneten Männern in das zum Amt Auburg gehörige Dorf Bockel und dessen Feldmark eingefallen und hätten dem jetzigen Drosten zu Auburg, Otto Wilhelm von Cornberg, nicht nur als Strafe für nicht entrichteten Flachszehnt 654 Garben Korn weggenommen, sondern auch die sogenannte Frei- oder Beiharke, den Haufenzehnt, mit Gewalt abgeführt. Horstmann habe den Amtsschreiber von Auburg Johann Neovin mit dem Tod bedroht und 1659 08 03 wiederum pfandweise Getreide für den widerrechtlich geforderten Flachszehnt weggenommen. Die braunschweig-lüneburgischen Amtleute wollten nicht nur die Zehntgerechtigkeit der bis dahin zehntfreien "Borkstücke" erzwingen, sondern auch das Amt Auburg der Landesherrschaft der Braunschweig-Lüneburg gehörenden Grafschaft Diepholz unterwerfen. Entsprechender Protest des Landgrafen von Hessen-Kassel in Celle habe keinen Erfolg gehabt.
Entscheidungen:Der Supplikant ist auf das [braunschweig-lüneburgische] "privilegium electionis fori" hinzuweisen, 1660 01 20 (Verm.), fol. 6v.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286993
 

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