Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 67-29 |
Titel: | Hessen-Kassel contra Hessen-Kassel; Bitte um ein Mandat sine clausula wegen unzulässiger Aushebung der Untertanen |
Entstehungszeitraum: | 1652 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 69, Nr. 25 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hessen-Kassel, Ritterschaft |
Beklagter/Antragsgegner: | Hessen-Kassel, Landgraf Wilhelm VI. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Ritterschaft bringt vor, Landgraf Wilhelm habe gegen altes Herkommen ihre Untertanen unter Androhung hoher Geldstrafen zwangsweise rekrutiert. Die Untertanen seien aber unzweifelhaft Pertinenz der ritterschaftlichen Lehen. Es müsse die vom hessischen Landtagsabschied von 1536 sowie auch von der Reichsverfassung gedeckte Observanz gelten, dass die Ritterschaft die Soldaten selbst stelle, wenn sie im Rahmen eines landesherrlichen Aufgebots aufgefordert werde, die ihren Lehenspflichten entsprechenden Kriegsdienste zu leisten. |
Umfang: | Fol. 1-12 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286989 |
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