AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 63-12 Hessen-Darmstadt contra Reiffenberg; Bitte um kaiserlichen Beistand und Prozess wegen eines geplanten Anschlags auf die Festung Rüsselsheim, 1651-1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 63-12
Titel:Hessen-Darmstadt contra Reiffenberg; Bitte um kaiserlichen Beistand und Prozess wegen eines geplanten Anschlags auf die Festung Rüsselsheim
Entstehungszeitraum:1651 - 1654
Frühere Signaturen:Fasz. 66, Nr. 4
Darin:Fürbittschreiben Kurfürst Johann Georgs I. von Sachsen für den Kläger, 1651 12 23 (Ausf.), fol. 18r-19v; “Kurzes Protocol”, den Anschlag betr., fol. 40r-44r; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hessen-Darmstadt, Landgraf Georg II. von
Beklagter/Antragsgegner:Reiffenberg, Freiherr Ludwig Philipp von, Domkanoniker in Mainz; Hessen-Darmstadt, Landgraf Friedrich von
RHR-Agenten:Hessen-Darmstadt: Schrimpf, Jonas
Gegenstand - Beschreibung:Der Landgraf führt aus, er habe entdeckt, dass Reiffenberg Soldaten geworben, Munition gekauft und unter Führung seines, des Klägers, Bruders Friedrich einen Anschlag auf seine Festung Rüsselsheim geplant habe. Das sei ein Bruch der Landfriedensgesetze und der Münsteraner und Osnabrücker Friedenschlüsse. Er bittet erfolgreich um kaiserlichen Beistand gegen seinen Bruder. Desweiteren klagt er Reiffenberg, der sein Lehnsmann sei, wegen Landfriedensbruch an und betont in seiner Klageschrift, dass die Landfriedensgesetze in solchen Fällen den Verlust aller Lehen vorsehen würden.
Entscheidungen:Befehl an Friedrich von Hessen-Darmstadt, sich aller dem Reichsfrieden zuwider laufender Gewalttaten zu enthalten, entweder eine gütlichen Einigung anzustreben oder den Rechtsweg einzuschlagen, 1652 01 09 (Konz.), fol. 20rv (u. a.); Mitteilung dieses Befehls an Kurfürst Johann Georg von Sachsen, 1652 01 09 (Konz.), fol. 26rv; desgl. an den Kläger, 1652 01 09 (Konz.), fol. 28r; Befehl an Reiffenberg, sich innerhalb von zwei Monaten einzulassen, 1653 08 20 (Konz.), fol. 34r-39r.
Umfang:Fol. 1-66
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286914
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl