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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 63-2 Henneberg-Schleusingen contra Braunschweig-Calenberg; Bitte um Mandate gegen den Entzug des testamentarisch verfügten Witwenguts, 1554-1555 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 63-2 |
Titel: | Henneberg-Schleusingen contra Braunschweig-Calenberg; Bitte um Mandate gegen den Entzug des testamentarisch verfügten Witwenguts |
Entstehungszeitraum: | 1554 - 1555 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 64, Nr. 14 |
Darin: | Fürbittschreiben König Ferdinands für Gräfin Elisabeth, 1554 01 24 (Ausf.), fol. 1r-2v; Desgl. von Markgraf Johann von Brandenburg, 1554 06 19 (Ausf.), fol. 3rv; Kaiserliches Mandat gegen Herzog Erich II. von Braunschweig-Calenberg, 1551 08 28 (Abschr.), fol. 14r-17v; Urkunden und Aktenstücke über den Streit um das Witwengut, darunter Auszüge aus dem Testament Herzog Erich I. von Braunschweig-Calenberg, fol. 18r-61v; Die Grafen Wilhelm von Henneberg-Schleusingen und dessen beiden Söhne Popo und Georg Ernst bitten um eine kaiserliche Audienz und bevollmächtigen dafür ihren Kanzler, den Magister Sebastian Glaser, 1554 12 07 (Ausf.), fol. 62rv. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Henneberg-Schleusingen, Gräfin Elisabeth von, geb. Markgräfin von Brandenburg, verwitwerte Herzogin von Braunschweig-Calenberg |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig-Calenberg, Herzog Erich II. von; Braunschweig-Wolfenbüttel Herzog Heinrich II. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Gräfin trägt vor, 1551 hätten sich die Markgrafen Joachim und Johann von Brandenburg, ihre beiden Brüder, bereits ihrer angenommen und beim Reichskammergericht vorgebracht, dass Herzog Erich II. von Braunschweig-Calenberg, ihr Sohn, das laut Testament Herzog Erichs I. von Braunschweig-Calenberg, ihres Mannes, ihr zugedachte Witwengut, Urkunden und Siegel sowie Kleinodien und Bargeld vorenthalten bzw. entzogen habe. Daraufhin seien entsprechende Mandate ergangen, und ihr Sohn habe all ihre Forderungen erfüllt. Als 1553 Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel das Territorium von Braunschweig-Lüneburg angegriffen habe, habe sich ihr Sohn mit Herzog Albrecht von Preußen vereinigt und sie, die Klägerin, wegen seiner häufigen Abwesenheit gebeten, die Regierungsgeschäfte interimsweise für ihn auszuüben. Das wiederum habe Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel zum Anlass genommen, entgegen den kaiserlichen Mandaten und dem Landfrieden ihr Witwengut einzuziehen und ihre Habe wegzunehmen. Daran habe sich nichts mehr geändert, als wenig später ihr Sohn Erich und Herzog Heinrich Frieden geschlossen hätten. Sie sei deshalb in große Not geraten. Sie bittet darum, den beiden Herzögen von Braunschweig zu befehlen, ihr den Witwensitz, Habe, Urkunden und Siegel zurückzugeben, ihr die freie Verfügung darüber zu garantieren und König Ferdinand als Vormund für ihre Töchter einzusetzen. Im Übertretungsfall sollen ihre Brüder, die Markgrafen von Brandenburg, die erbetenen kaiserlichen Mandate exekutieren dürfen. Der Kaiser ist der Ansicht, die Gräfin habe ihre Sache “irr und dunckel” vorgetragen, und führt gegenüber seinem Bruder Ferdinand, der für die Gräfin interveniert hat, seine Bedenken aus, dieselbe zu unterstützen und gegen die Herzöge von Braunschweig vorzugehen. |
Entscheidungen: | An König Ferdinand, 1555 04 23 (Konz.), fol. 63r-64r. |
Umfang: | Fol. 1-64 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286904 |
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