AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 62-10 Henneberg-Schleusingen contra Schwarzburg; Bitte um die Einrichtung einer Kommission wegen Verweigerung von Zahlungen aus dem gemeinsamen schwarzburgischen Kupferbergbau in Böhlen und Pennewitz, s.d. (sine dato) (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 62-10
Titel:Henneberg-Schleusingen contra Schwarzburg; Bitte um die Einrichtung einer Kommission wegen Verweigerung von Zahlungen aus dem gemeinsamen schwarzburgischen Kupferbergbau in Böhlen und Pennewitz
Entstehungszeitraum:s. d. (sine dato)
Frühere Signaturen:Fasz. 64, Nr. 9

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Henneberg-Schleusingen, Graf Georg Ernst von, Vormund der Erben Grafen Heinrich von Schwarzburg-Arnstadt
Beklagter/Antragsgegner:Schwarzburg, Graf Philipp von
Gegenstand - Beschreibung:Der Graf trägt vor, die beiden Grafen Heinrich von Schwarzburg-Arnstadt und Hans Heinrich von Schwarzburg-Leutenburg hätten kraft ihres Erbvertrags zu gleichen Kosten Kupferbergbau in Böhlen und Pennewitz betrieben. Graf Heinrich habe 2.000 Gulden in das Unternehmen investiert, die er als Aussteuer für seine Töchter bestimmt habe. Nach Heinrichs Tod habe dessen nächster Agnat, Graf Günther von Schwarzburg, den Töchtern 500 Gulden entrichtet. Weitere 500 Gulden ihrer Aussteuer sollten laut den Bestimmungen Heinrichs die Töchter selbst tragen. Die noch fehlenden 1.000 Gulden sollte Hans Heinrich geben, was er aber trotz mehrfacher Ermahnungen nicht getan habe. Ebenfalls vergeblich habe er, Graf Georg Ernst, in seiner Eigenschaft als Vormund der Erben Heinrichs den Nachfolger Hans Heinrichs, den minderjährigen Graf Philipp, bzw. dessen Mutter um die Bezahlung jener 1.000 Gulden gebeten. Nun habe er erfahren, dass dem Grafen Philipp endlich zwei Vormünder bestimmt worden seien, nämlich Kasper von Bernstadt und Hans von Würzburg. Er bittet um die Einrichtung einer Kommission unter Graf Hans Günther von Schwarzburg und Graf Georg von Gleichen. Die Kommission soll die Vormünder verhören und dem Kaiser berichten. Dieser wird gebeten, anschließend den Vormündern zu befehlen, seinen, des Grafen Georg Ernst, Schützlingen die ausstehenden 1.000 Gulden samt den in der Verzugszeit aufgelaufenen Zinsen zu bezahlen.
Entscheidungen:Den in der Eingabe vorgeschlagenen Grafen soll eine Kommission zu Güte und Recht übertragen werden, ohne Datum (Verm.), fol. 5v.
Umfang:Fol. 1-5
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286898
 

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