AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 61-1 Hornmold contra Baden-Baden; Streit um Schulden und Veruntreuung von Geldern der Markgrafschaft Baden-Baden (Fortsetzung in Antiqua, 62-1), 1593-1622 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 61-1
Titel:Hornmold contra Baden-Baden; Streit um Schulden und Veruntreuung von Geldern der Markgrafschaft Baden-Baden (Fortsetzung in Antiqua, 62-1)
Entstehungszeitraum:1593 - 1622
Frühere Signaturen:Fasz., 62, Nr. 1; Fasz, 63, Nr. 1
Darin:Inhaltsverzeichnis zu den fünf Paketen mit den 1599 dem Reichshofrat überstellten Akten der 1596 eingerichteten Kommission, fol. 5r-7v, ferner fol. 45r-46v; Umfangreiche, der Kommission vorgelegte Liste über die Forderungen des Klägers an den Markgrafen in Höhe von 55.766 Gulden, fol. 60r-86r, ferner fol. 410r-449v; Markgraf Philipp von Baden regelt die Bedingungen, unter denen Hornmold für ihn als Geldhändler tätig sein soll, 1580 10 10 (Abschr.), fol. 177v-178r; Einnahmen (aufgenommene Schulden) und Ausgaben Hornmolds, 1589 05 09 bis 1591 04 28, der Kammer in Baden eingereicht 1591 04 27 (Abschr., 1596), fol. 180r-283v; Auszug daraus, Schuldposten in Höhe von ca. 76.000 Gulden, fol. 285v-286r; Auszüge aus Rechnungen über Gelder, die Hornmold auf den verschiedenen Frankfurter und Straßburger Messen 1589 und 1590 aufgenommen oder zurückbezahlt hat, fol. 288r-396v; dass. in Kurzform, fol. 397r-409v; Markgraf Eduard Fortunatus erkennt die vorgelegten Rechnungen und Forderungen an und versichert, Hormold bezahlen zu wollen, 1591 09 13 (Abschr.), fol. 533v-534v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hornmold, Sebastian, Bürger und Geldhändler zu Straßburg, und dessen Brüder, Schwäger und Vettern in Württemberg, Straßburg, Speyer und Heilbronn
Beklagter/Antragsgegner:Baden-Baden, Markgraf Eduard Fortunat von, später: Bayern, Herzog Maximilian I. von; Wiesenburg, Graf Salentin zu, beide Vormünder der Kinder des Markgrafen
Gegenstand - Beschreibung:Hornmold bringt vor, er habe “in Anno achzige und lange zuvor etlicher ansehenlichen Fürsten im hailigen Reich in geldtsachen alß ein gelt handler gedienet" (61-1 fol. 160r), seit dem Jahr 1580 auch dem Haus Baden-Baden. Es sei vereinbart worden, dass er jährlich 100 Gulden “Warttgelt” sowie pro 100 Gulden beschafftes Kapital 2 Gulden (2%) bekomme. Er habe in keinem direkten Dienstverhältnis zum Markgrafen gestanden. Nur um auf den Geldmärkten besser agieren zu können, habe er den Titel eines gräflichen Kammerrats erhalten. Diese Bedingungen seien weiterhin in Kraft geblieben, als Markgraf Eduard Fortunatus die Regierung der schon tief verschuldeten Markgrafschaft übernommen habe [1588]. Der neue Markgraf habe dann selbst noch große Schulden hinzugefügt, so dass es bald nicht mehr möglich gewesen sei, auf dem Geldmärkten weiteres Kapital für ihn zu bekommen. In dieser Situation habe der Markgraf ihn, Hornmold, gebeten, Bürgschaften für neues Kapital zu leisten. Auf diese Weise habe er, Hornmold, unter eigenem Namen noch 75.000 Gulden, vornehmlich auf den Straßburger und Frankfurter Messen, für den Markgraf beschafft. 1591 habe er dem Markgraf eine Rechnung vorgelegt, die auch geprüft und schriftlich gebilligt worden sei. Als er 1592 nach Baden gereist sei, um über die Rückzahlung des Geldes und seine Entlohnung zu verhandeln, habe der Markgraf ihn in das Schlossgefängnis werfen, einen Galgen errichten und öffentlich verbreiten lassen, ihn demnächst als Dieb und Verräter aufhängen zu wollen. Von Folter und Tod bedroht habe er, Hornmold, Urkunden unterschrieben, mit denen er sich verpflichtet habe, angeblich veruntreutes Geld zurückzuzahlen und damit die für den Markgraf aufgenommenen Schulden selbst zu tragen. Kurz darauf habe er fliehen können. Hornmold fordert die Übernahme der Schulden durch den Markgraf. Unterstützt wird er durch seine Verwandten, die die Verunglimpfung ihres guten Namens beklagen. Der Reichshofrat setzt zunächst eine Kommission unter dem Bischof von Speyer ein, der aber wegen seiner gleichzeitigen Funktion als Richter am Reichskammergericht die Kommissionsarbeit vernachlässigt und um Entbindung von seinem Auftrag bittet. Erst die 1596 Graf Friedrich von Fürstenberg übertragene Kommission lässt sich die Parteienstandpunkte gründlich vortragen und schickt 1599 die Akten ein (5 Pakete = 61-1). Zwar spricht sich die Kommission dafür aus, Hornmold in seinem Anspruch auf Übernahme der Schulden durch den Markgraf zu unterstützen, zumal der Markgraf Hornmolds angebliche Veruntreuung nicht hinreichend erwiesen habe (“regulariter enim dolus et fraus non praesumuntur, sed exquisite probari debent”, 62-1 fol. 129v). Doch gelingt es Hornmold nicht, ein entsprechendes Urteil gegen den Markgraf zu erwirken, der schon 1594 seine vollkommen überschuldete Herrschaft an Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach verloren hat. Nach dem Tod des Markgrafen Eduard Fortunatus [1600] setzt Hornmold, der von vielen Gläubigern bedrängt von Straßburg nach Rottweil zieht, seinen Prozess gegen die Erben dieses Markgrafen fort. Deren Anwalt erwidert, die Angelegenheit gehöre als Kriminaldelikt nicht vor den Reichshofrat, was er freilich besser beweisen könnte, wenn seine Mandanten die Nachfolge ihres Vaters in Baden-Baden hätten antreten können, da er dann besseren Zugang zu den Akten hätte. Hornmold bleibt nur der Versuch, sich mit kaiserlichen Reskripten für die Dauer des Prozesses vor den Klagen und Exekutionsanträgen seiner Gläubiger zu schützen.
Entscheidungen:Kaiserliches Patent: Alle Ansprüche an die von Hornmold im Zusammenhang seines Konfliktes mit dem Markgraf gegebenen Obligationen und Pfandschaften sollen bis zur Entscheidung des Streits ruhen oder müssen an den Reichshofrat, an die in dieser Sache eingerichteten Kommission, an das Reichskammergericht oder an das kaiserliche Hofgericht in Rottweil gestellt werden, 1596 05 22 (Abschr.), fol. 19r-20v; Kommissionsauftrag an Graf Friedrich von Fürstenberg, den Streit zu untersuchen, in Güte zu vermitteln oder, falls das nicht möglich sei, die Angelegenheit in einem kurzen Prozess zu verhandeln, abschließend die Akten zur Entscheidung nach Wien zu schicken, insbesondere auch die von Hornmold dem Markgrafen ausgestellten Verpflichtungsscheine einzuziehen und zu berichten, 1596 06 04 (Abschr.), fol. 21r-24v.
Bemerkungen:Kladde fol. 39f. gebunden mit dem Fragment einer Pergamenthandschrift aus dem 14. Jahrhundert (Ambrosius, Expositio Evangelii secundum Lucam, 7); Kladde fol. 717ff. ebenfalls mit Handschriftenfragment als Rückenverstärkung (liturgischer Text, 14. Jahrhundert).
Umfang:Fol. 1-962
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286887
 

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