AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 58-1 Helfenstein-Meßkirch; Streit um die Vormundschaft über Graf Georg Wilhelm von Helfenstein-Meßkirch sowie um das Erbe Graf Rudolfs von Helfenstein-Wiesensteig (Fortsetzung von Antiqua, 57-1), 1623-1667 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 58-1
Titel:Helfenstein-Meßkirch; Streit um die Vormundschaft über Graf Georg Wilhelm von Helfenstein-Meßkirch sowie um das Erbe Graf Rudolfs von Helfenstein-Wiesensteig (Fortsetzung von Antiqua, 57-1)
Entstehungszeitraum:1623 - 1667
Frühere Signaturen:Fasz. 58, Nr. 1-3; Fasz. 59, Nr. 1-2
Darin:Aus den Kommissionsakten: Verzeichnis der nummerierten Akten, 1628-1666, 100 Nummern, fol. 8r-15v; Provisorischer, von den Subdelegierten ausgearbeiteter Vergleich (gescheitert), Ulm 1629 05 30 (Abschr.), fol. 221r-241v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Helfenstein-Meßkirch, Graf Georg Wilhelm von, Vormund und Erbe; Helfenstein-Wiesensteig, Graf Rudolf von, Erbe
Gegenstand - Beschreibung:Graf Frobenius von Helfenstein-Meßkirch hat vor seinen Tod seinen Schwager Graf Rudolf von Helfenstein-Wiesensteig, seine Frau Maria und den Reichserbtruchsess Graf Heinrich von Waldburg-Wolfegg als Vormünder für seinen minderjährigen Sohn Georg Wilhelm bestimmt, welche 1623 mit kaiserlicher Bestätigung als Vormünder eingesetzt werden. Maria fungiert als Administratorin. Zugleich wird 1623 auf Bitten Rudolfs eine Kommission damit beauftragt, die Bestimmungen der mehrmals erneuerten helfensteinischen Erbeinigung [von 1538] zu überwachen. In dem schon bald aufbrechenden Streit unter den Vormündern stehen Rudolf und Georg Wilhelm auf der einen und Maria zusammen mit ihrer Tochter Johanna Eleonora und deren Ehemann Graf Wratislaw II. von Fürstenberg auf der anderen Seite. 1626 beschwert sich der achtzehnjährige Georg Wilhelm selbst über seine verschwenderische Mutter, seine Schwester und seinen Schwager: Diese hätten in seinem Namen hohe Beträge auf die Güter seiner Herrschaften, namentlich im niederländischen Gommegnies (Department Nord, Frankreich), aufgenommen. Schulden und Zinsen seien nicht mehr bezahlbar, es drohe der Ruin. Schwester und Schwager hätten gemäß der helfensteinischen Erbeinigung [der zufolge nur männliche Nachkommen erben] ohnehin keine Ansprüche auf die gräflichen Herrschaftsgüter. Diese Positionen vertritt auch Graf Rudolf, der unter Verweis auf die helfensteinischen Erbeinigungen die Administration der Vormundschaft auf Rat des Bischofs von Augsburgs vehement für sich beansprucht und einige finanzielle Transaktionen revidiert. Die Proteste der Gegenseite, die sich auf die kaiserliche Bestätigung der gemeinsamen Vormundschaft beruft, greift der Reichshofrat in seinem Votum an den Kaiser auf. Diesem Votum entsprechend wird die bislang bloß mit dem von Gräfin Maria und ihren Anhängern für parteiisch gehaltenen Bischof von Augsburg besetzte Schlichtungskommission um den Bischof von Konstanz und den Komtur der Deutschordensballei im Elsaß und in Burgund ergänzt. Die Partei Graf Rudolfs reagiert darauf mit der Bitte, Georg Wilhelm für volljährig zu erklären. Dem wird einem weiteren Reichshofratsvotum zufolge zugestimmt. Der überraschende Tod des jungen Georg Wilhelm 1627 05 31 in Venedig verwandelt den Vormundschaftstreit in einen Streit um das helfenstein-meßkirchische Erbe, das wiederum unter Berufung auf die helfensteinischen Erbeinigungen Graf Rudolf von Helfenstein-Wiesensteig als letzter männlicher Vertreter des Geschlechts beansprucht. Dessen Tod 1627 09 20 erweitert den Fokus der Akten auf die langwierigen und äußerst verwickelten Auseinandersetzungen um das gesamte helfensteinische Erbe. Neben der bereits in den Vormundschafts- und helfenstein-meßkirchischen Erbstreit verwickelten Gräfin Maria (Rudolfs Schwester), deren Tochter Johanna Eleonora und deren Ehemann Wratislaw II. von Fürstenberg melden ihre in den Akten nicht immer klar umrissenen Ansprüche an: Gräfin Eleonora, die Witwe Rudolfs (Witwenversorgung), dessen zunächst unmündige und ebenso wie die Witwe unter Vormundschaft des Bischofs von Augsburg stehende Töchter Maria Johanna, später Landgräfin von Lichtenberg, Eleonora Isabella, später Gräfin von Oettingen, und Franziska Karolina, später Gräfin von Fürstenberg-Meßkirch, deren Eheverbindungen den regionalen Adel in den Erbstreit hineinziehen, ferner die Grafen Wilhelm und Karl Fugger, deren Mutter Rudolfs Tante war, sowie Rudolfs zweite Schwester Katharina, verwitwete Gräfin von Oettingen. Der 1628 eingesetzten und sowohl aufgrund von Todesfällen als auch auf Wunsch der Parteien mehrfach umbesetzten
Kommission gelingt es weder bei einem Einigungsversuch in Ulm 1629 noch späterhin, die angestrebten gütlichen Vergleiche unter den in wechselnden Konstellationen agierenden Parteien herbeizuführen. 1666 11 20 schickt Erzbischof Guidobald von Salzburg die beiliegenden Kommissionsakten nach Wien. 1696 bricht der Streit erneut aus (Antiqua 56-9).
Entscheidungen:Umgeschriebener Kommissionsauftrag an Bischof Johann von Konstanz und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bei Rhein, 1628 10 20 (Abschr.), fol. 19r-25v; Mitteilung an die Kommission über die Erweiterung derselben um den Erzbischof von Salzburg, 1636 01 02 (Abschr.), fol. 214r-215v; Wiederholter Befehl an die Kommission, die säumigen Parteien “sub poena perpetui silentii” zur Einreichung ihrer Eingaben aufzufordern, 1637 10 12 (Konz.), fol. 254r-255r, ferner (Ausf.), fol. 256r-257v, ferner (Abschr.), fol. 258r-259v; Die Kommission soll den Parteien noch einen letzten Termin für die Einreichung ihrer Eingaben setzen und ihnen kund tun, dass widrigenfalls ohne weitere Anhörung entschieden werde, 1650 11 10 (Ausf.), fol. 358r-359v; ferner (Abschr.), fol. 360r-361r (u. a.); Erneuerung der Kommission, die aus dem Erzbischof von Salzburg, dem Bischof von Konstanz und dem Bischof von Eichstätt bestehen soll, 1654 06 08 (Ausf.), fol. 609r-610v; Befehl an die Kommission, ihre Arbeit zu Ende zu bringen, 1665 05 21 (Ausf.), fol. 768rv, ferner (Abschr.), fol. 778rv (u. a.).
Umfang:Fol. 1-847
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286878
 

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