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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 55-1 Heintze contra Sachsen-Lauenburg, Herzog; Verschiedene Bitten im Zusammenhang mit der Verfolgung wegen Hochverrats, 1674-1689 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 55-1 |
Titel: | Heintze contra Sachsen-Lauenburg, Herzog; Verschiedene Bitten im Zusammenhang mit der Verfolgung wegen Hochverrats |
Entstehungszeitraum: | 1674 - 1689 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 56, Nr. 1 |
Darin: | Fürbittschreiben Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg für Heintze, 1674 03 30 (Abschr.), fol. 5rv; Schutzbrief desselben für Heintze, 1674 03 23 (Abschr.), fol. 6r; Aus den Beilagen der herzoglichen Erwiderung: Auszüge aus Protokollen des Braunschweiger Kreistages 1673, fol. 47r-48r; Auszug aus Heintzes Instruktion, fol. 49rv; Verhörprotokoll Heintzes, fol. 51r-57r; Vernehmung Deterings, fol. 56r-66r; Bericht über das peinliche Verhör Noacks, fol. 67r-68r; Brief des Grafen Windischgrätz, 1673 07 25 (Abschr.), fol. 69rv; Notariatsinstrumente. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heintze, Christoph, ehemaliger sachsen-lauenburgischer Hofrat |
Beklagter/Antragsgegner: | Sachsen-Lauenburg, Herzog Julius Franz von |
RHR-Agenten: | Heintze: Arnstein, Johann Christoph Sachsen-Lauenburg: Mayersheim, Franz von |
Gegenstand - Beschreibung: | Heintze führt weitläufig aus, der Herzog habe ihn 1673 07 07 unter Arrest stellen, alle seine Briefe und Schriften konfiszieren, Bibliothek und Mobiliar versiegeln, ihn selbst über 15 Wochen erst durch acht Soldaten in seinem Haus bewachen lassen, dann im Schloss zu Ratzeburg inhaftiert. Er sei Opfer einer Hofintrige des Predigers Johann Detering, der ihn im Zusammenhang mit einer diplomatischen Mission auf dem Kreistag zu Braunschweig von 1673 beim Herzog verleumdet habe. Er habe dort aber in Sachen der vom Kreistag entschieden abgelehnten sachsen-lauenburgischen Zollerhöhung und in seiner diesbezüglichen Unterredung mit dem kaiserlichen Vertreter, dem Grafen von Windischgrätz, ganz seiner Instruktion gemäß gehandelt. Obwohl dies zahlreiche Fürbittschreiben der auf dem Kreistag vertretenden Stände bestätigt hätten und obwohl er auch seine Unschuld gegenüber seinem Beichtvater beteuert habe, drohe ihm die Todesstrafe. Seine Bitte, die Untersuchungsakten einer Juristenfakultät zu schicken, sei abgelehnt worden.“Zweifels ohne aus sonderbahrer Schickung Gottes wegen meiner Unschuld” (7r) sei ihm 1674 10 31 die Flucht aus dem Gefängnis gelungen. Der Herzog habe daraufhin seine Frau unter unwürdigen Bedingungen eingesperrt und mit Folter bedroht. Ihn selbst habe der Herzog unerbittlich verfolgt. “Bei öffentlichen Trummelnschlage” sei “9 Wochen außgeruffen worden, wer mich könnte schaffen lebendig oder tod oder auch nur ausforschen, wo ich mich aufhielte, der solte 500 Rtlr. zum recompens haben” (fol. 7v). Ferner habe der Herzog – anstatt per Edikt vorzuladen – ein “Mannes Bild unter meinen Nahmen solenniter in Begleitung der Voigte, wie man sonst alda einen armen Sünder zur richt standt führet, von dem büthel öffentlich aushencken” (8r) lassen und darunter allerlei Ehrverletzendes über ihn und seine Flucht schreiben lassen. Darüber hinaus habe der Herzog einen Musketier namens Hans Noack, der vollkommen unschuldig an seiner Flucht gewesen sei und die Schildwache gar nicht gehabt habe, ohne Prozess und Urteil erst gefoltert und dann “also abscheulich hingerichtet, daß ihm zuforderst die beeden vorfenger und darauf der Kopff abgeschlagen, hernachmahlen geviertheilet, der Kopf auf einen Pfahl gestecket und die Viertel an die Grentzen des Landes aufgehencket worden” (fol. 7v) seien. Er bittet um einen kaiserlichen Schutzbrief und um die Eröffnung eines Prozesses gegen den Herzog. Außerdem bittet er, dem Herzog zu befehlen, seine Frau und seine Kinder mitsamt seinem Mobiliar und seiner Bibliothek ungehindert abziehen zu lassen sowie die von ihm für den Braunschweiger Kreistag ausgelegten Legationsgelder zu ersetzen, ferner jenes auf dem Ratzeburger Markplatz ausgehängte “patibulum cum effigie et ignomisiosa subscriptione, wodurch der Ordo Literatorum et Consiliariorum zum höchsten beschimpfet” (fol. 9r) werde, auf die gleiche Art zu entfernen, wie es aufgehängt wurde. Er bekommt den Schutzbrief und ein Mandat, das dem Herzog auferlegt, Frau, Kinder und Habe freizugeben. Hinsichtlich der übrigen Klagepunkte soll der Herzog berichten. Dieser antwortet, Heintze habe auf dem Kreistag wider seine Instruktion agiert und ihn beim kaiserlichen Gesandten Windischgrätz als Tyrann verleumdet. Das bestätige auch dessen beiliegender Brief. Noack sei zu Recht hingerichtet worden, denn er habe dem Hochverräter gegen Geld zur Flucht verholfen. Heintzes Familie sei zunächst unter anständigen Bedingungen festgehalten, als aber keine Aussicht mehr bestand, Heintze zu ergreifen, frei gelassen worden. Nur Teile von Heintzes Mobiliar und die wenigen ausstehenden |
| Legationsgelder seien auf Drängen der vielen Gläubiger beschlagnahmt worden. Er bittet, weitere Gesuche Heintzes abzuweisen und den Schutzbrief, wenn nicht zu kassieren, so doch wenigstens sein Territorium auszunehmen. Der nach Halberstadt geflüchtete Heintze verlangt vom Herzog 100.000 Reichstaler (!) für das ihm zugefügte Unrecht und die erlittene Schmach und Schande. Später bittet er mehrmals vergeblich, dem Herzog zu befehlen, jenes Schandbild vom Ratzeburger Markplatz rituell zu entfernen. Ebenso vergeblich bietet er schließlich an, für Rehabilitation, Abschied und Aushändigung von Bibliothek, Mobiliar und Legationsgelder auf die Fortsetzung des Prozesses zu verzichten. |
Entscheidungen: | Heintze soll einen Schutzbrief erhalten, der Herzog ein Mandat, “ut latius in protocolla”, 1674 09 28 (Verm.), fol. 9v; Befehl an den Herzog, Frau, Kinder und Mobiliar Heintzes freizugeben, 1674 09 28 (Konz.), fol. 13rv, ferner (Abschr.), fol. 22rv (u. a.). |
Umfang: | Fol. 1-151 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286841 |
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