AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 49-8 Haymb, Ludwig Gebhard Freiherr von contra Neindorf, Brüder; Appellation gegen Urteile der Halberstädter Regierung im Streit um die Bezahlung einer Schuld, 1693-1696 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 49-8
Titel:Haymb, Ludwig Gebhard Freiherr von contra Neindorf, Brüder; Appellation gegen Urteile der Halberstädter Regierung im Streit um die Bezahlung einer Schuld
Entstehungszeitraum:1693 - 1696
Frühere Signaturen:Fasz. 50, Nr. 6
Darin:Appellationsinstrument, 1691 12 21 (Abschr.), fol. 190r-198v; Halberstädter Urteile: 1691 12 17 (Abschr.), fol. 188rv (u. a.); 1692 12 08 (Ausf.), fol. 4r (u. a.); 1692 12 19 (Ausf.), fol. 5rv (u. a.); Aus den Akten der Vorinstanz (1624, 1654, 1662-1672, 1689-1692), fol. 54r-279v: Aktenverzeichnis (unvollständig), fol. 57r-63v; Vergleich zwischen den Brüdern Haymb und Neindorf, 1664 11 08 (Abschr.), fol. 110r-113v; Liste der von den Neindorfs beanspruchten Gelder und Zinsen aus Hypotheken und Schulden der Haymbs , 1672 09 19 (Abschr.), fol. 169v-171v; Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haymb, Ludwig Gebhard Freiherr von
Beklagter/Antragsgegner:Neindorf, Brüder von
RHR-Agenten:Haymb: Schrimpf, Jonas (Vollmacht, 1693 06 18, gedr. Ausf., fol. 15r-16v u. a.); Hörnigk, Johann Moritz von
Neindorf: Leutner, Simon Lorenz
Gegenstand - Beschreibung:Die Halberstädter Regierung hatte 1662 eine Kommission eingesetzt, die zwischen den Brüdern Siegfried und Jakob von Neindorf auf der einen und den Brüdern Christoph Erwin und Siegfried August von Haymb auf der anderen Seite folgenden Vergleich vermittelte: Als Rekompensation für die jährlichen Zinsen einer sich aus einer Transaktion des Jahres 1619 herleitenden Schuld von 3.600 Reichstalern sollten die Neindorfs von den Haymbs zusätzlich zu den Erträgen von neun Hufen bei Hordorf, die ihnen zu diesem Zweck schon seit 1654 zugestanden worden waren, noch den Getreidezehnt bestimmter Bauern aus Gatersleben und Wedderstedt im Umfang von fünf Wispeln erhalten. Außerdem sollten die agnatischen Erben der Haymbs sowie der Lehnsherr diesem Vergleich zustimmen. Da die Haymbs diese beiden Versicherungen schuldig blieben und nach Ansicht der Neindorfs die Erträge der ihnen von den Haymbs wiederkäuflich eingeräumten Güter die Schuldzinsen nicht deckten, klagten die Neindorfs weiter und beantragten 1672 bei der Halberstädter Regierung, dass die Haymbs ihnen zusätzlich noch den Zehnten in Ermsleben und Sinsleben überlassen sollten. Auf diese Klage ließen sich die Haymbs trotz mehrfacher Aufforderung durch die Halberstädter Regierung nicht ein. Die Regierung urteilte deshalb 1691 12 17 auf der Basis eines Rechtsgutachtens der Marburger Juristenfakultät, dass die Neindorfs besagte Zehnten erhalten sollten, und verfügte die Exekution des Urteils. Gegen dieses Urteil appellierte Adam August von Haymb beim Reichshofrat. Wie das Verfahren ausging, ist aus den Akten nicht ersichtlich. In der Folge bestritt jedenfalls Ludwig Gebhard von Haymb die Zuständigkeit des Halberstädter Gerichts, das in seinen Urteilen von 1692 12 08 und 1692 12 19 dessen forideklinatorische Einrede jedoch zurückwies. Erst mit von Haymbs Appellation gegen diese Urteile setzen die eigentlichen Reichshofratsakten ein. Die Appellation wird ebenfalls zugelassen. Der Streit erstreckt sich nun vornehmlich auf die Haymbsche Burg Wegeleben, die in den Akten der Vorinstanz nur am Rande erwähnt wird.
Entscheidungen:An die Regierung in Halberstadt und die Brüder Neindorf bezüglich der Appellation gegen das Halberstädter Urteil von 1691 12 17: Zitation, Inhibition, Compulsoriales, 1692 05 28 (Abschr.), fol. 232v-237r; Desgl. bezüglich der 1692 12 08 und 1692 12 19 gefällten Urteile, 1693 05 25 (Konz.), fol. 10r-12r, ferner (Abschr.), fol. 28v-31v.
Bemerkungen:Akte unvollständig.
Umfang:Fol. 1-279
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286744
 

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