AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-3-4 König Maximilian bestätigt und erneuert dem Amtmann und den Landleuten von Uri, samt den dazu gehörenden Tal "lifennden", ihren Zöllen und Fuhrleuten, ihren Nachkommen und demselben Land angesichts der Treue, die sie und ihre Vorfahren, seinen Vorgängern im Reic

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-3-4
Titel:König Maximilian bestätigt und erneuert dem Amtmann und den Landleuten von Uri, samt den dazu gehörenden Tal "lifennden", ihren Zöllen und Fuhrleuten, ihren Nachkommen und demselben Land angesichts der Treue, die sie und ihre Vorfahren, seinen Vorgängern im Reich bewiesen haben alle ihre Gnaden, Freiheiten, Rechte, gute Gewohnheiten, Urkunden, Privilegien und Handfesten, die sie von seinen, die sie von Römischen Kaisern und Königen, Maximilians Vorgängern im Reich erworben und bewahrt haben, in ihrer wortwörtlichen Fassung.
Entstehungszeitraum:13.11.1487
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:KM bekundet: KM wurde vom Ammann und den Landleuten von Uri gebeten, (amman unnd der landtlútt gemeÿnclich des lanndes zů Ure), ihnen und den dazu gehörenden tall lifennden, ihren Zöllnern und Fuhrleuten alle ihre Freiheiten, Rechte, guten Gewohnheiten, Urkunden, Privilegien und Handfesten, die sie von Römischen Kaisern und Königen, KMs Vorgängern im Reich erworben und bewahrt haben (redlich harbracht), zu bestätigen. – KM bestätigt und erneuert (bestëtten, vernúwen und bevestnen) mit wohlbedachtem Mut, rechtem Wissen und gutem Rat seiner Fürsten, Grafen, Edlen und Getreuen dem vorgenannten Amtmann und den Landleuten von Uri sowie den dazu gehörenden tall lifennden, ihren Zöllnern und Fuhrleuten, ihren Nachkommen und demselben Land angesichts der Treue, die sie und ihre Vorfahren, seinen Vorgängern im Reich bewiesen haben und ihm und dem Reich in Zukunft noch beweisen sollen, alle ihre Gnaden, Freiheiten, Rechte, gute Gewohnheiten, Urkunden, Privilegien und Handfesten, die sie von seinen, die sie von Römischen Kaisern und Königen, KMs Vorgängern im Reich erworben und bewahrt haben, in vollem Wortlaut (wie die von wortt zů wortt lutend und begriffen sind). Auch erklärt er (meÿnen und wellenn) aus königlich-römischer Machtvollkommenheit, sie zu schützen und zu erhalten (sÿ dabÿ gnëdigklich hanndhabenn, schirmenn unnd beliben lassenn) und befiehlt (gebiettend... ërnnstlich und vestiklich) allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Landrichtern, Richtern, Vögten, Amtleuten, Bürgermeistern, Schultheißen, Amtmännern, Räten, Bürgern und Landleuten aller Städte, Länder, Märkte und Dörfer und allen seinen und des Reichs übrigen Untertanen und Getreuen, dass sie die vorgenannten von Uri samt den tall lifennden, ihren Zöllnern, Fuhrleuten, Gütern und Kirchenpatronaten (kilchensatzen) und alle ihre anderen Gnaden, Freiheiten, Rechte, gute Gewohnheiten, Urkunden, Privilegien und Handfesten in keiner Weise behindern sollen (nicht irren oder hindernn inn dehein noch wyse), sondern sie bei ihnen verbleiben lassen sollen (getrúwlichen und rüwig beliben lássen), um seine, KMs, und des Reichs schwere Ungnade zu vermeiden. – KM kündigt sein angehängtes königliches Siegel an. (RIplus Managing Maximilian 1 n. 40)
Aussteller:König Maximilian
Empfänger/Vertragspartner:Ammann und Landleute von Uri
Ort:Antwerpen
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:RIplus Managing Maximilian 1 n. 40

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:fol. 14-15
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1517
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3004774
 

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