AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-1-2 Maximilian und Herzogin Maria von Burgund befehlen ihren Kommissären durch den herzoglichen Rat und Schatzmeister Probst Nikolaus von dessen Einnahmen dem Bischof von Metz [= Markgraf Georg von Baden] 3.000 Gulden und 24 Solidi flandrischer Münze sowie 2000 Pfun

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-1-2
Titel:Maximilian und Herzogin Maria von Burgund befehlen ihren Kommissären durch den herzoglichen Rat und Schatzmeister Probst Nikolaus von dessen Einnahmen dem Bischof von Metz [= Markgraf Georg von Baden] 3.000 Gulden und 24 Solidi flandrischer Münze sowie 2000 Pfund Jahrespension auszuzahlen.
Entstehungszeitraum:10.1477
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:KM und Herzogin Maria von Burgund an ihre Kommissare (commissis super factis domanie et financie nostrarum): Seitens des Bischofs [Georg] von Metz (reverendi in Christo patris, dilectissimi atque peramati cognati nostri episcopi Metensis) wurde dargelegt, dass er für den Abschluss der Heiratsverträge (pro conductione tractatum nostri matrimonii) für KM und Maria und für seinen Aufenthalt in [Burgund] (in istis partibus) auf KMs Befehl große Geldsummen ausgab. Somit schuldet KM ihm 5.500 lb gerechnet zu je 40 Groschen flandrischer Münze; außerdem schuldet er einen Rest der 2.000 lb Jahrespension, die er [früher] von KMs Schwiegervater weiland (dilectissimo socero nostro, quem Deus absolvat) [Herzog Karl von Burgund] durch dessen Schatzmeister (receptor generalis) erhielt und deren Entrichtung durch [Karl] nicht stattfinden konnte. Da er sich KMs Schwiegervater sowie KM und Herzogin Maria selbst durch seine Aufwendungen in vielerlei Hinsicht als dienlich erwies, möchte er, dass ihm die oben genannten Summen zurückgezahlt werden und ihm darüber eine Urkunde (nostras litteras patentes) ausgestellt wird. – KM und Herzogin Maria bekunden (notum facimus), dass sie den Bittsteller, den Bischof von Metz, zufriedenstellen, auslösen möchten und befehlen (mandamus et precipimus) den Kommissaren durch den herzoglich Rat und Schatzmeister Nikolaus (per nostrum dilectum et fidelem consiliarium et receptorem generalem omnium nostrarum financiarum Nicolaum) von dessen Einnahmen dem Bischof zunächst und ihn Abtrag seiner Forderungen 3.000 flRh lötigen Goldes zu 24 Solidi flandrischer Münze gerechnet auf einmal in bar auszuzahlen. Ebenfalls befehlen sie durch diese Urkunde (mandamus per dictas patentes) dem Schatzmeister, dem Bischof die von KMs Schwiegervater zugestandene Jahrespension von 2.000 lb gegen genügende Quittung [auszuzahlen]. Alle widersprüchlichen Anweisungen sollen außer Kraft gesetzt werden (non obstantibus ordinationibus, mandamentis seu defensis quibuscumque ad hoc contrariis). (RIplus Managing Maximilian 1 n. 27)
Aussteller:Maximilian und Herzogin Maria von Burgund
Empfänger/Vertragspartner:ihre Kommissäre
Ort:Brügge
Sprache:Latein
Ansichtsbild:
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Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:RIplus Managing Maximilian 1 n. 27

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:fol. 2
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1507
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3004738
 

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