AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 118-1-2 Löwenstein - Donation, 1767-1782 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 118-1-2
Titel:Löwenstein - Donation
Entstehungszeitraum:1767 - 1782
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Josef, Fürst von Löwenstein-Wertheim Bitten ersucht um Negierung der Nachtrags- und Abänderungs- auch Donationsbestätigung oder wenigstens um die Mitteilung der Supplik zur Berichts- und Einwandsdarbringung, 15.01.1781, Beilage: Mandatum de solvendo von Franz II. an die Reichskämmerer und Reichsräte – Franz befiehlt unter Anderem das Haus Löwenstein-Wertheim mittels Contrahierung fernerer Schulden ohne den brüderlichen Konsens nicht beschweren, (undatiert); Franz Jakob Heimbach ersucht im Namen des Grafen von Löwenstein-Wertheim um die kaiserliche Bestätigung des Ehevertrags, Beilagen: Dokumentenkonvolut bezüglich der Schenkung des Grafen von Löwenstein an seine Frau Josepha - Karl, der regierende Fürst von Löwenstein-Wertheim; Karl, regierender Fürst von Löwenstein-Wertheim, seine Frau Josepha und der Freiherr von Rumerskirch bevollmächtigen ihren Hofrat Franz Jakob Heimbach die zu Johanneskirche unterm 21.08.1780 doppelt errichteten Schenkungsvertrag die Allodialschaft im Reich und Böhmen betreffend bestätigen und registrieren zu lassen, 22.08.1780 - Auszug aus der Primogeniturordnung des Hauses Löwenstein-Wertheim, 22.01-16.02.1767 – Josef II. bestätigt die Primogeniturordnung des Hauses Löwenstein-Wertheim, 23.06.1760; Franz Jakob Heimbach ersucht im Namen des Grafen von Löwenstein um Bestätigung der Donation (undatiert), Beilage: Reichshofratbericht hierzu vom 20.03.1781; Fürst von Löwenstein-Wertheim und Freiherr von Rumerskirch ersuchen darum, die Unterlagen bezüglich der Bestätigung der Donation einsehen und kopieren zu können, Beilage: der Reichshofratbeschluss dazu vom 20.03.1781; der Anwalt des Grafen von Löwenstein-Wertheim bittet um Verlängerung der Abgabefrist von der Erklärung bezüglich der Donation (undatiert), Beilage: Reichshofratbericht hierzu vom 20.03.1781; Johann Michael Stubenrauch verschickt seine Bevollmächtigung an den Kaiser – in der Beilage seine Ernennung zum Anwalt und seine Bevollmächtigung in Rechtsgeschäften durch den Fürsten Josef von Löwenstein, 09.02.1781 (gedruckt); Johann Michael Stubenrauch informiert den Kaiser, wie es um die Sammlung der Unterlagen bezüglich der fürstlichen Donation steht und bittet um Verlängerung deren Abgabefrist (undatiert), Beilage: Reichshofratsbericht hierzu vom 09.07.1781; Johann Michael Stubenrauch teilt an den Kaiser seine Erklärung und Stellungnahme zur fürstlichen Donation mit und ersucht um Negierung der Bestätigung (undatiert), Beilagen: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 09.07.1781 – Ehevertrag zwischen Karl, dem regierenden Fürst von Löwenstein-Wertheim und seiner Frau Josepha, Abschrift vom 18.06.1781 – Testament von Karl von Löwenstein, Abschrift vom 21.05.1781 – Auszug aus der königlichen Landtafel des Königreichs Böhmen, Abschrift vom 20.08.1781 – Auszug aus der königlichen Landtafel Nr. 2, Abschrift vom 18.06.1781 – Auszug aus der Landtafel der Herrschaft Westorf, Abschrift vom 29.08.1781 – kaiserlicher Mandat de solvendo bezüglich der Schuld in der Höhe von 32099 fl., Konflikt zwischen dem Haus Löwenstein und der Präfektur Brenberg, Abschrift vom 15.05.1781 – Auszug von schriftlicher Verabredung vom 09.09.1750 wegen den nachgeborenen Fürsten von Löwenstein und ihrem ältesten Bruder, Abschrift vom 25.08.1781 – der regierende Fürst von Löwenstein-Wertheim verteilt Teile des Vermögens des Hauses Löwenstein, 17.03.1751, Abschrift vom 02.08.1781 – Auszug aus dem fürstlichen Regierungsprotokoll der Fürsten Löwenstein-Wertheim vom 02.01.1756 – Bruder von Karl von Löwenstein berichtet über Karls Schritte hin zur Abtragung sämtlicher Schulden 26.02.1751, Abschrift
vom 06.07.1781 – Dekret wegen des besagten Mandats de solvendo vom 31.07.1758, Abschrift vom 27.09.1781 – Auszug aus dem Testament des Fürsten Maximilian Karl von Löwenstein-Wertheim vom 11.07.1716, Abschrift vom 26.07.1781- Auszug aus der Bestätigung der Primogeniturordnung des Hauses Löwenstein-Wertheim von Karl VI. vom 28.06.1736, Abschrift vom 26.07.1781 – Auszug aus dem Annotationsbuch mit dem Verzeichnis der Güter, die mit der Zeit an die Herrschaft Löwenstein gekommen sind, Abschrift vom 25.06.1781; Anwalt des Fürsten von Liechtenstein Wertheim ersucht den Kaiser um die Reaktion auf gegebenenfalls angelangte Erklärung des Fürsten von Löwenstein und wenn der Fall nicht eintreten sollte, um eine Bestätigung (undatiert), Beilage: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 09.07.1781; Johann Michael Stubenrauch ersucht um die Ad-acta-Legung der mit der Löwensteiner Dotation zusammenhängenden Dokumenten (undatiert), Beilage: der Reichshofratbeschluss hierzu vom 09.07.1781; Johann Michael Stubenrauch berichtet über Fehler in den mit der Löwensteiner Dotation zusammenhängenden Dokumenten (undatiert), Beilage: der Reichshofratsbeschluss hierzu vom 09.07.1781; Johann Michael Stubenrauch ersucht den Kaiser im Falle der Nichtzustellung der Löwensteiner Gegenerklärung um Bestätigung der Unterlagen (undatiert), Beilage: Reichshofratsbericht vom 28.09.1781 sowie Reichshofratsbeschluss hierzu vom 04.03.1782; der Anwalt des Fürsten von Löwenstein ersucht um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Gegenerklärung (undatiert), Beilage: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 04.03.1782; der Reichshofratsagent Fichtl präsentiert dem Kaiser seine durch den Fürsten von Löwenstein erteilten Vollmachten (undatiert), Beilage: Fürst von Löwenstein Wertheim ernennt den Herren Fichtl zu seinem Anwalt und bevollmächtigt ihn, in seinen Rechtsangelegenheiten zu handeln, 12.01.1775 (gedruckt); Johann Michael Stubenrauch ersucht den Kaiser im Falle der Nichtzustellung der Löwenstein Gegenerklärung um Bestätigung der Unterlagen (undatiert), Beilage: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 16.05.1782; der Anwalt des Fürsten von Löwenstein, Fichtl, ersucht um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Gegenerklärung (undatiert), Beilage: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 16.05.1782; Erklärung des Löwenstein Anwalts Fichtl zur Donation (undatiert), Beilage: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 16.08.1782; der Anwalt des Fürsten von Löwenstein, Fichtl, ersucht um Verlängerung der Frist um weitere vier Wochen wegen Zustellung der mit der Donation zusammenhängenden Dokumente (undatiert), Beilage: Fürst Karl von Löwenstein schreibt an den Reichshofrat Fichtl und versichert ihn, dass die notwendigen Unterlagen bezüglich der Donation bald an ihn geschickt werden, 30.09.1782 - Reichshofratsbeschluss hierzu vom 16.08.1782; der Anwalt des Fürsten von Löwenstein, Fichtl, ersucht den Kaiser im Fall, dass die Gegenerklärung noch nicht angekommen ist, den eingelegten Teil abzulegen und sofort die gebetene Bestätigung abzuschlagen, Beilage: Reichshofratsbeschluss vom 16.08.1782; der Anwalt des Fürsten von Löwenstein, Fichtl, überreicht die zur Gegenerklärung gehörigen Beilagen an den Kaiser und verspricht die noch fehlenden Unterlagen später zu ergänzen (undatiert), Beilagen: Auszug aus dem Löwensteinischen Hausvertrag vom 22.01.1767, Abschrift vom 27.08.1782 - Friedrich Romberg und seine Söhne bezeugen, dass sich der Fürst von Löwenstein von ihnen 200 000 fl. Kapital geliehen hat und ihnen als Unterpfand Herrschaften in Österreich und Luxemburg gegeben hat (im Jahr 1777), 26.04.1782 – Karl, der
regierende Fürst von Löwenstein berichtet über den Nachlass für seine Nachkommen; der Anwalt des Fürsten von Löwenstein, Fichtl, überreicht die zur Gegenerklärung gehörigen Beilagen Nr. 6 an den Kaiser (undatiert), Beilage: Friedrich Romberg und seine Söhne bezeugen, dass sich der Fürst von Löwenstein von ihnen 200 000 fl. Kapital geliehen hat und ihnen als Unterpfand Herrschaften in Österreich und Luxemburg gegeben hat (im Jahr 1777), 26.04.1782 – Reichshofratbericht hierzu vom 16.08.1782
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1812
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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