AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 117-2 Löwenstein-Hausvertrag II., 1767-1768 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 117-2
Titel:Löwenstein-Hausvertrag II.
Entstehungszeitraum:1767 - 1768
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Albrecht Theodor Moll, der Anwalt des Fürsten Josef Johann von Löwenstein ersucht den Kaiser ihm Bescheid zu sagen, wenn die Erklärung des Fürsten nicht eintreten sollte, Beilage: Beschluss des Reichshofrates in dieser Sache, 20.12.1768; Stubenrauch, der Anwalt des Fürsten Josef Johann von Löwenstein-Wertheim, bittet um die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Stellungnahme des Fürsten, da etliche Dokumente zwar angekommen sind, aber noch nicht abgeschrieben werden konnten (undatiert), Beilagen: Beschluss des Reichshofrates hierzu, 19.11.1768 – Umschlag vom Brief des Fürsten von Löwenstein-Wertheim an Stubenrauch; Stubenrauch, der Anwalt des Fürsten Josef Johann von Löwenstein-Wertheim, bittet wieder um die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Unterlagen bezüglich des neuen Hausvertrags des Hauses Löwenstein, Beilage: Beschluss des Reichshofrates hierzu, 19.11.1768; Stubenrauch, der Anwalt des Fürsten Josef Johann von Löwenstein-Wertheim, bittet um die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Unterlagen um einen Monat bezüglich des neuen Hausvertrags des Hauses Löwenstein, Beilage: Beschluss des Reichshofrates hierzu, 06.09.1768; Albrecht Theodor Moll, der Anwalt des Fürsten von Löwenstein ersucht den Kaiser, die von dem Fürsten angetroffene Erklärung zu communizieren und ihm gegebenenfalls einen Konsens zu schicken (undatiert), Beilagen: Beschluss des Reichshofrates hierzu, 06.09.1768 – Beschluss des kaiserlichen Konzils(?), 01.09.1768; Albrecht Theodor Moll, der Anwalt des Fürsten von Löwenstein ersucht um einen Exemplar der Unterlagen zum Hausvertrag des Hauses Löwenstein an Josef Johann von Löwenstein zu schicken (undatiert), Beilage: Karl von Löwenstein-Wertheim ernennt den Reichshofratsagenten Albrecht Theodor Moll zu seinem Anwalt und bevollmächtigt ihn, in seinem Namen in seinen Rechtsangelegenheiten zu handeln, (gedruckt, 2 Exemplare); Albrecht Theodor Moll ersucht um kaiserliche Vidimierung des Hausvertrags des Hauses Löwenstein und Rückstellung an Josef Johann von Löwenstein (undatiert), Beilage: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 14.07.1768; Anwalt des Fürsten Löwenstein, Stubenrauch ersucht um die Registrierung der Dokumente zur Bestätigung des Hausvertrags des Hauses Löwenstein und um eventuelle Mitteilung, wenn es passiert (undatiert), Beilage: Josef Johann, Fürst von Löwenstein-Wertheim ernennt den Reichshofratsagenten Johann Michael von Stubenrauch zu seinem Anwalt und bevollmächtigt ihn, in seinem Namen in seinen Rechtsangelegenheiten zu handeln (gedruckt); der Anwalt des Fürsten von Stubenrauch ersucht um eine offizielle Anweisung an den Fürsten Karl von Löwenstein Dokumente bezüglich des Hausvertrags des Hauses Löwenstein zu edieren (undatiert), Beilagen: Reichshofratsbeschluss hierzu, 21.04.1768 – Auszug eines Schreibens des Fürsten Theodor von Löwenstein an seinen Bruder den Fürsten Josef mit Punktation, 04.10.1765 (französisch mit deutscher Übersetzung); Albrecht Theodor Moll ersucht den Kaiser, die von Josef Johann von Löwenstein angelangte Unterlagen mit dem Reichshofrat zu besprechen und eventuell auf deren Mangel hinzuweisen (undatiert); gerichtliche Zustellung der Exhibiti in Sachen des Hausvertrags des Hauses Löwenstein-Wertheim, Beilage: Reichshofratsbeschluss, 21.04.1768; die Stellungnahme von Karl von Löwenstein zum neuen Hausvertrag des Hauses Löwenstein mit der Bitte, bei fernerer Verweigerung den kaiserlichen Konsens aus kaiserlicher Machtvollkommenheit zu supplieren (22.01. – 16.02.1767); Konvolut von Dokumenten bezüglich der Bestätigung des Hausvertrags des Hauses Löwenstein
einschließlich des Hausvertrags selbst, anderen Verträgen, Auszügen aus Testamenten, Primo- und Secundogeniturordnung und einem Stammbaum, 1767; Albrecht Theodor Moll, der Anwalt des Fürsten von Löwenstein ersucht den Kaiser, die Dokumente zur Vormundschaft des minderjährigen Josef Anton auswärtsrubrizierten Akten legen zu lassen, Beilagen: Reichshofratsbeschluss hierzu vom 14.07.1768 – gerichtlich zugestellte r Reskript des Kaisers an Josef Wenzel von Fürstenberg den Vormund des Prinzen Josef Anton von Löwenstein, 22.02.1768 – Reichshofratsgutachten hierzu vom 22.02.1768
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1798
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2356739
 

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