AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia OR 238-2 Nathan contra Geuder von Heroldsberg; Bitte um Fristgewährung für Akteneinsendung wegen einer Schuldforderung auf Grundlage von Wechselbriefen, 1791-1793 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia OR 238-2
Titel:Nathan contra Geuder von Heroldsberg; Bitte um Fristgewährung für Akteneinsendung wegen einer Schuldforderung auf Grundlage von Wechselbriefen
Entstehungszeitraum:1791 - 1793
Darin:Relation, Brief des Kammerjunkers Geuder von Heroldsberg an Moses Nathan, Egloffstein 1786 10 13, fol. 326r; Brief des Kammerjunkers Geuder von Heroldsberg an Moses Nathan, Egloffstein 1789 12 11, fol. 328v-330r

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nathan, Elias Isaak, Jude zu Schwabach, und die Witwe seines verstorbenen Sohnes Moses Nathan, Hoffaktor zu Fürth
Beklagter/Antragsgegner:Wilhelm Friedrich Christoph Carl Geuder von Heroldsberg, Württembergischer Kammerjunker
RHR-Agenten:Franz Anton von Ditterich
Franz Alois von Kirchbauer
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:debiti cambialis
Gegenstand - Beschreibung:Der Württembergische Kammerjunker Wilhelm Friedrich Christoph Carl Geuder von Heroldsberg schuldete dem Hoffaktor Moises Nathan die Bezahlung zweier Wechselbriefe über 300 und 500 Stück Karolinen. Aufgrund von Liquiditätsproblem bat er ihn in den Jahren 1786 bis 1789 wiederholt um Aufschub. Die Bezahlung seiner Schulden sollte über Löb Moises, Juden zu Fürth, erfolgen. Diese war jedoch auch nach dem Tod des Hoffaktors Moises Nathan noch nicht erfolgt. Dessen Witwe sowie dessen Vater Elias Isaak Nathan, Jude zu Schwabach, baten um Gewährung einer Frist, um auf eine Eingabe des Kammerjunkers antworten und Beweise für die Schuldforderung einsenden zu können.
Entscheidungen:Fristgewährung, 1793 02 19 (Abschr.), fol. 331rv
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
Umfang:fol. 326r-331v
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2122429
 

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