AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiquissima 1-1-102 Kaiser Friedrich III. teilt dem Dompropst zu Worms und Schulmeister des Stiftes St. Paul daselbst mit, dass gegen ein Urteil Jörgs von Gemmingen, Kantors des Domstiftes zu Speyer, durch Philipp Knyppen und Johann Folkratl appelliert wurde, ohne Da

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiquissima 1-1-102
Titel:Kaiser Friedrich III. teilt dem Dompropst zu Worms und Schulmeister des Stiftes St. Paul daselbst mit, dass gegen ein Urteil Jörgs von Gemmingen, Kantors des Domstiftes zu Speyer, durch Philipp Knyppen und Johann Folkratl appelliert wurde, ohne Datum
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:Fol. 194 recto
 

Deskriptoren

Einträge: Speyer (Ort\Deutschland\Politische Struktur\Rheinland-Pfalz)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1696566
 

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