Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AVA Justiz OJSt HK |
Titel: | Hofkommissionen |
Entstehungszeitraum: | 1749 - 1848 |
Stufe: | Teilbestand |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Oberste Justizstelle |
Verwaltungsgeschichte: | Während die Oberste Justizstelle mit richterlichen und administrativen Befugnissen ausgestattet war, wurde für legistlative Fragen am 14. Feber 1753 eine Gesetzgebungskommission eingesetzt und und zunächst mit den Vorarbeiten des Codex Theresianus betraut. Da mit ihrer Leitung der Präsident der Repräsentation und Kammer in Brünn, Freiherr von Blümegen, betraut wurde, war ihr Sitz in Brünn (Brünner Kompilationshofkommission 1753 - 1756), doch wurde daneben in Wien eine eigene Kommission gegründet (Wiener Prüfungskommission 1755 - 1756), die sich mit der Überprüfung der Ergebnisse der Brünner Kommission befassen sollte. Wegen der starken Differenzen der beiden Gremien, wurde 1756, nach Aufhebung der beiden Kommissionen, die Wiener Kompilationskommission 1756 - 1790 begründet, die nicht nur den ersten Teil des Codex Theresianus überarbeitete und seine Publikation 1786 ermöglichte, sondern auch weitere Gesetze, wie die Gerichts- und Konkursordnung von 1781 und 1782 mit ihren Nebengesetzen, das Ehepatent 1783, Erbfolgeordnung 1786, Strafrecht 1787, Kriminalgerichtsordnung 1788 vollendete. Die Kompilationshofkommission wrude jedoch am 2. April 1790 aufgelöst und an ihre Stelle die Hofkommission in Gesetzessachen 1790 - 1796 eingesetzt, der jedoch keine Mitglieder der früheren Kommissionen angehörte, und mit der Revision des Josefinischen Gesetzbuches betraut wurde. Wegen der Differenzen mit dem Direktorium wurde 1794 die Revisionshofkommission 1794 - 1796 gegründet, die mit Verwaltungsjuristen besetzt und mit der Überprüfung der vorgelegten Entwürfe betraut wurde. Beide Kommissionen wurden 1796 in der Beratungshofkommission 1796 - 1808 vereint, die 1808 in Hofkommission in Justizgesetzsachen 1808 - 1828 unbenannt wurde und schliesslich 1811 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vollendete. Die Hofkommission in Justizgesetzsachen, von der sich bereits 1808 zeitweise die politische Hofkommission 1808 - 1818 abgesondert hatte, zerfiel 1828 in mehrere Zweigkommissionen und zwar für die Redaktion des Handelsrechtes unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Sardagna, die Revision des Strafgesetzbuches unter Vorsitz des Appellationsgerichtsvizepräsidenten Pratobevera, und für die Redaktion des Seerechtes, die alle bis 1848 wirksam waren. Schon vorher gab es neben der Kompilationshofkommission eine Kriminalhofkommission 1753 - 1768, die mit der Kodifizierung der Theresiana, dem Strafbuch von 1768, betraut worden war. |
Archivierungsgeschichte: | Die Registratur der Obersten Justizstelle befand sich im Hofkanzleigebäude in der Wipplingerstraße. Dort verblieb sie, auch nachdem die Hofstelle von dort in das gräfliche Gatterburg´sche Haus in der oberen Bäckerstraße übersiedelte. Erst im November 1839 kam sie im fürstlich Liechtenstein´schen Häuserkomplexe in der Löwelstraße wieder mit der inzwischen wiederholt ihren Standplatz gewechselt habenden Obersten Justizstelle zusammen. Instruktionen der Registratur |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Vorarbeiten zum Codex Theresianus Personalia und Geschäftsordnung Codex Theresianus Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Ehegesetze Gerichtsordnung Konkursordnung Grundbuch und Landtafel Kriminalgerichte und Strafhäuser Strafgesetze Handels- und Wechselrecht Seerecht Geistlichkeit Militär Varia Hofkommission für die Unterbringung von Justizbeamten Gesetzentwürfe |
Ordnung und Klassifikation: | Die Archivalien dieser Kommission - vor dem Brand in 343 Kartons verwahrt - bilden einen geschlossenen Bestand, wobei die ursprünglich wohl chronologisch liegenden Akten später nach Materien geordnet wurden. Der Registraturspiegel wurde aber geändert - man unterscheidet eine alte und eine neue Faszikulatur - und die Trennung nach Materien nicht genau durchgeführt. So liegen unter den Personalakten auch Akten, die unter einen anderen Betreff gehörten. Auch gedruckte Materialien zur Zivilprozess- und Exekutionsordnung nach 1892 sind hier verwahrt. Einen eigenen Bestand bilden die die Akten der Hofkommission für die Unterbringung von Justizbeamten aus den abgetretenen Gebieten 1809, von dem jedoch nur ein geringer Teil erhalten blieb. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch, Latein |
Findhilfsmittel: | Maschinschriftliches Verzeichnis |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Hauptsächlich Brandakten, daher nur eingeschränkt benutzbar. Die Bücher blieben vom Brand verschont und sind benützbar. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1878 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1575 |
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