Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR AAng BKA-AA NAR Fach 3 |
Titel: | Fach 3 |
Entstehungszeitraum: | 1918 - 1938 |
Darin: | Abteilung 13 Personal und Abteilung 15 Rechtssachen |
Stufe: | Serie |
Frühere Signaturen: | 01R307/1 |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt des Äußern 1918-1919; Staatsamt für Äußeres 1919-1920; Bundesministerium für Äußeres 1920-1923; Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1923-1938 |
Verwaltungsgeschichte: | Am 30. Oktober 1918 wurde von der Provisorischen Nationalversammlung der Beschluss "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" (StGBl. Nr. 1/1918) gefasst und aufgrund dessen das "Staatsamt des Äußern mit der Zuständigkeit des bisherigen kuk Ministeriums des Äußern und mit Auftrag und Vollmacht auch die auswärtigen Beziehungen zu den auf dem Boden der bisherigen österreichisch-ungarischen Monarchie entstehenden souveränen Nationalstaaten zu regeln und zu pflegen" eingerichtet. Dieses Staatsamt setzte sich aus dem Präsidialamt, der politischen Sektion, der Verwaltungssektion, der wirtschaftlichen Sektion, der Rechtssektion, den dazugehörigen Hilfsämtern, dem Rechnungsdepartement und dem Zahlamt zusammen. Die Sektionen waren in einzelne Abteilungen unterteilt, deren Bezeichnungen und Aufgabenbereiche sich im Laufe der Jahre häufig änderten.
Der erste Sektionschef des Staatsamtes des Äußern, Ludwig Freiherr von Flotow, berief Ende November 1918 die Abteilungsleiter des Staatsamtes und die ehemaligen Referats- und Departementsvorstände des Ministeriums zu einer Besprechung zusammen, in welcher die Kompetenzen des Staatsamtes wie folgt festgelegt wurden: 1. Das Staatsamt hat ab 12. November 1918 für die Republik Deutschösterreich die Befugnisse des bisherigen Ministeriums der Äußern in vollem Umfang übernommen. 2. Die Kompetenzen des Liquidierenden Ministeriums des Äußern umfassen die Personalangelegenheiten und finanziellen Fragen der Vertretungsbehörden sowie die Vermittlung des Verkehrs zwischen den Vertretungsbehörden und anderen Sukzessionsstaaten in Angelegenheiten, die nur deren Regierungen betrafen und kein Interesse für Deutschösterreich hatten. 3. Das Staatsamt betreibt die Liquidierung des bisherigen Ministeriums des Äußern. 4. Das Kabinett des Ministers bleibt als persönliche Abteilung für den Minister erhalten.
Nach den Wahlen am 16. Februar 1919 erfolgte mit 14. März 1919 die Umbenennung in Staatsamt für Äußeres und durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 wurden "zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung [...] die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen" (StGBl. Nr. 450/1920). Im § 26 des zum Bundes-Verfassungsgesetz gehörenden Übergangsgesetzes wurde bestimmt: "Die Staatskanzlei und die Staatsämter führen ihre Geschäfte vorläufig bis zur Erlassung des im Art. 77, Abs. 2 vorgesehenen Bundesgesetzes mit ihren bisherigen Aufträgen und Vollmachten als Bundeskanzleramt und Bundesministerien fort" (StGBl. Nr. 451/1920).
Im Jahr 1922 gliederte sich das Bundesministerium für Äußeres in das Präsidialamt, die Sektion I (Abt. 1: politische Angelegenheiten, Abt. 2: Völkerbund und Völkerrechtsangelegenheiten, Abt. 3: Bundespressedienst), die Sektion II (Abt. 4: Organisations- und Personalangelegenheiten, Abt. 5: Budgetangelegenheiten, Abt. 6: Chiffre- und Übersetzungsdienst, Abt. 7: Rechts- und Passangelegenheiten) und die Sektion III (Abt. 8: handelspolitische Angelegenheiten, Abt. 9: Finanz-, Eisenbahn-, Schifffahrts- und Auswanderungsangelegenheiten und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen mit den Nachfolgestaaten). Hinzu kamen noch die Rechnungsabteilung, das Staatsarchiv und die Konsularakademie.
Im Zuge von Einsparungen unter Bundeskanzler Seipel im Jahr 1923 wurde die Zahl der Ministerien auf 7 reduziert und das Bundesministerium für Äußeres als Sektion IV (Abt. 17: außenpolitische Angelegenheiten, Abt. 18: Völkerrecht und Völkerbund, Abt. 19: Presse und Propagandawesen) und Sektion V (Abt. 20: Organisations- und Personalangelegenheiten des auswärtigen Dienstes, Abt. 21: Gebühren-, Kassen- und Verrechnungswesen, Abt. 22: Verkehr aus dem Ausland in Angelegenheiten des Finanz- und Verkehrswesens, Abt. 24: Rechtsschutz) dem Bundeskanzleramt angegliedert. |
| Weiters wurde festgelegt, dass "die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, unbeschadet des Fortbestandes ihrer Vereinigung mit dem Bundeskanzleramte einem hierfür zu bestellenden Bundesminister [...] übertragen werden [kann], der für die Dauer dieser Funktion den Titel eines Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten führt" (BGBl. Nr. 199/1923).
Am 14. Juli 1925 trat erneut eine Änderung der Geschäftsordnung in Kraft welche die Agenden des ehemaligen Außenministeriums in der Sektion III (Abt. 13: Auswärtige Politik, Abt. 14: Wirtschaftspolitik, Abt. 15: Völkerrecht, Völkerbund und Rechtsschutz sowie Bundespressedienst) des Bundeskanzleramtes vereinigte. Diese Einteilung blieb ohne große Veränderungen bis zum Jahr 1938 bestehen und diente daher auch als Grundlage für die Bezeichnung der Archivbestände dieser Behörde. |
Archivierungsgeschichte: | Die Akten der Neuen Administrativen Registratur wurden unmittelbar nach der Auflösung der 1. Republik im Haus-, Hof- und Staatsarchiv deponiert. Aus Sicherheitsgründen wurde der Bestand im Jahr 1939 nach Lauffen in Oberösterreich ausgelagert und nach dem Ende des 2. Weltkrieges 1946 wieder in das Archiv nach Wien zurückgebracht (HHStA, Kurrentakt, Zl. 735/1946). 1988 wurde der Bestand schließlich in das neue Zentralgebäude in der Nottendorfergasse übersiedelt und den Beständen des Archivs der Republik angeschlossen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Abschiebung; Amnestien; Archive; Auszeichnungen; Bezüge; Budget; Flüchtlinge; fremde Missionen; Friedensdelegation St. Germain; Gebühren; Kompetenten; Konsularakademie; Konsularsitze; Kuriere; Liquidierung; Miszellen; Passwesen; Parteisachen; Personalangelegenheiten; Missionssitze; Schulwesen; Schutzzuteilung; Vereine; Verhaftungen; Wirtschaft |
Ordnung und Klassifikation: | Die Akten der Personalabteilung und jene der Rechtsfragen wurden, ähnlich wie in der Monarchie, als gemeinsamer Bestand angelegt. Wie bei allen anderen Abteilungen des Bundeskanzleramtes/Auswärtige Angelegenheiten hat die Bezeichnung von 1918 bis 1925 des öfteren gewechselt, blieb aber seit 1925 unverändert, nämlich Abteilung 13 "Personal" (13 Pers) für alle Personalangelegenheiten und Abteilung 15 "Rechtssachen" (15 RS) für sämtliche Rechtsangelegenheiten der Bundesbürger im Ausland bzw. der Ausländer in Österreich.
Nach der Übergabe der Akten an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv wurde die Bezeichnung "Neue Administrative Registratur" gewählt, da die Akten der Monarchie mit den gleichen Betreffen unter der Bezeichnung "Administrative Registratur" hinterlegt sind. Außerdem ist die Hinterlegungsart der beiden Bestände eine sehr ähnliche. Die Akten der Administrativen Registratur sind in 107 "Fächer" unterteilt, während jene der Neuen Administrativen Registratur in 106 "Faszikel" gegliedert sind (ÖStA/HHStA, Erlasssammlung, Runderlass des Österreichischen Staatsamtes für Äußeres vo 12. Dezember 1919, Zl. 11000-KD/1919). Um diesbezügliche Missverständnisse zu vermeiden wurde später im Archiv der Republik die Bezeichnung "Faszikel" auch für den jüngeren Teil des Bestandes in die Bezeichnung "Fach" umgewandelt.
Der Bestand wird zur Zeit noch neu geordnet, lediglich die Fächer 1 bis 8 befinden sich in einem bereits gut geordneten Zustand. Die wichtigste Gruppe des Bestandes stellt die Sammlung der Personalakten im Fach 4 dar. Hier sind unabhängig vom Stand alle Personalakten ehemaliger Bediensteter des Bundeskanzleramtes/Auswärtige Angelegenheiten, sofern diese nach 1945 nicht weiterverwendet wurden, alphabetisch abgelegt. Da das Auswärtige Amt von 1923 bis 1938 dem Bundeskanzleramt angeschlossen war, befinden sich auch bei dieser Dienststelle viele Personalakten von Beamten des auswärtigen Dienstes.
Der Zugang zu den Akten erfolgt entweder über einen Archivbehelf, der parallel zu den Ordnungsarbeiten ergänzt wird, oder über die gut benützbaren Indizes und Protokolle. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Protokolle, Archivbehelf |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Personalakten im Bestand Bundeskanzleramt - Bundeskanzleramt/Inneres - Präsidium |
Veröffentlichungen: | Fink, Manfred (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der Ersten Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Wien 1993 Matsch, Erwin: Der auswärtige Dienst von Österreich (-Ungarn) 1720-1920. Wien-Köln-Graz 1986. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1968 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1240485 |
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