Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR |
Titel: | Allgemeine Urkundenreihe |
Entstehungszeitraum: | 19.07.1441 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Kg.F. als Vormund des Kg.s Ladislaus verweist mit Rat und Wissen seiner Anwälte in Österreich den Bf. Leonhard von Passau und - bei Sedisvakanz - das Passauer Domkapitel für geliehene 6500 Pfd. Pf. in Wiener Geld der schwarzen Münze auf die Ämter zu Gmunden und Hallstatt mit deren Zubehör. Die genannte Summe ergebe sich aus folgenden Posten: (1) 3500 Pfd. Pf. von ursprünglich 2107 fl. ung. und 4203 fl. rhein., die Bf. Leonhard in Rat und Dienst für Kg. Albrecht (II.) entstanden sind. Er habe im Auftrag Albrechts meniger rays nach seiner freuntschaft begern gen Wellischen lannden, auch nach Nürnberg, Basel, Frankfurt, Mainz und Ofen unternommen und dem Bf. von Lübeck zu dessen geverts von Mainz nach Basel 150 fl. Zehrgeld geliehen. Nach Verhandlungen und aus Gefälligkeit gegenüber Kg.F. habe Bf. Leonhard die Summe bis auf 4000 fl. nachgelassen, die - bei einem Verhältnis von einem fl. zu sieben Sch. Wiener Pf. - 3500 Pfd. Pf. in Münze entsprechen. (2) 3000 Pfd. Pf., die Bf. Leonhard Kg.F. zur auzrichtung unsrer söldner, die zum Schutz des Ftm.s Österreich an den grënczen gegen die Feinde zu Böhmen, Mähren und Ungarn standen, geliehen hat. Kg.F. verspricht, Bf. und Domkapitel bis zur Begleichung der 6500 Pfd. Pf. jährlich jene Nutzungen und Renten zukommen zu lassen, die neben Ausgaben für die verwesung der Ämter, für die sud gen phannhaus und gen perg in Hallstatt und neben anderen herkömmlichen Ausgaben übrigbleiben. Sein Amtmann zu Gmunden, für den er ihnen einen sundern gescheftbrief gibt, soll ihnen zu den vier zeiten im jar, als sitleich und gwondleich ist, gegen Quittung die Beträge zahlen. Nach Bezahlung der Schuldsumme sollen die Ämter Kg.F., Kg. Ladislaus und ihren Erben ledig sein. Bf. oder Domkapitel sollen dann diesen geltbrief zurückgeben und über die 6500 Pfd. quittieren. Für den Fall, daß ihnen die genannten Einnahmen nicht ausgezahlt würden oder er (Kg.F.) diese einziehen sollte, verspricht Kg.F., den entstehenden Schaden und die Hauptsumme zu erstatten. Andernfalls sollen Bf. oder Domkapitel die Hauptsumme und den Schaden von den Gütern des Ftm.s Österreich erhalten. An mittchen vor sand Jacobs tag. |
Ort: | Wien |
Siegel: | Perg. (eingeschnitten, kassiert), rotes S 12 in wachsfarbener Schüssel mit rücks. eingedrücktem roten S 14 an Ps. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort): | Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 25). |
Veröffentlichungen: | Reg.: CHMEL n. 322; LICHNOWSKY(-BIRK) 6 n. 245; QGStW I/7 n. 14884. Lit.: PÜCKERT, Die kurfürstliche Neutralität S. 108; BRANDSCH, Kaiser Friedrichs III. (IV.) Beziehungen zu Ungarn 1 S. 33. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | KVr: fehlt. - KVv: Erlost brief von dem von Passau (Blattmitte). |
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Deskriptoren |
Einträge: | Basel-Stadt (Kanton) (Ort\Schweiz) |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1471 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=114268 |
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