Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Gratialia et Feudalia Geleitbriefe |
Titel: | Geleitbriefe |
Entstehungszeitraum: | 1437 - 1760 |
Stufe: | Serie |
|
Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 8 |
Archivalienart: | Akten |
|
Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Reichshofrat |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Kaiserliche Geleitbriefe geben dem Begünstigten das Recht, sich im gesamten Reich ‚frei’ und ‚sicher’ zu bewegen und aufzuhalten, ohne von Verhaftung oder Beschlagnahme bedroht zu sein. Im Gegenzug verpflichten sie den Begünstigten, sich ‚geleitlich’ zu verhalten und sich insbesondere gegen ihn angestrengten Rechtsverfahren zu stellen. Geleitbriefe werden meist gewährt, um eine Person vor drohenden Überfällen durch seine Gegner, insbesondere auf Reisen, zu schützen, um einem Beschuldigten (z. B. wegen Totschlags) zu ermöglichen, sich ohne Angst vor Gewalt durch die Geschädigten und vor Verhaftung an den Ort der Tat zu begeben und seine Rechtfertigung vorzubringen und/oder sich mit den Geschädigten zu einigen, um einer von ihrer Gegenpartei bedrängten Partei die Fortführung eines Rechtsverfahrens, insbesondere vor dem Reichskammergericht, zu ermöglichen oder um insbesondere Kaufleute vor dem Zugriff ihrer Gläubiger auf ihre Person (Personalarrest) und ihre Güter (Sacharrest) zu bewahren. |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | frei zugänglich |
Findhilfsmittel: | AB I/29 |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Eva Ortlieb, Gnadensachen vor dem Reichshofrat (1519-1564), in: Höchstgerichte in Europa. (=Quellen u Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 53), Wien-Köln-Weimar 2007, S.177-202 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1790 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=110 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|