Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHSTA KA StR |
Titel: | Jüngerer Staatsrat |
Entstehungszeitraum: | 1861 - 1868 |
Stufe: | Bestand |
|
Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 110 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
|
Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | In Vollziehung des „Grundgesetzes über die Reichsvertretung“, der wesentlichen Neuerung der Reichsverfassung von 1861, wurde aus dem bisher beratenden Reichsrat ein „Parlament“. Als neues Beratungsorgan wurde mit kaiserlichem Patent vom 26. Februar 1861 an seiner Stelle ein Staatsrat (so genannter „Jüngerer“ Staatsrat) gegründet, der den Kaiser und – im Unterschied zum ständigen Reichsrat – auch die Regierung mit der „Einsicht, den Kenntnissen und der Erfahrung seiner Mitglieder“ beratend unterstützen sollte. Prinzipiell zeigte sich in dieser neuerlichen Einrichtung eines Beratungsgremiums neben der Regierung das Festhalten an der alten Ordnung. Der Staatsrat wurde schließlich mit den Staatsgrundgesetzen der Dezemberverfassung von 1867 obsolet; er wurde mit Gesetz vom 12.6.1868 aufgehoben. Um keine Zeit zu verlieren, übernahm man für den Staatsrat gleich die Geschäftsordnung des Reichsrates. Seiner Beratung zuzuweisen waren: Gesetzesentwürfe, die zur Vorlage an die Reichs- und Ländervertretungen vorgesehen waren; Entwürfe, die von diesen dem Kaiser zur Sanktion vorgelegt wurden; wichtige Verordnungen. Darüber hinaus konnte der Kaiser auch in anderen Angelegenheiten Gutachten einholen, neben ihm konnte dem Staatsrat auch der Präsident des Ministerrates den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens erteilen. Die Staatsräte – neun an der Zahl – und ihr Präsident wurden vom Kaiser ernannt. Jeder Minister oder Chef einer Zentralstelle konnte an den Beratungen teilnehmen, wenn sein Ressort betroffen war. Die Zuweisung der Geschäfte an die Mitglieder des Rates erfolgte durch den Staatsrats-Präsidenten, der darüber entschied, ob Gutachten vom ganzen Gremium oder nur einer Abteilung zu erstatten waren und ob Sitzungen im Plenum oder nur in kleineren Komitees abzuhalten waren. |
Archivierungsgeschichte: | Der Staatsrat verfügte über eine eigene Kanzlei, die aus jener des ständigen Reichsrats hervorging. Seine Registratur wurde 1868 zugleich mit der in ihr befindlichen Reichsrats-Registratur und dem „Reichsratsarchiv“ (dem ehemaligen, vormals als „Kabinettsarchiv“ bezeichneten Archiv des älteren Staatsrats) vom Ministerpräsidenten übernommen. Im Oktober desselben Jahres wurde sie an die Kabinettskanzlei übergeben, im Mai 1908 kam das Archiv des Staatsrats an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Akten zur inneren Verwaltung der Donaumonarchie. Gremialakten, -protokolle, -indices 1861-1868, Präsidialakten, -protokolle und -indices 1861-1868. |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Zeitgenössische Geschäftsbücher (Indizes und Protokolle) |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Vorträge der Kabinettskanzlei, Akten des Österreichischen Ministerrats. Akten der Zentralbehörden in den anderen historischen Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. |
Veröffentlichungen: | Reinöhl, Fritz: Staatsrat (sogenannter jüngerer Staatsrat). In: Gesamtinventar des Haus-, Hof- und Staatsarchivs 2 (Wien 1937) 265-267. Lindinger, Eike-Bernd: Der österreichische Staatsrat 1861-1868 (jur.Diss. Wien 1998). Bichler, Walter: Der Staatsrat 1861-1868 (phil. Diss. Wien 1979). |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1898 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=994 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|