Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHSTA KA RR |
Titel: | Reichsrat (und Verstärkter Reichsrat) |
Entstehungszeitraum: | 1851 - 1861 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 540 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Die Entwicklung des Reichsrates ist eng mit jener des Konstitutionalismus in Österreich verbunden. Sowohl im Verfassungsentwurf des Kremsierer Reichstages als auch in der – nach der Auflösung des Reichstages erlassenen – Oktroyierten Märzverfassung von 1849 war ein Reichsrat vorgesehen: anfangs als beratendes Organ ausschließlich der Regierung, dann auch des Kaisers. Das von Kaiser Franz Joseph I. am 13.4.1851 erlassene Statut für den Reichsrat erging in einer Zeit, in der es immer klarer wurde, dass die Verfassung von 1849 nicht weiter vollzogen wurde und der vorgesehene Reichstag tatsächlich nie eingesetzt werden sollte. So war der Reichsrat im nun folgenden Neoabsolutismus – genauso wie vormals der Staatsrat – ein reiner Kronrat in inneren Angelegenheiten ohne eigenes Initiativrecht. Der Präsident und die Mitglieder des Reichsrates (Erzherzöge, kirchlicher Würdenträger, sonstige verdiente Männer aller Stände) wurden vom Kaiser ernannt, wobei die Zahl von seinem Gutdünken abhing. Dazu ernannte er – auf Vorschlag der Landtage – Männer aus allen Teilen der Monarchie, sodass der Reichsrat, auch unter dem Aspekt seiner verpflichtenden (wenn auch nur begutachtenden) Mitwirkung bei der Gesetzgebung, als eine Art Ersatzparlament fungierte. Gesetzesentwürfe und -erläuterungen sowie Fragen von größerer Bedeutung wurden in der Regel im Plenum verhandelt. Der Reichsrats-Präsident hatte dem Kaiser regelmäßig in Vorträgen zu berichten. Unter dem Druck der Niederlage von 1859 und dem neuerlichen Erstarken der konstitutionell-liberalen Ideen wurde der Reichsrat mit Patent vom 5.3.1860 fallweise durch außerordentliche Reichsräte verstärkt. Aufgabe auch dieses Verstärkten Reichsrates – er bestand neben dem bisherigen ständigen Reichsrat – war zunächst die Beratung und das Erstellen von Gutachten in finanziellen und wichtigen Gesetzesangelegenheiten (z.B. Staatsvoranschlag), schließlich kam das Zustimmungsrecht in der Steuergesetzgebung hinzu. Mit dem „Februarpatent“ 1861 wurde der Reichsrat in ein Parlament umgewandelt, in seiner bisherigen Form also aufgelöst. Als Ersatz an seiner Stelle und mit seinen bisherigen Funktionen wurde der (Jüngere) Staatsrat eingesetzt. |
Archivierungsgeschichte: | Nach Auflösung des Reichsrats ging dessen Registratur zusammen mit dem ihm unterstellt gewesenen Archiv des ehemaligen Staatsrates an den neu errichteten (Jüngeren) Staatsrat über, 1868 kam sie an die Kabinettskanzlei, 1911 ins Haus-, Hof- und Staatsarchiv. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Geschäftsstücke zu zentralen inneren Angelegenheiten der Donaumonarchie der Jahre 1851-1861. Zu unterscheiden ist zwischen Präsidial- und Gremialakten, je nachdem, ob es sich um Angelegenheiten handelte, für die das Präsidium zuständig war, oder um solche, die in Sitzungen (Plenum, Kommitees etc.) beraten wurden. Die in der Kanzlei des Reichsrates mit bearbeiteten Akten der Organisierungskommission (eingesetzt 1852) und des Verstärkten Reichsrates wurden gesondert aufbewahrt, genauso wurden innerhalb des ständigen Reichsrates seit jeher die Akten des Präsidiums von jenen des Gremiums getrennt.
Gremialakten, -protokolle und -indices 1851-1861 Präsidialakten, -protokolle und -indices 1851-1861 Beilagen, Varia, Elenche Sammlungen: Sammlung lithographierter und gedruckter Reserveexemplare von Aktenbeilagen, Normaliensammlung Kanzleidirektionsakten 1851-1861 Organisierungskommission: Akten, Protokoll, Elench 1852-1855 Verstärkter Reichsrat: Akten, Protokoll, Index 1860 |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Reproduktionsbestimmungen: | Nach der geltenden Benützungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Zeitgenössische Geschäftsbücher (Indizes und Protokolle) |
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Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Vorträge der Kabinettskanzlei Akten der einzelnen Zentralstellen in den weiteren historischen Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs |
Veröffentlichungen: | Reinöhl, Fritz: Reichsrat. In: Gesamtinventar des Haus-, Hof- und Staatsarchivs 2 (Wien 1937) 257-265. Silvestri, Gerhard (Hg.): Verhandlungen des österreichischen Verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten. Mit Einleitung und ergänzten biographischen Hinweisen, 2 Bde. (Wien 1972). Kolaska, Alfred: Der österreichische Reichsrat als Wirkungsstätte geistlicher Würdenträger während der Konkordatszeit (phil. Diss. Wien 2003). Katary, Roland: Die Entstehung des österreichischen Reichsrates 1848 bis 1851 (rechtswiss. Diss. Wien 2000). Sailer, Hans-Dieter: Die Ungarnpolitik des österreichischen Reichsrates 1851-1855 (Mag.arb. Würzburg 1987). Gottsmann, Andreas: Der Reichstag 1848/49 und der Reichsrat 1861 bis 1865. In: Verfassung und Parlamentarismus 1 (= Die Habsburgermonarchie 1848-1918 VII/1, Wien 2000) 608-617 zum Verstärkten Reichsrat 1860. Brauneder, Wilhelm: Die Verfassungsentwicklung in Österreich 1848-1918. In: Verfassung und Parlamentarismus 1 (= Die Habsburgermonarchie 1848-1918 VII/1, Wien 2000) 128 ff. (Reichsrat), 145-147 (Verstärkter Reichsrat).
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1891 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=993 |
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