AT-OeStA/HHStA RHR RK Verfassungsakten RK 10-5 Verordnung des Erzkanzlers, dass zu den Kanzleiarbeiten (besonders von den Reichshofratssekretären und dem Protonotar) keine unverpflichteten Schreiber gebraucht werden sollen, 1772-1773 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR RK Verfassungsakten RK 10-5
Titel:Verordnung des Erzkanzlers, dass zu den Kanzleiarbeiten (besonders von den Reichshofratssekretären und dem Protonotar) keine unverpflichteten Schreiber gebraucht werden sollen
Entstehungszeitraum:1772 - 1773
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1803
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7174695
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl