AT-OeStA/HHStA UR AUR 20570 König Sigmund erlaubt Graf Friedrich von Toggenburg anstatt Herzog Friedrich [IV.] von Österreich die Wiedererhebung des Landgerichts Rankweil in der Herrschaft Feldkirch und dessen Besetzung mit einem Landrichter und sieben freien Urteilsprechern., 1418.01.28 (Einzelst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 20570
Titel:König Sigmund erlaubt Graf Friedrich von Toggenburg anstatt Herzog Friedrich [IV.] von Österreich die Wiedererhebung des Landgerichts Rankweil in der Herrschaft Feldkirch und dessen Besetzung mit einem Landrichter und sieben freien Urteilsprechern.
Entstehungszeitraum:28.01.1418
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Sigmund
Empfänger/Vertragspartner:Graf Friedrich von Toggenburg anstatt Herzog Friedrich [IV.] von Österreich
Ort:Konstanz
Sprache:Deutsch
Siegel:1 anhangendes Siegel des Ausstellers an rot-blauen Seidenschnüren
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Kanzleivermerk rechts auf der Plika
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1448
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6992457
 

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