Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 20403 |
| Titel: | Jona Steuss, Jude aus Wien, erklärt, dass er Zecherl En von Döbling jenseits des Baches, dessen Frau Helena sowie Thomas Renher daselbst, dessen Frau Dorothea den Nutzen an seinem halben Joch Weingarten im Krottenbach für zehn Jahre überlassen hat. |
| Entstehungszeitraum: | 12.02.1417 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
|
Angaben zum Kontext |
| Provenienz: | Rep. 3; |
| Archivalienart: | Urkunde |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Regest: | Jona Steuss (Stewzz), Jude aus Wien, erklärt für sich und seine Erben, dass er Zecherl En von Döbling jenseits des Baches, dessen Frau Helena sowie Thomas Renher daselbst, dessen Frau Dorothea und allen deren Erben den Nutzen an seinem halben Joch Weingarten im Krottenbach neben dem Weingarten Wolfgang Hachgangs für zehn Jahre überlassen (hinlazzen) hat. Von dem Weingarten sind jährlich drei Pfennig Grunddienst zu leisten. Die Empfänger sollen den Weingarten während der zehn Jahre gemäß Weingartenbaurecht in Österreich auf ihre Kosten bebauen. Die ersten fünf Jahre erhalten Jona und seine Erben den vierten Eimer, die zweiten fünf Jahre den dritten; und sullen wir das maysch geweys vor dem weingarten aus den potingen nemen, und für das, was den Empfängern jährlich für ihren Anteil zusteht, sollen Jona und seine Erben ihnen für jeden Eimer 65 Wiener Pfennig geben, gleichgültig, ob es jeweils teurer oder billiger wäre. Davon soll jeder seinen Anteil am Zehent bezahlen; den Grunddienst soll Jona entrichten. Jona soll ihnen jedes Jahr zur Bebauung drei Pfund zwölf Schilling zum Faschingstag und zwölf Schilling zu Pfingsten zinsenfrei geben und diese zur Lese in Most oder, wenn die Weinernte des Jahres nicht ausreicht, in Geld von ihnen zurückerhalten. Wenn sie den Weingarten nicht entsprechend in gutem Mitterbau bebauen, sollen die vier über den Berg Gesetzten (die über den perg gesazt sind) den Weingarten beschauen. Jeder Schaden, den Jona Steuss und seine Erben durch mangelhaften Mitterbau erleiden, soll ihnen aus Zecherls und Thomas' Besitz in Österreich und anderswo ersetzt werden. Wenn eine der Parteien vorzeitig von der Vereinbarung zurücktritt, muss sie der anderen zehn Pfund Pfennig zahlen. Sollten Jona Steuss und seine Erben den Weingarten während der zehn Jahre verkaufen wollen, müssen sie ihn Zecherl En, Thomas Renher, deren Frauen und Erben zuerst anbieten. Nach Ablauf der zehn Jahre geht der Weingarten an Jona oder seine Erben zurück. Jona Steuss und seine Erben übernehmen gemäß Weingartenbestandsrecht und Landrecht zu Österreich während der zehn Jahre den Schirm für den Weingarten und versprechen, die Empfänger gegen alle Ansprüche schadlos zu halten, wofür sie ihren Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit setzen. (Brugger/Wiedl) |
| Aussteller: | Jona Steuss, Jude aus Wien |
| Empfänger/Vertragspartner: | Zecherl En von Döbling jenseits des Baches, dessen Frau Helena sowie Thomas Renher daselbst, dessen Frau Dorothea |
| Ort: | Wien |
| Sprache: | Deutsch |
| Siegel: | 2 anhangende Siegel |
| Beschreibstoff: | Pergament |
|
Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
|
Angaben zu verwandtem Material |
| Veröffentlichungen: | Wiener Regesten 4447; Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 218f., Nr. 2616 |
|
Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Hebräischer Rückvermerk: על כרם חצי יאוך צעכריל 'Auf [den] Weingarten (kerem), ein halbes "Jeuch Zechrel"' |
|
| |
Behältnisse |
| Anzahl: | 1 |
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1447 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6981191 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |