AT-OeStA/HHStA UR AUR 20403 Jona Steuss, Jude aus Wien, erklärt, dass er Zecherl En von Döbling jenseits des Baches, dessen Frau Helena sowie Thomas Renher daselbst, dessen Frau Dorothea den Nutzen an seinem halben Joch Weingarten im Krottenbach für zehn Jahre überlassen hat., 1417.02.12 (Einzelst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 20403
Titel:Jona Steuss, Jude aus Wien, erklärt, dass er Zecherl En von Döbling jenseits des Baches, dessen Frau Helena sowie Thomas Renher daselbst, dessen Frau Dorothea den Nutzen an seinem halben Joch Weingarten im Krottenbach für zehn Jahre überlassen hat.
Entstehungszeitraum:12.02.1417
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Jona Steuss (Stewzz), Jude aus Wien, erklärt für sich und seine Erben, dass er Zecherl En von Döbling jenseits des Baches, dessen Frau Helena sowie Thomas Renher daselbst, dessen Frau Dorothea und allen deren Erben den Nutzen an seinem halben Joch Weingarten im Krottenbach neben dem Weingarten Wolfgang Hachgangs für zehn Jahre überlassen (hinlazzen) hat. Von dem Weingarten sind jährlich drei Pfennig Grunddienst zu leisten. Die Empfänger sollen den Weingarten während der zehn Jahre gemäß Weingartenbaurecht in Österreich auf ihre Kosten bebauen. Die ersten fünf Jahre erhalten Jona und seine Erben den vierten Eimer, die zweiten fünf Jahre den dritten; und sullen wir das maysch geweys vor dem weingarten aus den potingen nemen, und für das, was den Empfängern jährlich für ihren Anteil zusteht, sollen Jona und seine Erben ihnen für jeden Eimer 65 Wiener Pfennig geben, gleichgültig, ob es jeweils teurer oder billiger wäre. Davon soll jeder seinen Anteil am Zehent bezahlen; den Grunddienst soll Jona entrichten. Jona soll ihnen jedes Jahr zur Bebauung drei Pfund zwölf Schilling zum Faschingstag und zwölf Schilling zu Pfingsten zinsenfrei geben und diese zur Lese in Most oder, wenn die Weinernte des Jahres nicht ausreicht, in Geld von ihnen zurückerhalten. Wenn sie den Weingarten nicht entsprechend in gutem Mitterbau bebauen, sollen die vier über den Berg Gesetzten (die über den perg gesazt sind) den Weingarten beschauen. Jeder Schaden, den Jona Steuss und seine Erben durch mangelhaften Mitterbau erleiden, soll ihnen aus Zecherls und Thomas' Besitz in Österreich und anderswo ersetzt werden. Wenn eine der Parteien vorzeitig von der Vereinbarung zurücktritt, muss sie der anderen zehn Pfund Pfennig zahlen. Sollten Jona Steuss und seine Erben den Weingarten während der zehn Jahre verkaufen wollen, müssen sie ihn Zecherl En, Thomas Renher, deren Frauen und Erben zuerst anbieten. Nach Ablauf der zehn Jahre geht der Weingarten an Jona oder seine Erben zurück. Jona Steuss und seine Erben übernehmen gemäß Weingartenbestandsrecht und Landrecht zu Österreich während der zehn Jahre den Schirm für den Weingarten und versprechen, die Empfänger gegen alle Ansprüche schadlos zu halten, wofür sie ihren Besitz in Österreich und anderswo als Sicherheit setzen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Jona Steuss, Jude aus Wien
Empfänger/Vertragspartner:Zecherl En von Döbling jenseits des Baches, dessen Frau Helena sowie Thomas Renher daselbst, dessen Frau Dorothea
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:2 anhangende Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Wiener Regesten 4447; Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 218f., Nr. 2616

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Rückvermerk:
על כרם חצי יאוך צעכריל
'Auf [den] Weingarten (kerem), ein halbes "Jeuch Zechrel"'
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1447
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6981191
 

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