AT-OeStA/HHStA UR AUR 19719 König Sigmund befiehlt dem Landrichter zu Rottweil und anderen Gerichten, dass sie die Leute von Herzog Friedrich [IV.] von Österreich nicht vorladen sollen, sondern alle Klagen gemäß den österreichischen Freiheiten an den Herzog weisen sollen., 1413.03.10 (Einzelstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 19719
Titel:König Sigmund befiehlt dem Landrichter zu Rottweil und anderen Gerichten, dass sie die Leute von Herzog Friedrich [IV.] von Österreich nicht vorladen sollen, sondern alle Klagen gemäß den österreichischen Freiheiten an den Herzog weisen sollen.
Entstehungszeitraum:10.03.1413
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Sigmund
Empfänger/Vertragspartner:Landrichter zu Rottweil und andere Gerichte
Ort:Triest
Sprache:Deutsch
Siegel:verso 1 aufgedrücktes Siegel unter Papierdecke des Ausstellers
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Kanzleivermerk rechts unter dem Kontext: Ad mandatum domini regis Johannes Kuchen.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1443
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6707200
 

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