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AT-OeStA/KA Marine NMA Marinegerichte Marinegerichte, 1862-1918 (Teilbestand)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/KA Marine NMA Marinegerichte |
Titel: | Marinegerichte |
Entstehungszeitraum: | 1862 - 1918 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Die Gerichtsfälle sind für die Jahre 1908-1918 erhalten, während das Verwaltungsschriftgut vereinzelt bis in die Mitte der 1860er-Jahre zurückreicht. |
Darin: | Urteile, Protokolle, Briefe, vereinzelt Corpora Delicti, Fotos (selten), Befehle, Erlässe, Vorschriften, Gesetzestexte, etc. |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | Eine frühere Signaturvergabe hat es nicht gegeben, weil eine Aufnahme des gesamten Bestands bis zur kompletten Ordnung in den Jahren 2020-2023 unterblieb. |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 24113 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Militärische Behörden, andere Militärgerichte und Zivilgerichte. |
Verwaltungsgeschichte: | Mit der Kodifikation aller Bestimmungen des Militärstrafrechts, der „Vorschrift über die Organisation der Militärgerichte“ vom 17. März 1881 waren für die Militärgerichte drei Instanzen vorgesehen: Der Oberste-Militärgerichtshof in Wien als dritte Instanz, das Militär-Obergericht in Wien – zuvor Militär-Appellationsgericht – bzw. die stabilen und mobilen Gerichte erster Instanz. Während die zweite und dritte Instanz für Heer und Marine gemeinsam waren, gab es bei der Kriegsmarine in erster Instanz lediglich das Marinegericht Pola als stabiles Gericht mit Sitz im Zentralkriegshafen. Dieses war für alle Marineoffiziere, Beamten und die Mannschaftspersonen in den Küstenländern sowie für die Aburteilung von Seeräubern zuständig. Die übrigen Mannschaftspersonen wurden bei den jeweiligen Garnisonsgerichten, in deren Zuständigkeit sie lagen, abgehandelt. Zusätzlich zum Marinegericht Pola gab es für die erste Instanz jedoch auch noch die im Bedarfsfall temporär aufzustellenden mobilen Gerichte der Flottenverbände, worunter die Flaggen- und Schiffsgerichte mit kleineren Vergehen von Mannschaftspersonen fielen. Erst mit 1. Dezember 1913 errichtete man für das Seebezirkskommando Sebenico (Šibenik) ein, dem dortigen Kommandanten als Gerichtsherrn unterstelltes, zweites Marinegericht, welches für alle, dem dortigen Kommando unterstellten Behörden, Kommanden, Anstalten und Personen mit Ausnahme der Stabspersonen verantwortlich war. (Von diesem Gericht in Sebenico und dessen Nachfolgern sind überhaupt keine Akten erhalten geblieben!)
Mit dem Inkrafttreten der Militärstrafprozessordnung 1912 (MStPO 1912) am 1. Juli 1914 trennte man die Gerichtsbarkeit von Heer und Kriegsmarine vollständig, wobei sie lediglich den Obersten Militärgerichtshof als höchste Institution gemeinsam hatten. Darunter bildeten sich beim Heer Brigade- und Divisionsgerichte als stabile Gerichte. Deren Äquivalent stellten bei der Kriegsmarine ein Admirals- und zwei Matrosenkorpsgerichte dar. Auf Ebene des Divisionsgerichts war das Admiralsgericht in Pola für sämtliche mittleren und schweren Vergehen von Mannschaftspersonen und Gagisten ohne Rangsklasse zuständig. Der Hafenadmiral in Pola fungierte dabei als Gerichtsherr. Eine Ausnahme bildeten Flaggenoffiziere und Abteilungsvorstände der Marinesektion für die der Marinekommandant selbst der Gerichtsherr war. Analog zu den Brigadegerichten gab es nunmehr in Pola und in Sebenico (Šibenik) je ein Matrosenkorpsgericht, vor welchen leichtere Vergehen von Mannschaftspersonen und Gagisten ohne Rangsklasse verhandelt wurden. Der Befehlsbereich des Hafenadmiralats Pola, des Seebezirkskommandos Triest und des Küstenlands fielen dem Matrosenkorpsgericht in Pola zu, wohingegen der Befehlsbereich Dalmatiens dem Matrosenkorpsgericht Sebenico zugeteilt wurde. Flaggen- und Schiffsgerichte existierten weiterhin bei Bedarf, was zur Bildung des Gerichts des Eskadrekommandos führte. |
| Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurden Admiralsgericht und Matrosenkorpsgericht in Pola zum Gericht des Hafenadmiralats und des Kriegshafenkommandos Pola zusammengelegt. Gleichzeitig wurde das Matrosenkorpsgericht in Sebenico zu einem Gericht des Seebezirkkommandos. Damit erstreckte sich ihre Zuständigkeit wieder über alle Personen des jeweiligen Kommandobereichs, denn diese nun eingerichteten Feldgerichte waren auf Ebene der Divisionsgerichte angesiedelt. Die Flaggengerichte wiederum wurden je nach dem Kommandobereich auf See zu den Gerichten des I. und II. Geschwaderkommandos (vormals I. und II. Flaggengericht) bzw. des V. Divisionskommandos und zu jenem des Kreuzerflottillenkommandos (vormals III. Flaggengericht) aufgeteilt. Diese Ordnung blieb bis Ende März 1918 beibehalten. Dann teilte man das Gericht des Hafenadmiralats und des Kriegshafenkommandos Pola für die Monate April-September in ein Gericht des Hafenadmiralats Pola (separate Aktenreihe) und eines des Kriegshafenkommandos Pola (gleiche Aktenreihe). Die beiden Gerichte der Geschwaderkommanden wurden mit Ende März zu den Gerichten des I. und II. Divisionskommandos, während jenes der Kreuzerflottille beibehalten wurde. Das Gericht des V. Divisionskommandos wurde zeitgleich zu einem Gericht des Seebezirkskommandos im Golf von Cattaro, welches dann mit 21. Juni 1918 – wie das Gericht des Seebezirkskommandos Sebenico – zu einem Gericht des Hafenadmiralats im Golf von Cattaro / Sebenico umgewandelt wurde (gleiche Aktenreihe).
Für Hinweise zur Erschließung der Einzelakten bzw. Erläuterungen zu den einzelnen Aktenzeichen und Geschäftszahlen sowie Gerichtsstrukturen im ordentlichen und im feldgerichtlichen Verfahren siehe die Abschnitte „Verwaltungsgeschichte“ und „Ordnung und Klassifikation 1“ in der Beschreibung der Bestandsgruppe des Militärgerichtsarchivs (AT-OeStA/KA MGA) von Christoph Ortner, MA, BA.
Literatur: Livius Fodor, Die österreichischen Militärgerichtsakten, in: Scrinium 7 (Wien 1972) 23-43; Christoph Ortner, Das "Militärgerichtsarchiv Wien" im Kriegsarchiv – Traum oder Albtraum für Archivar*innen?, in: Scrinium 74 (Wien 2020) 148-161 und Walter Wagner, Das Archiv der k.u.k. Kriegsmarine im Kriegsarchiv Wien, in: Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien 8 (Wien 1980) 91-107, hier 103f |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Bestand wird grob in die Gerichtsfälle und das Verwaltungsschriftgut unterschieden. Bei den Gerichtsfällen, welche über 90% der Gesamtheit ausmachen, handelt es sich um die vor Gericht verhandelten Fälle bzw. Anklagen oder Untersuchungen zu Vergehen oder Verbrechen von militärischen oder zivilen Einzelpersonen und Gruppen. Darunter sind die eigentlichen Verhandlungsstücke, wie auch Protokolle zu Zeugenbefragungen, Verhören, Urteilen, Personalunterlagen, Strafextrakten, etc. aus den Jahren 1908-1918. Beim Verwaltungsschriftgut handelt es sich um jene Unterlagen, die das Gericht als Behörde in ihrer Gesamtheit im Zuge ihrer Tätigkeit produzierte. Hier finden sich ebenso Urteile, Personalunterlagen, Deliktsmeldungen, Normalieneingaben sowie Eingaben von unterschiedlichen Marine- und Heeresstellen bzw. von Zivilgerichten. Dieses Material setzt fragmentarisch mit Beginn der 1880er-Jahre ein, um dann ab 1894 in geschlossener Form an Quantität zuzunehmen und reicht bis zum Kriegsende. Dabei stellen die Prisengerichtsangelegenheiten mit Unterlagen aus dem Deutsch-dänischen Krieg aus der Mitte der 1860er-Jahre einen Ausreißer da. |
Bewertung und Kassation: | Gezielte Kassationen sind keine bekannt. Vielmehr handelt es sich bei den Gerichtsfällen um einen (fast) vollständig erhaltenen und in vergleichsweise vorbildliche Ordnung gebrachten Bestand. Einzelne Gerichtsfallakten sind erst in der Zwischenkriegszeit entnommen und an die jeweiligen Nachfolgestaaten abgetreten worden. Sie fanden ihren Weg nicht mehr zurück. Ebenso verhält es sich mit den Standgerichtsurteilen. Erst gegen Ende des Kriegs steigt die Zahl an Lücken merklich an und gewinnt sogar die Überhand. Dies ist großen Teilen auf Abtretungen infolge Zuständigkeitsbefindlichkeiten zwischen den Gerichten – oftmals auch mit den Militärgerichten der Landheere – zurückzuführen oder schlicht in Folge der Umbenennungen und Umstrukturierungen der einzelnen Gerichtsstandorte. So wurden im Zuge der Teilung des Gerichts des k.u.k. Hafenadmiralats und des Kriegshafenkommandos in Pola im Frühjahr 1918 in ein Gericht des k.u.k. Hafenadmiralats in Pola und eines des k.u.k. Kriegshafenkommandos in Pola, beim Zweiten die fortlaufenden Gerichtsfallzahlen einfach fortgeführt, während das Erstere eine neue Reihe begann. Noch nicht abgeschlossene Fälle oder solche, bei denen die Zuständigkeit wechselte, sind dann vom einen an das andere Gericht abgetreten worden, wobei am Standort der Entnahme eine natürliche Lücke entstand. Noch gravierender wurde dieser Umstand, wenn die Zuständigkeit neuerlich wechselte oder zwischen den Gerichten von Marine und Landheer weitergereicht wurde. So können einzelne Gerichtsfälle mitunter zwei bis fünf verschiedene Gerichtsfallzahlen in unterschiedlichen, manchmal sogar zwei bis drei in ein und demselben Gerichtsstandort aufweisen. Während solche Akten natürlich nur in der Letztablage einmal physisch vorhanden sind, „fehlen“ sie in den anderen Aktenserien.
Rigorose Skartierungen gab es hingegen beim Verwaltungsschriftgut. Hier dürften von den einstigen Aktenserien unmittelbar nach ihrer Entstehungszeit nur Bruchteile aufgehoben worden sein. War das überhaupt anfallende Schriftgut noch im 19. Jahrhundert relativ überschaubar, erfuhr es im 20. Jahrhundert vor allem in der Phase unmittelbar vor dem Krieg ein merkliches Anwachsen. Dabei haben sich vornämlich Akten des Marinegerichts Pola und seiner Nachfolger erhalten, wohingegen von den Flaggengerichten, den Geschwader- und den Divisionskommanden nur wenige Unterlagen existent geblieben sind. Vollständig fehlt Material des k.u.k. Marinegerichts in Sebenico (Šibenik), des Gerichts des k.u.k. Seebezirkskommandos bzw. des k.u.k. Hafenadmiralats im Golf von Cattaro (Kotor) sowie der k.u.k. Abschnittskommanden in Spalato (Split), Triest und Fiume (Rijeka). |
Neuzugänge: | Neuzugänge sind nicht zu erwarten. |
Ordnung und Klassifikation: | Der Teilbestand gliedert sich nach den einzelnen Gerichten und innerhalb dieser nach Gerichtsfällen – und sofern vorhanden nach dem Verwaltungsschriftgut – in chronologischer Reihenfolge. Die Gerichtsfälle sind Jahr für Jahr nach einer fortlaufenden Nummernvergabe abgelegt. Beim Verwaltungsschriftgut unterscheidet man grob nach zwei Ablagemethoden, die vom Prinzip gleich waren: 1. Bis inklusive 1908 wurde Jahr für Jahr das angefallene Schriftgut im Nachhinein einer Bewertung unterzogen, welche Stücke aufzubewahren und welche auszuscheiden waren. Die aufzubewahrenden Akten wurden nach der ursprünglich vergebenen Protokollzahl mit einer identen, handschriftlich hinzugefügten Ad-acta-Zahl versehen und in einer dadurch entstehenden Ad-acta-Reihe Numerus Currens abgelegt. „Lücken“ in der Nummerierung waren also vorprogrammiert. 2. Ging man ab dem Jahr 1909 dazu über, die aufzubewahrenden Stücke nach einer neuen, von der ursprünglich vergebenen Protokollzahl abweichenden, fortlaufenden Nummernvergabe abzulegen. In Fällen, in denen diese neu vergebene Ad-acta-Zahl nicht auf allen Stücken oder gar nicht vermerkt wurde, ist eine Zuordnung infolge fehlender Geschäftsbücher sehr erschwert bis vollkommen unmöglich. Deshalb ist bei einer Durchsicht auf die genaue Ordnung zu achten und bei Entnahmen z.B. für die Anfertigung von Duplikaten die Ad-acta-Zahl entsprechend zu vermerken.
Gewissermaßen eine Art Sonderkategorie bilden die Unterlagen des Cattaroprozesses und der Prisengerichtsangelegenheiten. Die Cattaroprozessakten entstanden aus dem Feldgerichtsverfahren gegen die Aufständischen Matrosen der Kriegsschiffe in der Bucht von Cattaro im Februar 1918 und sind dem Teil der Gerichtsfälle angereiht. Ebenso angehängt sind die Prisengerichtsangelegenheiten, bei denen es sich im Wesentlichen um die Aufteilung von im deutsch-dänischen Krieg von 1864 gemachten feindlichen Schiffen zwischen Preußen und Österreich handelt, wofür eigene Verfahren angestrengt wurden.
Darauf folgt das Verwaltungsschriftgut, welches fast ausschließlich vom Marinegericht Pola erhalten geblieben ist. Innerhalb der einzelnen Jahre ist das Material an Verwaltungsschriftgut in eine Haupt- oder Normalaktenreihe bzw. eine Reservatreihe unterteilt. Für die Jahre bis ca. 1908 sind für das Marinegericht Pola zusätzlich noch Makulare vorhanden. Dabei handelt es sich um monatlich geführte Ausweise über gegen Marineangehörige eingeleitet Verfahren. Mannschaftspersonen und Unteroffiziere wurden dabei in eigenen Ausweisen in der Hauptaktenreihe geführt, während für Offiziere separate Makulare in der Reservatreihe angelegt wurden. Daran anschließend sind für spätere Jahre die Unterlagen der Flaggen- und Schiffsgerichte. Diese Reihen waren allesamt Anlagen des Marinegerichts Pola, welches sämtliche Akten zugesandt bekam und erst daraus die Ablagen bildete.
Den Abschluss der Archivalien – als „Varia“ bezeichnet – stellen Materialien des Marinegerichts Pola bzw. dessen Nachfolgers, des Gerichts des k.u.k. Hafenadmiralats und des Kriegshafenkommandos in Pola dar, welche als Hilfsmittel von den damaligen Auditoren für die Durchführung der Prozesse oder zu Schulungszwecken angelegt worden sind. Der Bestand gliedert sich nach den Gerichten daher wie folgt: • Marinegericht Pola (MarGP) • Admiralsgericht Pola (AdmGP) • Matrosenkorpsgericht Pola (MKKdoGP) • Gericht des Hafenadmiralats und des Kriegshafenkommandos Pola (GHA/KHKdoP) • Gericht des Hafenadmiralats Pola (GHAP) • Gericht des I. Geschwaderkommandos (GGschwKdo1) • Gericht des II. Geschwaderkommandos (GGschwKdo2) • Gericht des I. Divisionskommandos (GDivKdo1) • Gericht des II. Divisionskommandos (GDivKdo2) • Gericht des V. Divisionskommandos (GDivKdo5) • Gericht des Kreuzerflottillenkommandos (GKrzFlKdo) • Gericht des Eskadrekommandos (GEskKdo) • Gericht des Donauflottillenkommandos (GDoFlKdo) • Sonstige Gelegenheiten (PrisAng) |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktionsbestimmungen: | Keine Kopien von Materialien älter als 100 Jahre. |
Findhilfsmittel: | Physische Findmittel existieren keine. Bei den Gerichtsfällen ist dies überflüssig, da eine komplette digitale Verzeichnung mit den Parametern Gerichtsfallzahl (bestehend aus einer jahrweise vergebenen, fortlaufenden Nummer ergänzt um das Jahr), Rang bzw. Titel, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Delikt (im Feld Betreff) und Bemerkungen (mit verweisen auf Besonderheiten, Weiterleitungen oder Umfang der Unterlagen) erfolgte. Somit sind Suchen per Mausklick möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass vor allem Vornamen bereits in den Akten eingedeutscht wurden. Bei den Geburtsorten erfolgte die Eintragung bei Kenntnis der heute (2020-2023) gültigen Bezeichnungen bzw. in allen anderen Fällen nach den Einträgen in den Akten. Im Fall des Verwaltungsschriftguts kann man lediglich nach Jahren und Art der Akten eingrenzen, nachdem brauchbare Indices und Protokolle fehlen. Hier führt an einer Durchsicht Akt für Akt kein Weg vorbei, wobei eine solche lediglich zu empfehlen ist, wenn eine Beschäftigung mit dem Thema der Marinegerichte bzw. der Militärgerichtsbarkeit oder entsprechender Aspekte angestrebt wird. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Ganz generell ist der Bestand der Militärgerichtsakten (MGA) ebenso aufgebaut, wie der vorliegende der Marinegerichte (MarG). Vor allem durch Abtretungen und Weiterleitungen von Gerichtsfällen ergänzen sich beide Bestände mitunter in komplementierender Form. Ebenso wurden Urteile mit hohen Strafen oder beispielsweise bei Offizieren an die Zentralstellen (Kriegsministerium und Marinesektion) weitergleitet, wo man oftmals ergänzendes Material bzw. die Urteile in Abschrift wiederfinden kann. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1948 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6259547 |
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