AT-OeStA/HHStA UR AUR 16878 Propst Nikolaus und der Konvent zu Schlägl erklären, dass sie dem Juden Judam, zur Zeit in Linz ansässig, und dessen Erben 128 Pfund Wiener Pfennig schulden., 1396.06.25 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 16878
Titel:Propst Nikolaus und der Konvent zu Schlägl erklären, dass sie dem Juden Judam, zur Zeit in Linz ansässig, und dessen Erben 128 Pfund Wiener Pfennig schulden.
Entstehungszeitraum:25.06.1396
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 2;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Propst Nikolaus und der Konvent zu Schlägl erklären, dass sie dem Juden Judam, zur Zeit in Linz ansässig, und dessen Erben 128 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie bis zur kommenden Lichtmess (2. 2. 1397) zurückzahlen sollen; ab dem Stichtag kommen vier Pfennig pro Pfund und Woche an Zinsen (rechter juden schaden) hinzu. Wollen die Juden nicht länger auf die Rückzahlung warten, soll ihnen die Schuld samt Zinsen bezahlt werden. Widrigenfalls sollen die Aussteller am nächsten Tag drei ehrbare Knechte und sechs Pferde nach Linz ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis die Juden ihre Bezahlung gänzlich erhalten haben. Verzögert sich die Bezahlung, soll den Juden der dadurch entstandene Schaden zusammen mit Schuldsumme und Zinsen bezahlt werden, wofür die Aussteller diesen den gesamten Besitz des Klosters als Sicherheit setzen. Nach einem Jahr ohne Bezahlung werden die Zinsen zum Hauptgut gerechnet und ebenfalls verzinst, auch laufen die Zinsen weiter, unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird oder nicht. Auf Verlangen der Juden soll der Landesfürst, dessen Hauptmann oder Vertreter diese aus dem Besitz des Klosters entschädigen und schirmen, bis die Schuld samt Zinsen und Schaden vollständig bezahlt ist; weder die Aussteller noch jemand in ihrem Namen soll dagegen klagen (dhain veintschaft darumb haben). Die Aussteller versprechen den Juden, sich weder an den Hof noch eine andere übergeordnete Autorität zu wenden und keinen Frei-, Töt- oder Gegenbrief zu erwirken, sondern die Schuld samt Zinsen selbst zu begleichen; eventuell doch erlangte Briefe sollen ungültig sein. Wer immer, Christ oder Jude, diese Urkunde mit Zustimmung der Juden vorweist, soll ausbezahlt werden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Propst Nikolaus und der Konvent zu Schlägl
Empfänger/Vertragspartner:Jude Judam
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch, Hebräisch
Siegel:2 anhangende Siegel der Aussteller
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 4, S. 163f., Nr. 2105

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Rückvermerk:
פרובשט מן סלינג נתן לי שמנה ועשרים ליטרי' ועוד נתן לי ליט' אחת שלשה שבועות אחר יורגן טגא קנ'ז
לפר'
'[Der] "Probst" von "Slenag" gab mir 28 Pfund, und er gab mir noch ein Pfund. Drei
Wochen nach "Jorgen tag", 157 nach der [kleinen] Jahreszählung (15. 5. 1397).'

Durch Einschnitte kassiert.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1426
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6227932
 

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