AT-OeStA/HHStA UR AUR 15055 Genannte Adlige bestätigen genannten Juden in Österreich 2032 Pfund Wiener Pfennige zu schulden., 1386.05.28 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 15055
Titel:Genannte Adlige bestätigen genannten Juden in Österreich 2032 Pfund Wiener Pfennige zu schulden.
Entstehungszeitraum:28.05.1386
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Jost, Markgraf von Mähren, Graf Burkhard, Burggraf von Maidburg des Römischen Reichs und Graf zu Hardegg, sein Vetter Graf Johann von Maidburg, Heinrich von Leipa, oberster Marschall in Böhmen, Ctibor von Cimburg, Hanko von Pottenstein, Peter von Sternberg, Albero der Junge von Vettau, Richter Chergel, Bürgermeister Thomas sowie Rat und Gemeinde der Stadt Brünn erklären für sich und ihre Erben und Nachkommen, dass sie den Juden Hetschel (Hetschlein) aus Herzogenburg, Sohn Meister Israels (Ysrahels) aus Krems, und Eberlein (Eferlein), Sohn Isaks (Eysakchs) aus [Wiener] Neustadt, der Jüdin Sternlein, Witwe Meister Jonas (Jona) aus Wiener Neustadt, dem Juden Haniko (Hankko) aus Salzburg und dessen Bruder Peltlein, der Jüdin Rifka (Riffka), Witwe Meister Zedleins, dem Juden Israel (Ysraheln), Sohn des obengenannten Hetschel, und allen deren Erben 2032 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie ihnen von den kommenden Pfingsten (10. 6.) über ein Jahr zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche vier Pfennig Zinsen hinzu. Wollen die Juden Hauptgut und Schaden nicht länger borgen, sollen sie ausbezahlt werden; widrigenfalls soll jeder, der von ihnen gemahnt wird, einen rittermäßigen Knecht selbander mit zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis die Juden Hauptgut und Schaden erhalten haben. Die Zinsen laufen weiter, unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird. Die Aussteller setzen für Hauptgut und Schaden allen ihren Besitz in Böhmen, Mähren und Österreich sowie alles Zubehör der Stadt Brünn als Sicherheit, woraus die Landesfürsten, Herren, Pfleger, Richter, Vögte, Amtleute oder Gewaltträger den Juden nach dem Stichtag Pfänder stellen sollen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Verzögern oder verweigern diese das, haben die Juden, deren Erben und Helfer volle Gewalt und Recht, Untertanen und Güter der Schuldner überall zu pfänden, wie und wo sie es wollen, bis Hauptgut und Schaden abgegolten sind; dies würde nicht als Straftat gelten und sie würden dafür auch nicht belangt werden. Weiters versprechen die Aussteller den Juden, sich wegen Hauptgut und Schaden nicht an den Hof oder einen Gewaltträger oder anderswohin zu wenden und gegen den Willen der Juden keine Frei-, Töt- oder Gegenbriefe von der Herrschaft zu erlangen, sondern sie selbst zu bezahlen; sollten sie doch einen Frei-, Töt- oder Gegenbrief oder einen anderen Brief vorlegen, soll dieser ungültig sein. Wer den Brief mit Willen der Juden vorlegt, ob Jude oder Christ, dem gegenüber sollen die obigen Bedingungen eingehalten werden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Jost, Markgraf von Mähren, Graf Burkhard, Burggraf von Maidburg des Römischen Reichs und Graf zu Hardegg, sein Vetter Graf Johann von Maidburg, Heinrich von Leipa, oberster Marschall in Böhmen, Ctibor von Cimburg, Hanko von Pottenstein, Peter von Sternberg, Albero der Junge von Vettau, Richter Chergel, Bürgermeister Thomas sowie Rat und Gemeinde der Stadt Brünn
Empfänger/Vertragspartner:Juden Hetschel (Hetschlein) aus Herzogenburg, Sohn Meister Israels (Ysrahels) aus Krems, und Eberlein (Eferlein), Sohn Isaks (Eysakchs) aus [Wiener] Neustadt, der Jüdin Sternlein, Witwe Meister Jonas (Jona) aus Wiener Neustadt, dem Juden Haniko (Hankko) aus Salzburg und dessen Bruder Peltlein, der Jüdin Rifka (Riffka), Witwe Meister Zedleins, dem Juden Israel (Ysraheln), Sohn des obengenannten Hetschel
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch
Siegel:9 anhangende Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 410f., Nr. 1840.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Vermerk auf der Plica:
זה הכת* כתב וורידריצי
* Ende des Tav als Abkürzungszeichen ausgeführt
'Diesen Brief schrieb "Fridrizi" (oder: ist der Brief des "Fridrizi").'
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1416
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6099699
 

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