AT-OeStA/HHStA UR AUR 14945 1) Bischof Berthold von Freising und Rudolf von Wallsee, Landmarschall in Österreich, als Spruchleute Herzog Albrechts [III.] von Österreich einigen sich mit mit König Wenzel von Böhmen wegen ihrer Auseinandersetzungen. \ 2) Die Spruchleute König Wenzels einigen sich mi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 14945
Titel:1) Bischof Berthold von Freising und Rudolf von Wallsee, Landmarschall in Österreich, als Spruchleute Herzog Albrechts [III.] von Österreich einigen sich mit mit König Wenzel von Böhmen wegen ihrer Auseinandersetzungen.
2) Die Spruchleute König Wenzels einigen sich mit Herzog Albrecht [III.] von Österreich wegen ihrer Auseinandersetzungen.
Entstehungszeitraum:04.12.1385
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Berthold, Bischof von Freising, und Rudolf von Wallsee[-Enns], Landmarschall in Österreich, erklären, dass aufgrund der Zwistigkeiten zwischen Wenzel [I.], Römischer König und König von Böhmen, und Albrecht [III.], Herzog von Österreich, sie beide zu Spruchleuten Albrechts und Graf Hans von Maidburg-Hardegg sowie Hans von Leuchtenburg zu Vettau zu Spruchleuten Wenzels ernannt wurden. Berthold und Rudolf geben ihr Urteil über die einzelnen strittigen Angelegenheiten ab und verweisen auf die Entscheidungen der Obmänner Herzog Ruprecht der Jüngere, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, und Friedrich, Burggraf von Nürnberg.
Unter anderem bestimmen sie, dass der Jude Mankut (Mantkot) aus Perchtoldsdorf, dem seine Habe in Prag entwendet wurde und der deshalb einen Schaden von 200 Schock hatte, selbst vor die Obmänner kommen soll, deren Spruch sodann bindend sein soll. Die Sprüche der Spruchleute sollen bis zum kommenden Dreikönigstag (6. 1. 1386) den Obmännern geschickt werden. (Brugger/Wiedl)

Graf Hans der Ältere, Burggraf von Maidburg und Graf zu Hardegg, und Hans von Leuchtenburg, Herr zu Vettau, geben wegen der Zwistigkeiten zwischen Wenzel [I.], Römischer König und König von Böhmen, und Albrecht [III.], Herzog von Österreich, eine Reihe von Urteilen ab und verweisen auf die Entscheidungen der Obmänner Herzog Ruprecht der Jüngere, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, und Friedrich, Burggraf von Nürnberg. Bezüglich des Juden Mankut (Mankoten) aus Perchtoldsdorf, dem in Prag Geld genomen worden sei, erklären sie, keine Kenntnis darüber zu haben und übertragen die Entscheidung darüber an die Obmänner, deren Spruch bindend sein soll. Die Sprüche der Spruchleute sollen bis zum kommenden Dreikönigstag (6. 1. 1386) den Obmännern geschickt werden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Bischof Berthold von Freising und Rudolf von Wallsee, Landmarschall in Österreich, als Spruchleute Herzog Albrechts [III.] von Österreich / Spruchleute König Wenzels
Empfänger/Vertragspartner:König Wenzel von Böhmen / Herzog Albrecht [III.] von Österreich
Ort:Retz
Sprache:Deutsch
Siegel:2 anhangende Siegel, beschädigt / 2 anhangende Siegel, Reste
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 399f., Nr. 1820 & 1821 (mit Angabe weiterer Literatur)

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:2 Urkunden
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA UR AUR 14925 1) Burggraf Hans von Maidburg, Graf zu Hardegg, Hans von Vetaw, und Chwaln von Kosteletz bestätigen eine mit Bischof Berthold von Freising und Rudolf von Wallsee abgeschlossene vorläufige Vereinbarung für eine Schlichtung zwischen König Wenzel von Böhmen und Herzog Albr

siehe auch:
AT-OeStA/HHStA UR AUR 14931 König Wenzel von Böhmen bestätigt den zwischen ihm und Herzog Albrecht [III.] von Österreich zu Znaim vorläufig beschlossenen Vertrag und ernennt Pfalzgraf Ruprecht und Burggraf Friedrich von Nürnberg zu seinen Vertretern., 1385.11.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Kar
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1415
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6099053
 

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