AT-OeStA/HHStA UR AUR *14529 Otto von Sicherstein erklärt, dass er den Grafen von Cilli alle seine Güter und Rechte, die er von seinem Vater und Bruder geerbt hat, und besonders einige genannte Wohnsitze und Huben mit Zubehör sowie genannte Bergrechte und Äcker vererbt hat., 1383.09.18 (Einzelstüc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *14529
Titel:Otto von Sicherstein erklärt, dass er den Grafen von Cilli alle seine Güter und Rechte, die er von seinem Vater und Bruder geerbt hat, und besonders einige genannte Wohnsitze und Huben mit Zubehör sowie genannte Bergrechte und Äcker vererbt hat.
Entstehungszeitraum:18.09.1383
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 2;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Otto von Sicherstein erklärt, dass er Graf Hermann dem Älteren von Cilli, dessen Sohn Graf Hermann und deren Vetter Graf Wilhelm sowie deren Erben alle seine Güter und Rechte, die er von seinem Vater und Bruder geerbt hat, und besonders einige genannte Wohnsitze (gesiezz) und Huben mit Zubehör sowie genannte Bergrechte und Äcker vererbt hat. Dies hat er aufgrund der Gnaden und Beförderung, die er von Seiten der Cillier erhalten hat, getan, besonders da ihn die Cillier von der Jüdin Plümlein (Pluemlein) aus Cilli um 130 Pfund Wiener Pfennig Hauptgut geledigt haben, auf die viele Jahre (manig jar) Zinsen gegangen sind, und ihm ihren Brief um 50 Pfund Wiener Pfennig gegeben haben, den er als Seelgerät an einem beliebigen Ort stiften kann, an den die Cillier und deren Erben die Zahlungen gemäß dem Brief geben sollen. Die obengenannten Güter soll der Aussteller zu seinen Lebzeiten nutzen; nach seinem Tod sollen die Güter, die mit Ausnahme des Wohnsitzes zu Hohenau, der ein Lehen des Bischofs von Freising ist, seine Eigengüter sind, in den Besitz der Cillier übergehen. Die 200 Mark Schilling Pfennig, die Otto seiner Schwester, der Frau Wilhelms von Stegberg, als Heimsteuer gegeben hat und für die er die Güter als Sicherheit gesetzt hat, soll er, sollte seine Schwester ohne Erben vor ihm sterben, nach Rat der Cillier anlegen, damit diese nach Ottos Tod darauf Zugriff haben (da si die auch wissen ze vinden nach meinen abgang). Sollte seine Schwester ohne Erben nach ihm sterben, gehen die 200 Mark an die Cillier und deren Erben. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Otto von Sicherstein
Empfänger/Vertragspartner:Grafen von Cilli
Ort:s.l.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:SW-Xerokopie

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):An das Archiv der Republik Slowenien (ARS) ausgeliefert.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 365f., Nr. 1755.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1413
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6070800
 

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