AT-OeStA/AdR Vk ÖBB 1Rep GD Generaldirektion 1. Republik, 1923 - 1939 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR Vk ÖBB 1Rep GD
Titel:Generaldirektion 1. Republik
Entstehungszeitraum:1923 - 1939
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:IV I; 10R301/1

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Österreichische Bundesbahnen, Generaldirektion 1923-1938, Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich 1938-1939; Deutsche Reichsbahn 1938-1939
Verwaltungsgeschichte:Im Bundesgesetz vom 19. Juli 1923 beschloss der Nationalrat, dass zur Führung des Betriebes der Bundesbahnen unter der Firma "Österreichische Bundesbahnen" ein eigener Wirtschaftskörper gebildet wird (BGBl. Nr. 407/1923, § 1).

Die Österreichischen Bundesbahnen hatten das gesamte Vermögen der Bundesbahnen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten treuhändig zu verwalten, die Betriebsführung und alle damit verbundenen Rechtsverhältnisse der bisherigen Bundesbahnverwaltung fortzusetzen und auch die Führung des Betriebes der vom Bunde für eigene und fremde Rechnung betriebenen Eisenbahnen, einschließlich der österreichischen Trajektanstalt und Dampfschifffahrt auf dem Bodensee sowie sonstiger Nebenbetriebe fortzuführen (BGBl. Nr. 407/1923, § 2).

Der § 16 dieses Gesetzes legte aber fest, dass die Österreichischen Bundesbahnen dem staatlichen Hoheits- und Aufsichtsrecht über die Eisenbahnen (Bundesministerium für Handel und Verkehr) unterliegen.

Aufgrund des § 20 dieses Gesetzes wurde mit der Verordnung der Bundesregierung auch gleichzeitig das Statut der Österreichischen Bundesbahnen erlassen (BGBl. Nr. 453/1923).

Dieses legte fest, dass die Österreichischen Bundesbahnen vom Vorstand geleitet werden und dieser sich zur Besorgung der Geschäfte der Unternehmung der Generaldirektion, die ihren Sitz in Wien hat, bedient. Der Vorsitzende des Vorstandes führt den Titel Generaldirektor (BGBl. Nr. 453/1923, § 1).

Der Wirkungskreis der Generaldirektion umfasst die oberste einheitliche Verwaltung und Beaufsichtigung des Betriebes der Österreichischen Bundesbahnen, ihrer Hilfsanstalten und Nebenbetriebe, die unmittelbare Besorgung des Tarifdienstes, des Wagendienstes, des Verkehrseinnahmendienstes, des Werkstättendienstes, der Dienstgüterbeschaffung, die Einführung der elektrischen Zugförderung und die Flüssigmachung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für den ganzen Bundesbahnbereich und die Hauptbuchführung der Unternehmung (BGBl. Nr. 453/1923, § 4).

An der Spitze der Generaldirektion steht der Generaldirektor, der für die ordnungsgemäße Handhabung des Dienstes durch die berufenen Organe sorgt und diese zur pflichtmäßigen Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten anzuhalten hat (BGBl. Nr. 453/1923, § 6).

Zur Leitung des örtlichen Betriebsdienstes auf den von den Österreichischen Bundesbahnen betriebenen Eisenbahnen und Schifffahrtslinien sind als der Generaldirektion unmittelbar untergeordnete Dienststellen die Bundesbahndirektionen berufen (BGBl. Nr. 453/1923, § 7).

Aufgrund des Art. III des Gesetzes über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 (RGBl. I, S. 237/1938; GBl. für Österreich Nr. 27/1938) wurde im § 1 der ersten Durchführungsverordnung über den Übergang der Österreichischen Bundesbahnen auf das Reich vom 17. März 1938 verordnet, dass das bisher von den Österreichischen Bundesbahnen treuhänderisch verwaltete österreichische Bundesvermögen und das Vermögen des Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen" von der Deutschen Reichsbahn als Sondervermögen des Reichs verwaltet werden wird (GBl. für Österreich Nr. 79/1938; RGBl. I, S. 252/1938). Gleichzeitig wurde der Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesbahnen" aufgelöst. Die Führung des Betriebes der bisher von diesem Wirtschaftskörper betriebenen Eisenbahnen und sämtlicher Nebenbetriebe ging auf die Deutsche Reichsbahn über. Diese trat in alle Rechtsverhältnisse ein, die aus dem Bestand oder aus der Betriebsführung des Wirtschaftskörpers stammen. Diese Verordnung trat mit Wirkung vom 18. März 1938 in Kraft.
Die Durchführungsverordnung vom 18. März 1938 legte fest, dass der Reichsverkehrsminister oberster Leiter und Vorgesetzter des gesamten Personals der bisherigen Österreichischen Bundesbahnen sei (GBl. für Österreich Nr. 35/1938; RGBl. I, S. 259/1938, § 1). Die Zuständigkeiten der bisherigen Verwaltungskommission (Überwachungsorgan des Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen") gingen ebenfalls auf den Reichsverkehrsminister über.

Die Dienststellen und Bediensteten der bisherigen Österreichischen Bundesbahnen hatten ihre Geschäfte vorläufig bis zur weiteren Anordnung in der bisherigen Weise und mit den bisherigen Zuständigkeiten weiter zu führen (GBl. für Österreich Nr. 35/1938, § 2).

Der § 3 dieser Verordnung bestimmte, dass die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen die Bezeichnung "Reichsverkehrsministerium, Abwicklungsstelle Österreich" zu führen hatte.

Da im Verlauf der Jahre die Bezeichnungen der Abteilungen und deren Aufgabengebiete oftmals gewechselt haben, werden die wichtigsten Änderungen der Geschäftseinteilung dargestellt, um einen besseren Überblick über die Tätigkeiten der einzelnen Abteilungen zu bekommen.

Die Generaldirektion gliederte sich zunächst neben dem Generalsekretariat in acht Direktionen:
Generalsekretariat
I Betriebsdirektion V Administrative Direktion
II Beschaffungsdirektion VI Baudirektion
III Finanzielle Direktion VII Elektrisierungsdirektion
IV Kommerzielle Direktion VIII Werkstättendirektion

Mit 1. Juli 1925 wurde die Administrative Direktion aufgelöst (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 175/1925) und ihr Aufgabenkreis von vier dem Generaldirektor unterstellten Abteilungen (P/1 Allgemeine Personalangelegenheiten, P/2 Besondere Personalangelegenheiten, P/3 Wohlfahrtsangelegenheiten, Rechtsbüro) sowie vom Sanitätschef übernommen.
Für diese Abteilungen wurde je eine Sonderkanzlei eingerichtet. Die Verwaltungs- und Organisationsangelegenheiten wurden der Finanziellen Direktion angegliedert.

Mit Dienstanweisung vom 5. Jänner 1929 (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB Nr. 1/1929) wurde ein Personalreferat der Generaldirektion errichtet, das sich in die Abteilungen P/1 (ehemals P/1 und P/2) für Personalangelegenheiten und P/2 (ehemals P/3) für Wohlfahrtsangelegenheiten gliederte. Der Personalreferent wurde dem Generaldirektor unmittelbar unterstellt. Ihm oblag die Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Personalwesens der Österreichischen Bundesbahnen.

Mit Dienstanweisung vom 16. Februar 1929 (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 31/1929) wurde auf Beschluss des Vorstandes der Österreichischen Bundesbahnen eine neue Geschäftseinteilung erlassen.
Die bisherige Werkstättendirektion wurde nun als Maschinendirektion bezeichnet.

Die neue Gliederung war folgende:
Generalsekretariat
Personalreferat III Finanzielle Direktion
Rechtsbüro IV Kommerzielle Direktion
Sanitätschef V Maschinendirektion
I Betriebsdirektion VI Baudirektion
II Beschaffungsdirektion VII Elektrisierungsdirektion

Zu dieser Gliederung kam die Ende des Jahres 1930 errichtete und dem Generaldirektor unmittelbar unterstellte Abteilung für Organisations- und Verbandsangelegenheiten. Das Hauptarbeitsgebiet dieser Abteilung bildete die Behandlung allgemeiner und besonderer Fragen der inneren Organisation der Unternehmung und die
Führung der mit der Teilnahme der Österreichischen Bundesbahnen an internationalen Eisenbahnverbänden zusammenhängenden Verwaltungsgeschäfte sowie das Vorschriftenwesen. Die Geschäftsstücke wurden durch die der fortlaufenden Zahl vorangestellten Buchstaben "Org" gekennzeichnet (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 188/1939).
Das Personalreferat wurde mit Wirkung vom 6. Dezember 1930 ohne Änderung seines Wirkungskreises und seiner inneren Gliederung in eine Personaldirektion umgewandelt. In der Ziffernfolge der Fachdirektionen trat keine Änderung ein, da die Personaldirektion ohne Ziffer in den Verband der Generaldirektion eingereiht wurde (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 189/1930).

Mit Dienstanweisung wurde im Jahr 1931 zur persönlichen Unterstützung des Präsidenten der Verwaltungskommission bei der Führung seiner Geschäfte ein Präsidialbüro eingerichtet. Der Wirkungskreis umfasste die Führung der Sekretariatsgeschäfte des Präsidenten, die Behandlung aller sonstigen von der Verwaltungskommission ausgehenden Geschäfte, die Vorbereitung der Sitzungen der Verwaltungskommission, die Führung der Verhandlungsschriften bei denselben und die Obsorge für die Verarbeitung der Ergebnisse der Sitzungen. Diese Angelegenheiten wurden aus dem Generalsekretariat, das sie bisher besorgt hatte, ausgeschieden (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 1/1931). Diese Akten wurden angeblich im Jahr 1938 von der Gestapo beschlagnahmt und sind seither verschwunden.

Zur Vereinfachung der Organisation und des Geschäftsganges im Zentraldienst hatte der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen die Neuregelung der Dienstführung, Gliederung und Zuständigkeit der Generaldirektion und der Bundesbahndirektionen sowie die Errichtung von der Generaldirektion unmittelbar untergeordneten zentralen Verwaltungsstellen beschlossen. Diese Neuordnung trat am 1. Juli 1932 in Kraft (AdR, ÖBB-GD, Zl. Org 89/1931 und Zl. Org 11/1932; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 121/1932).

Schon mit 15. April 1932 wurde eine Anzahl von Geschäften aus dem Wirkungskreis der Generaldirektion ausgeschieden und den Bundesbahndirektionen oder anderen Dienststellen zur selbständigen Erledigung zugewiesen (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 79/1932).

Die Gliederung in Direktionen wurde nicht geändert. Es wurde aber das Dezernentensystem eingeführt, damit die laufenden Geschäfte der Generaldirektion grundsätzlich von den Dezernenten selbständig erledigt werden sollten. Der Generalsekretär, der Hauptdezernent für Rechtsangelegenheiten, der Hauptdezernent für Organisations- und Verbandsangelegenheiten und der Sanitätschef wurden dem Generaldirektor unmittelbar unterstellt.

Aus dem Wirkungskreis der Generaldirektion wurden verschiedene Agenden ausgeschieden und folgenden, zur zusammenfassenden Behandlung von gleichartigen Betriebsgeschäften, neu errichteten zentralen Verwaltungsstellen (Krankenkassen-Verrechnungsstelle, Pensionsstelle, Wagenverwaltungsstelle, Materialverwaltungsstelle, Zentrale Rechnungsstelle, Tarifberechnungsstelle, Reklamationsstelle und Einnahmenkontrolle) überwiesen, deren genauer Aufgabenbereich aus dem Nachrichtenblatt der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen (Nr. 121/1932) zu entnehmen ist. Von diesen Verwaltungsstellen befinden sich nur die Unterlagen der Wagenverwaltungsstelle im Archiv, denen die Akten des "Wagendienstes" der früheren Betriebsdirektion vorangestellt sind (Kartons Nr. 1.207 bis 1.215).

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1933 beschloss der Vorstand der
Österreichischen Bundesbahnen organisatorische Änderungen im Zentraldienst. Hierbei kam es aber zu keinen wesentlichen Änderungen, sondern es wurde nur der Wirkungskreis einzelner Dezernenten erweitert oder bestimmte Obliegenheiten einem anderen Dezernenten zugewiesen (AdR, ÖBB-GD, Zl. Org 105/1932; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 1/1933).
Gemäß § 3, Pkt. 4, Buchstabe b) und d) des Statutes für die Österreichischen Bundesbahnen beschloss der Vorstand mit Dienstanweisung, dass die Generaldirektion und die zentralen Verwaltungsstellen grundsätzlich alle jene nicht ortsverbundenen Geschäfte zur unmittelbaren Besorgung zu übernehmen hatten, die von den Bundesbahndirektionen nach den bisherigen Bestimmungen nicht abschließend behandelt werden konnten, oder welche zweckmäßig zentral behandelt werden sollten (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 1/1934).

Mit gleicher Dienstanweisung wurde die Personaldirektion aufgelöst und als neue zentrale Verwaltungsstelle die Personalstelle, deren Leiter der Generalsekretär war, errichtet. Dieser Personalstelle, die am 1. Juni 1934 die Tätigkeit aufnahm, oblag die Personalstandesführung rücksichtlich aller Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 57/1934 und Nr. 99/1934).

Eine neue Geschäftseinteilung, die vom Vorstand der Generaldirektion mit Wirksamkeit vom 17. Juli 1934 erlassen wurde (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 145/1934), wies folgende Gliederung auf:

Generaldirektor
Generalsekretär
Hauptdezernent für Rechtsangelegenheiten
Hauptdezernent für Organisations- und Verbandsangelegenheiten
Hauptdezernent für allgemeine Personalangelegenheiten
Hauptdezernent für Wohlfahrtsangelegenheiten
Sanitätschef

I Betriebsdirektion Zentrale Verwaltungsstellen:
II Beschaffungsdirektion Personalstelle
III Finanzielle Direktion Krankenkassen-Verrechnungsstelle
IV Kommerzielle Direktion Pensionsstelle
V Maschinendirektion Materialverwaltungsstelle
VI Baudirektion Zentrale Rechnungsstelle
VII Elektrisierungsdirektion Einnahmenkontrolle

Der Wirkungskreis des Hauptdezernenten für Organisations- und Verbandsangelegenheiten wurde auf die Angelegenheiten des Kraftwagenbetriebes erweitert (Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 50/1935).

Durch Beschluss des Vorstandes wurden im Jahr 1936 die innere Gliederung der Beschaffungsdirektion, der Baudirektion und der Materialverwaltungsstelle (AdR, ÖBB-GD, Zl. Org 71/1936; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 141 und Nr. 156/1936), im Jahr 1937 die Gliederung wiederum der Beschaffungsdirektion, der Elektrisierungsdirektion, der Kommerziellen Direktion, der Maschinendirektion, des Hauptdezernenten für Organisations- und Verbandsangelegenheiten und verschiedener zentraler Verwaltungsstellen geändert (AdR, ÖBB-GD, Zl. Org 42, 111 und 126/1937; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 38, 145, 146 und 167/1937).

Mit Wirkung vom 22. Jänner 1938 wurde bei der Betriebsdirektion ein Dezernent für die zusammenfassende Behandlung aller den Eisenbahndienst betreffenden Militärangelegenheiten bestellt (AdR, ÖBB-GD, Zl. Org 132/1937; Nachrichtenblatt der Generaldirektion der ÖBB, Nr. 11/1938).

Für alle Direktionen, sowie für die Personalstelle und den Rechtsdienst bestanden eigene Kanzleien, deren fortlaufende Zahlenregistratur als erste Zahl immer die Nummer der Direktion führte. Die Nachakten wurden mit einer Bruchzahl der Stammzahl angeschlossen.
Archivierungsgeschichte:Die Akten wurden im Jahr 1946 nach Auflösung der Zentralen Aktenablage der Reichsbahndirektion Wien dem ehemaligen Verkehrsarchiv übergeben. Dort erfolgte die Neuordnung der Akten und der Karteien sowie die Skartierung durch einen Beamten des Betriebsarchivs der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen.

Im Zuge der Übersiedlung des Verkehrsarchivs in den zentralen Neubau des Staatsarchivs wurde dieser Bestand 1988 vom Archiv der Republik übernommen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen obliegt die Verwaltung des gesamten Eisenbahnvermögens der Bundesbahnen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, die Fortsetzung und Übernahme der Führung des Betriebes der vom Bunde für eigene und fremde Rechnung betriebenen Eisenbahnen und alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse.

Administratives; Anschlussdienst; Bahnaufsicht; Bahnerhaltung; Bahnhofsangelegenheiten; Baudienst; Beschaffungsdienst; Betriebsabwicklung; Betriebsstoffe; Brückenbau; Dienstrechtsangelegenheiten; Disziplinarangelegenheiten; Fahrbegünstigungen; Fahrbetriebsmittelbau; Fahrbetriebsmittelevidenz; Fahrdienstangelegenheiten; Fahrpläne; Fernmeldewesen; Finanzielles; Fremdenverkehrsförderung; Gebührenwesen; Gebührenabrechnung; Grundeinlösungen; Güterklassifikation; Güterverkehrsabwicklung; Hochbau; Kommerzielles; Lokomotivbau; maschinelle Einrichtungen; Materialbeschaffung; Materialkontrolle; Oberbau; Organisationsangelegenheiten; Personalangelegenheiten; Privatbahnangelegenheiten; Rechtsdienst; Rechnungswesen; Rohstoffbesorgung; Sanitätsdienst; Schleppbahnangelegenheiten; Sicherungsanlagen; Signalanlagen; Stationsdienst; Starkstromdienst; Statistik; Tariferstellung; Transportdienst; Unterbau; Verkehrsabwicklung; Verkehrseinnahmendienst; Verkehrsleitung; Verkehrsüberwachung; Vermessungswesen; Verwaltung; Wagenaufsicht; Wagenbau; Wagenevidenz; Wagenleitung; Wagenmietabrechnung; Wagenverwaltung; Werkstättendienst; Wirtschaftsplan; Wirtschaftskontrolle; Wohlfahrtsangelegenheiten; Wohnungsfürsorge; Zugförderungsdienst
Bewertung und Kassation:Ende der 1940er Jahre erfolgte die Neuordnung der Akten und der Karteien sowie die Skartierung durch einen Beamten des Betriebsarchivs der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen in den Räumlichkeiten des ehemaligen Verkehrsarchivs. Der Bestand wurde teilweise sehr stark skartiert, wobei oft auch ganze Seiten aus den Protokollbüchern entfernt wurden.
Ordnung und Klassifikation:Für alle Direktionen, sowie für die Personalstelle und den Rechtsdienst bestanden eigene Kanzleien, deren fortlaufende Zahlenregistratur als erste Zahl immer die Nummer der Direktion führte. Die Nachakten wurden mit einer Bruchzahl der Stammzahl angeschlossen.

Anstelle der in der Kanzleiordnung der Bundesministerien vorgeschriebenen Indexbücher wurden Karteien nach Schlagwörtern und Namen fortlaufend ohne Rücksicht auf die einzelnen Jahrgänge angelegt. Da auf den Karteikarten aber oft die Jahreszahlangaben fehlen, ist es oft unmöglich, den Geschäftszahlen das richtige Jahr zuzuordnen und als Folge davon die Akten zu finden.

Durch die Verlagerungen während des Krieges sind viele Karteikarten verloren gegangen. Es sind nur mehr diejenigen für Personelles, I-Betrieb, III-Finanzielles, IV-Kommerzielles, V-Maschinendirektion, V-Baudirektion und VII-Werkstättendirektion vorhanden.

Für die Organisationsangelegenheiten gibt es weder Geschäftsbücher noch Karteien.

Die Akten werden getrennt nach den Abteilungen bzw. Direktionen, chronologisch der Zahlenreihe nach, aufbewahrt.

Die Akten der Elektrisierungsdirektion wurden bis auf einige ganz wenige nicht dem Archiv übergeben. Von den zentralen Verwaltungsstellen gelangten nur die Akten der Personalstelle und der Wagenverwaltungsstelle ins Archiv.

In den Kartons 1.216 bis 1.254 werden Baudokumente aufbewahrt. Diese beinhalten meistens den Bewilligungsbescheid und einen Plan eines Bauvorhabens geringen Umfanges durch Anrainer oder Gemeinden auf Bahngrund. Sie werden alphabetisch nach Orts- bzw. Gemeindenamen verwahrt und wurden von der Generaldirektion selbst an diesen Bestand angeschlossen.

Die Kartons 1.255 bis 1.317 beinhalten eine alphabetische Namenskartei der Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen. In dieser Kartei sind alle wichtigen Daten von personellen Veränderungen (z. B. Vorrückungen, Versetzungen, etc.) mit den dazugehörigen Geschäftszahlen enthalten. Die Akten selbst sind in den Beständen der einzelnen Direktionen, falls vorhanden, eingereiht.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Geschäftsbücher, Aufstellungsverzeichnis, Archivbehelf 10/8 im Forschersaal

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Teilweise beinhalten die Akten natürlich Angelegenheiten, die auch vom Bundesministerium für Handel und Verkehr/Verkehrssektion behandelt wurden und es lässt sich so die Erledigung bestimmter Geschäftsfälle aus der Sicht beider Dienststellen verfolgen.

ÖBB-Direktion Wien Nordost, ÖBB-Direktion Wien Südwest, ÖBB-Direktion Wien
Veröffentlichungen:Paul Mechtler: Inventar des Verkehrsarchivs Wien, S. 72-75; Bd. IX der Inventare Österreichischer Archive; Hrsg. von der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs. Wien 1959

Das Archiv der Republik und seine Bestände: Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und der Zeit von 1938 bis 1945, S. 596-603; Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1969
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5899
 

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