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AT-OeStA/AdR Vk BMfV 2Rep VAI Verkehrs-Arbeitsinspektorat 2. Republik, 1949-2004 (Teilbestand)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Vk BMfV 2Rep VAI |
Titel: | Verkehrs-Arbeitsinspektorat 2. Republik |
Entstehungszeitraum: | 1949 - 2004 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | AT-OeStA/AdR Vk BMfV VAI |
| 10R106/2 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 2005 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundesministerium für Verkehr 1949-1949; Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe 1949-1956; Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft 1956-1966; Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen 1966-1970; Bundesministerium für Verkehr 1970-1984; Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr 1985-1996; Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst 1996-1997; Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr 1997-2000; Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 2000-2004, |
Verwaltungsgeschichte: | Für die Eisenbahnen bestand - in ähnlicher Form der im Bereich des Gewerbes und der Industrie ab dem Jahr 1883 eingerichteten Gewerbeinspektorate - seit dem Jahr 1887 in der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen eine Stelle zur Überwachung der Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Eisenbahnbediensteten.
Die Grundlage für den Arbeitsschutz bei den Bundes- und Privatbahnen bildete das Gesetz vom 28. Juli 1902 betreffend die Regelung des Arbeitsverhältnisses der bei Regiebauten von Eisenbahnen und in den Hilfsanstalten derselben verwendeten Arbeiter (RGBl. Nr. 156/1902) und die zur Durchführung dieses Gesetzes zugehörige Verordnung des Eisenbahnministeriums vom 2. Februar 1903 (RGBl. Nr. 28/1903). Als Ergänzung wurden auch noch Teile der jeweils gültigen Gewerbeordnung angewendet.
Nach Auflösung der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen wurden deren Aufgaben ab 1. Jänner 1920 in den Wirkungskreis des Staatsamtes für Verkehrswesen und bei der Errichtung des Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen" der Verkehrssektion des Bundesministeriums für Handel und Verkehr übertragen (StGBl. Nr. 4/1919; BGBl. Nr. 407/1923, § 16).
Von 1938 bis 1945 übernahmen ähnliche Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn die Agenden des Arbeitnehmerschutzes.
Ab dem Jahr 1946 war die Abteilung II/8 der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen für diese Angelegenheiten zuständig.
Aufgrund des Arbeitsinspektionsgesetzes vom 3. Juli 1947, das am 6. September 1947 in Kraft getreten ist, wurden u. a. auch die Eisenbahnen (Straßenbahnen), der Luftverkehr und das Post- und Telegraphenwesen aus dem Wirkungsbereich dieser Institution ausgenommen (BGBl. Nr. 194/1947, § 1, 2, lit. c-d). Gleichzeitig wurde aber festgelegt, dass sich die Wirksamkeit der Arbeitsinspektion auf die Regiebauten, Werkstätten und Hilfsanlagen dieser Einrichtungen erstrecken sollte (§ 1, 3). Die Arbeitsinspektoren erhielten aber die Berechtigung, die Bahnanlagen zu betreten, wenn es zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten unvermeidlich war (§ 5, 1). Diese Situation, die im Widerspruch zum § 1, Absatz 2 stand, wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung geregelt (AdR, BMfV/Präs, Zl. 15.578/1947, liegt bei: GrdZl. 12.692/1947, 2f).
Für die Binnenschifffahrt sollten besondere Arbeitsinspektorate errichtet werden, deren Aufsichtsbezirke sich auf das ganze Bundesgebiet erstrecken sollten (§ 19, 3).
Bei den von der allgemeinen Arbeitsinspektion ausgenommenen Betrieben und Verwaltungsstellen, für die Einrichtungen zur Wahrung des gesetzlichen Schutzes der Dienstnehmer nicht bestanden haben, sollten derartige Einrichtungen bei den sachlich zuständigen Ministerien errichtet werden (§ 1, 4). Das beim Bundesministerium für Verkehr zu errichtende Arbeitsinspektorat sollte organisatorisch der Sektion I als selbständige Dienststelle angegliedert werden (AdR, BMfV/Präs, Zl. 15.422/1948, liegt bei: GrdZl. 14.589/1948, 2f).
Mit Schreiben vom 11. Jänner 1949 wurde vom Bundesminister für Verkehr mit sofortiger Wirksamkeit Direktionsrat Hofrat Dipl.-Ing. Adolf Scherrl der Sektion I zur Verwendung zugewiesen und beauftragt, die zur Organisation einer Arbeitsinspektion für den Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen (AdR, BMfV/Präs, Zl. 10.193/1949, 4a4). Erst am 20. Mai 1952 hatte der Nationalrat das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz beschlossen, das am 1. Juli 1952 in Kraft getreten ist (BGBl. Nr. |
| 99/1952). Es legte die Wahrnehmung des gesetzlichen Dienstnehmerschutzes für die bisher von der Arbeitsinspektion ausgenommenen Verkehrsbetriebe fest und regelte alle der Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe unterstehenden Verkehrsbetriebe in einheitlicher Weise (AdR, BMfV/Präs, Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe, Zl. 13.168/1952, Zl. 14.006/1952 und Zl. 15.178/1952, 2f, liegen bei: GrdZl. 10.312/1952, 2f).
Die Verkehrs-Arbeitsinspektion wurde durch das im Verband der Zentralsektion des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe bestehende Verkehrs-Arbeitsinspektorat ausgeübt.
Die Arbeitsinspektion bei der Binnenschifffahrt wurde im Rahmen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates weiterhin durch den Binnenschifffahrtsinspektor im Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe besorgt.
Im Jahr 1955 wurde nach gegenseitigem Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr und verstaalichte Betriebe/Verkehrs-Arbeitsinspektorat mit dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe/Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung und dem Bundesministerium für soziale Verwaltung/Zentral-Arbeitsinspektorat festgelegt, dass die Radio-Austria AG als Hilfsbetrieb der Post- und Telegraphenverwaltung anzusehen ist und daher auch für die Wahrnehmung des gesetzlichen Dienstnehmerschutzes das Verkehrs-Arbeitsinspektorat zuständig ist (AdR, BMfV/Präs, Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe, Zl. 15.477/1955, 3d).
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Eisenbahngesetzes 1957 (BGBl. Nr. 60/1957) war es auch erforderlich, die den Wirkungskreis des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft/Verkehrs-Arbeitsinspektorat betreffenden Bestimmungen des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes zu ändern. Dies geschah durch das Bundesgesetz vom 13. März 1957 (BGBl. Nr. 80/1957), das den Wirkungsbereich der Verkehrs-Arbeitsinspektion neu definierte. Die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Dienstnehmer oblag dem Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft/Verkehrs-Arbeitsinspektorat. Die der Kontrolle der Verkehrs-Arbeitsinspektion zufallenden Betriebe wurden in die vier folgenden Gruppen eingeteilt: Eisenbahnbetriebe, Betriebe der Post- und Telegraphenverwaltung, Betriebe der Binnenschifffahrt und Betriebe der Luftfahrt. Der genau abgegrenzte Tätigkeitsbereich des Verkehrs-Arbeitsinspektorates bei diesen Betrieben ist im § 1, Punkte 1 bis 4 dieses Gesetzes festgelegt.
Ab 1. Mai 1958 wurde die Arbeitsinspektion bei der Binnenschifffahrt nicht mehr vom Binnenschifffahrtsinspektorat, sondern auch von dem im Verband der Zentralsektion des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft bestehenden Verkehrs-Arbeitsinspektorat ausgeübt (AdR, BMfV/Präs, Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft, Zl. 14.314/1957, 3d).
Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat war zunächst die Abteilung 9, ab dem Jahr 1967 die Abteilung 11 der Sektion I (Zentralsektion) des Ministeriums. Ab dem Jahr 1974 war das VAI der Präsidialsektion zugeordnet. Ab dem Jahr 1990 kam das VAI zu der Sektion IV/Spezifische Angelegenheiten des Ressorts und ab September 2002 wiederum zur Sektion II/Infrastruktur. Ab Februar 2006 änderten sich wiederum die Zuständigkeiten und das VAI kam wieder zur Sektion IV/Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat.
Mit einem Erlass vom 30. Mai 2011 erlangte die neue Geschäftseinteilung ab 1. Juni 2011 ihre Gültigkeit. Die ehemaligen Sektion II “Straße und Luft“ sowie die |
| Sektion IV „Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat“ wurden aufgelöst und deren Aufgaben an die neu eingerichtete Sektion IV „Verkehr“ übertragen. Folgende Bereiche wurden angeführt: Behörden Technik und Rechtsbereich Schiene/Straße/SeiMinisteriums. Mit einem Erlass vom 30. Mai 2011 erlangte die neue Geschäftseinteilung ab 1. Juni 2011 ihre Gültigkeit. Die ehemaligen Sektion II “Straße und Luft“ sowie die Sektion IV „Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat“ wurden aufgelöst und deren Aufgaben an die neu eingerichtete Sektion IV „Verkehr“ übertragen. Folgende Bereiche wurden angeführt: Behörden Technik und Rechtsbereich Schiene/Straße/Seilbahnen/Rohrleitung sowie Angelegenheiten der Themenbereiche Wasser, Luft, Verkehrssicherheit und Verkehrs-Arbeitsinspektorat.
Die letzte große Änderung erfolgte im Jahr 2012, bei der das Verkehrs-Arbeitsinspektorat aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ausgegliedert und dem Zentralen-Arbeitsinspektorat des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sektion VII) angeschlossen wurde. |
Archivierungsgeschichte: | Der Bestand wurde im Zeitraum von 1969 bis 1974 vom Bundesministerium für Verkehr an das ehemalige Verkehrsarchiv abgetreten und bei der im Jahr 1988 erfolgten Übersiedlung des Archivs in das Zentralgebäude in der Nottendorfer Gasse vom Archiv der Republik übernommen.
In den Jahren 2008 bis 2012 erfolgte in mehreren Teillieferungen die weitere Abgabe von Akten bis einschließlich des Jahrganges 2004. Danach existieren nur mehr elektronische Akten. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Arbeitsschutz; Arbeitszeit; Bauüberwachung; Bahnerhaltungsmaßnahmen; Betriebsbewilligungen; Betriebsinspektionen; Dienstbetrieb; Dienstnehmerschutz; Dienststellenbesichtigungen; Eisenbahnen; Flughafenanlagen; Gesundheitsvorsorge; Kollaudierung von Bauten und Einrichtungen; Kongresse; Konzessionserteilung; Kurse; Luftfahrt; Personalwesen; Postämter; Rundfunk; Schifffahrt; Schutzmaßnahmen; Seilbahnen; Sessellifte; Telegrafenämter; Unfallsanzeigen; Unfallsmeldungen; Unfallverhütung |
Bewertung und Kassation: | Aus diesem Bestand der Jahre 1949 - 1968 sind schon vor der Abgabe an das ehemalige Verkehrsarchiv seitens des Ministeriums viele Akten skartiert worden, der Wert dieses Aktenbestandes ist aber nicht besonders groß. |
Ordnung und Klassifikation: | Der Bestand ist nur teilweise durch Geschäftsbücher oder Karteien erschlossen.
Für die Akten der Jahrgänge von 1949 bis 1957 und 1958 gibt es überhaupt keine Findmittel. Protokollbücher sind für die Jahrgänge von 1959 bis 1962, Indexbücher für die Jahrgänge von 1959 bis 1960 und 1963 vorhanden.
Von 1964 bis 1973 gibt es eine allgemeine Zahlenkartei mit Index, für Angelegenheiten der Seilbahnen existiert von 1969 bis 1973 eine eigene Kartei.
Ab dem Jahr 1974 bis 1988 sind die Karteien nach folgendem Schema eingeteilt: Allgemeine Verwaltung; Unfälle; Allgemeine Eisenbahn-Angelegenheiten: Ausnahmen lt. Eisenbahngesetz; Medizinisches; Zugförderung; Elektro-, Fernmelde- und Sicherungsdienst; Bau- und Bahnerhaltung; Bahnhöfe; Anschlussbahnen; Privatbahnen; Postämter; Fernmeldedienst der Post- und Telegrafenverwaltung; Wahlämter; Schifffahrt; Seilbahnen; Städtische Verkehrsbetriebe; Luftfahrt;
Ab dem Jahr 1989 bis 2004 gibt es meist eine Indexkartei pro Jahr (Aktenübersicht) sowie eine Stichwortkartei und die Zahlenkartei für alle Jahre gemeinsam. Ab dem Jahr 2005 sind Akten nur mehr in elektronischer Form vorhanden. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Geschäftsbücher, Karteien, Grundzahlenübersicht |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Tätigkeitsberichte des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für die Jahre 1952-1980. Hrsg. vom Bundesministerium für Verkehr. Wien 1953-1981. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2034 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5891 |
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