AT-OeStA/AdR AAng ÖVB 1Rep KairoKG Kairo, Konsulargericht, 1930-1938 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR AAng ÖVB 1Rep KairoKG
Titel:Kairo, Konsulargericht
Entstehungszeitraum:1930 - 1938
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:01R420/1

Angaben zum Umfang

Anzahl:9
Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1930-1938
Verwaltungsgeschichte:Die Konsulargerichtsbarkeit in Ägypten wurde durch die Artikel 102 und 104 des Staatsvertrages von St. Germain aufgehoben. Bis zum 16. Juni 1925 war die Frage der Konsulargerichtsbarkeit sowohl für deutsche als auch für österreichische Staatsangehörige ungeklärt. Am 16. Juni 1925 unterzeichneten die ägyptische und die deutsche Regierung ein Abkommen über Niederlassung und Gerichtsbarkeit in Ägypten und dieses Abkommen wurde von österreichischer Seite als Vorlage für einen eigenen Vertrag genommen.

Durch den Staatsvertrag vom 14. Oktober 1929 (BGBl. Nr. 362/1929) hatte die ägyptische Regierung vorübergehend der österreichischen Regierung das Recht übertragen über die österreichischen Staatsangehörigen in Ägypten die Konsulargerichtsbarkeit auszuüben. In der Verordnung vom 6. Dezember 1929 wurde schließlich die "Gerichtsbarkeit über österreichische Bundesbürger in Ägypten" geregelt. Als Gerichtsort wurde Alexandrien bestimmt.

Das Konsulargericht war zur Vornahme aller Amtshandlungen, die zur Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes oder eines Gerichtshofes I. Instanz gehörten, berufen. Die Konsularrichter und deren Stellvertreter wurden vom Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz bestellt. Vorgesehen waren entweder Beamte des höheren auswärtigen Dienstes oder Personen, die zur Ausübung des Richteramtes befähigt waren. Das Konsulargericht musste das österreichische Recht anwenden, außer wenn im Gerichtsbezirk des Konsulargerichtes die Einrichtungen oder tatsächlichen Verhältnisse fehlten, welche für die Anwendung des österreichischen Rechtes Voraussetzung waren.

Am 26. Oktober 1931 wurde der Gerichtsort von Alexandrien nach Kairo verlegt (BGBl. Nr. 335/1931). Ende Dezember 1932 wurde die österreichische Gesandtschaft in Kairo geschlossen, wodurch das Konsulargericht wieder nach Alexandrien zurückkehrte (ÖStA/AVA, BMfJ/Ägypten 1, GZ. 21578/1932, Zl. 26646-6/1932). Nachdem am 17. Dezember 1934 die Tätigkeit der österreichischen Gesandtschaft in Kairo wieder aufgenommen wurde, musste das Konsulargericht neuerlich dorthin übersiedeln (ebenda, GZ. 20897/1934, Zl. 25467/1934).

Das ägyptische Ministerium des Äußern schickte am 7. Oktober 1937 ein Schreiben an die österreichische Gesandtschaft in Kairo, in welchem mitgeteilt wurde, dass durch die Aufhebung der Kapitulationen in Ägypten, die am 8. Mai 1937 in Montreux unterzeichnet worden waren, die ägyptische Regierung ein neues Reglement der Gerichtsverfassung für die Gemischten Gerichte verlautbart hatte. Dieses Reglement war am 15. Oktober 1934 in Kraft getreten und besagte, dass Rechtssachen von Fremden, welche Angehörige der ehemaligen Kapitulationsmächte waren, den Gemischten Gerichten übertragen wurden (ebenda, GZ. 21352/1937, Zl. 27055-6/1937).

Im Jänner 1938 begann die österreichische Regierung mit der Liquidation des Konsulargerichtes in Kairo (ebenda, GZ. 20112/1938).
Archivierungsgeschichte:Die Akten des Konsulargerichts Kairo wurden 1939 nach Österreich gebracht und an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv abgegeben. Nach der Gründung des Archivs der Republik wurden die Materialien 1988 in das neue Zentralgebäude in der Nottendorfergasse übersiedelt und den Beständen des Archivs der Republik angeschlossen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Beeidigungen; Erlässe; Gesetze; Handelsregister; Personalia; Strafrecht; Verordnungen; Zivilrecht
Ordnung und Klassifikation:Die vorhandenen Gerichtsakten sind chronologisch abgelegt und ein Namensindex ist vorhanden, jedoch erst ab 1932. Der Zugriff erfolgt mittels Geschäftsbücher und Archivbehelf.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Protokolle, Indizes, Archivbehelf

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Fink, Manfred (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der Ersten Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Wien 1993
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1968
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=586379
 

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