Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR BKA Stk/Bka alt MSL 237 |
Titel: | Bundes-Film-Hauptstelle |
Entstehungszeitraum: | 1922 |
Stufe: | Karton (Faszikel) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Unterteilung/Enthält: | Bundes-Film-Hauptstelle |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Der Kabinettsrat hat am 30. Jänner 1919 (Protokoll Nr. 35) die Unterstellung der Filmstelle des Kriegspressequartiers unter die Staatskanzlei zum Zwecke der staatlichen Propaganda beschlossen (Zl. 809/4-1919). Mit Verfügung des Staatskanzlers vom 3. April 1919 wurde das Organisationsstatut der Filmhauptstelle genehmigt. Aufgabe der Filmhauptstelle war die Herstellung aller Arten von Filmen, welche von den Staatsbehörden benötigt wurden. Die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben zu treffenden Maßnahmen hatte die Filmhauptstelle grundsätzlich im eigenen Wirkungskreis zu treffen. Im § 4 des Organisationsstatutes wurden alle diejenigen Angelegenheiten, deren Entscheidung sich die Staatskanzlei vorbehalten hat, taxativ aufgezählt (Zl. 809/30). Im Hinblick auf die äußerst missliche finanzielle Lage der Bundesfilmstelle wurde dem Finanzministerium mit Beschluss des Ministerrates vom 19. Juli 1924 der Auftrag erteilt, die Bundesfilmstelle zu liquidieren.
Der Bestand: Die Akten stammen aus der Staatskanzlei, tragen die Zahlen der Staatskanzlei und sind auch in den Findbüchern der Staatskanzlei aufzuschlagen. Weiterführende Akten sind im Bestand Staatskanzlei/MSL "Schönbrunn Film" und im Bestand Bundeskanzleramt Präsidium/Varia "Lichtbildstelle" zu finden. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1952 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=57723 |
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