Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/KA ZSt KM AbtKzlEvid Zertifikatisten Heer |
Titel: | Abt. 2: Evidenzhaltungs-Register über längerdienende Unteroffiziere, die Zertifikate erhielten (Zertifikatisten Heer) |
Entstehungszeitraum: | ca. 1872 - 1918 |
Stufe: | Serie |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 43 |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Kriegsministerium, Abteilung 2 (bzw. 2/W bis 1918) |
Verwaltungsgeschichte: | Evidenzhaltungs-Register betreffend "Zertifikatisten" (längerdienende Unteroffiziere beim k. k. / k. u. k. Heer):
Die Basis bildete das Gesetz vom 19. April 1872 "über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unterofficiere" (Reichsgesetzblatt XXIV. Stück 60. Gesetz) Gemäß § 7 wurde den Unteroffizieren, welche nach diesem Gesetz den Anspruch auf eine vorbehaltene Dienerstelle oder auf den Vorzug bei Verleihung von Beamtenstellen erlangt hatten, hierüber vom Kriegsministerium (beziehungsweise vom Ministerium für Landesverteidigung) eine Bestätigung ("Certifikat") ausgefertigt. Beim (Reichs)Kriegsministerium war die Abteilung 2 für die Evidenhaltung der vorgemerkten Bewerber zuständig. Dazu waren Evidenzhaltungs-Register zu führen. Die Evidenzen reichen von 1872 bis 1918. Im Evidenzhaltungs-Register Band XV, wurde schließlich nach der (letzten) Zertifikat-Nummer 36444 in roter Schrift von Oberstleutnant Josef Schöch am 7.4.1919 vermerkt: "Die Beteilung mit Zertifikaten wurde am 31. Oktober 1918 seitens des liquidierenden Kriegsministeriums eingestellt".
Anspruchsberechtigte: Unteroffiziere, welche zwölf Jahre, darunter wenigstens acht Jahre als Unteroffiziere (im stehenden Heer, in der Kriegsmarine oder in den Stämmen und Abteilungen der Landwehr) aktiv gedient hatten und "gut conduisirt" waren, erlangten dadurch den Anspruch auf die Verleihung von Anstellungen im öffentlichen Dienst, dann bei vom Staat subventionierten Eisenbahn-, Dampfschiffs- und sonstigen Unternehmungen (§ 38 des Wehrgesetzes vom 5.12.1868, R.G.Bl. Nr. 151). - Den gleichen Anspruch, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der Dienstjahre, erlangten ferner jene Unteroffiziere, welche vor dem Feind oder in Ausübung des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch Verletzung für den Militärdienst untauglich geworden waren, "ohne hierdurch die Verwendbarkeit für Civildienste verloren zu haben". Weitere Details können direkt dem Gesetzestext entnommen werden: alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1872&size=45&page=212
Die kaiserliche Verordnung vom 19. Dezember 1853, R.G.Bl. Nr. 266, - den Übertritt gedienter Unteroffiziere und Gemeine in Civil-Anstellungen betreffend -, trat grundsätzlich außer Kraft, jedoch blieben die bereits auf Grund der Verordnung erlangten Ansprüche aufrecht alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1853&page=1519&size=35 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Indices zu den Evidenzhaltungs-Registern (grobalphabetisch) A—Z (21 Bände), Evidenzhaltungs-Register über Civildienstwerber ("Zertifikatisten"), Zertifikat-Nummer 1 - 36444 (15 Bände);
Register ungültiger Zertifikate von Civildienstwerbern bzw. gelöschter Zertifikate (7 Bände)
- Die Indices enthalten lediglich den Namen des Unteroffiziers, die Charge, den Truppenkörper und die zugeteilte Zertifikat-Nummer.
In den Evidenzhaltungs-Registern sind folgende Spalten zu finden (die Vordrucke in den Registern änderten sich im Laufe der Zeit bis 1918): Nummer des Zertifikates (zuletzt bis 1918 die Unterscheidung in - österrreichisches und ungarisches - Zertifikat), Nummer der Qualifikationseingabe; Vor- und Zuname des anspruchsberechtigten Unteroffiziers, Charge; Truppenkörper/Behörde/Anstalt, in dessen Stand er gehörte; Religion, genaues Geburtsdatum; jeweils das Jahr, in dem er das 37. Lebensjahr und das 45. Lebensjahr vollstreckt haben wird; bleibender Aufenthalt; Geschäftsstück, laut welchem das Certificat erfolgt wurde; weiters wurde in Spalten vermerkt, in Folge wessen das Zertifikat eingezogen wurde - meist in Folge Anstellung; oder: in Folge Überschreitung des 45. Lebensjahres / Freiwilliger Verzichtleistung / Strafgerichtlicher Verurteilung / Ableben.). In den Evidenzhaltungs-Registern finden sich zum Teil Vermerke, auf welcher Seite der (durchlaufend paginierten) Bände betreffend ungültige (gelöschte) Zertifikate eine Eintragung gemacht wurde.
ACHTUNG: Bei den Evidenzbänden befinden sich nicht die dazugehörigen Akten betreffend die Zertifikatisten. - Siehe unter "Bemerkung" - Hinweise für die Forschung.
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Inventar Kriegsarchiv, S. 153 (Wien 1953) library.hungaricana.hu/hu/view/Inventare_08/?pg=172&layout=s&query=Zertifikatisten |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Hinweise für die Forschung: --> Die Akten der Abteilung 2 (später: Abt. 2/W) des Kriegsministeriums befinden sich in KM Hauptreihe, Akten, der jeweiligen Jahre. Erst aus diesen Akten können weitere Details zu den "Zertifikatisten" entnommen werden.
Da in den Evidenzhaltungs-Registern samt zugehörigen Indices lediglich die Protokollnummern der Abteilung 2 angegeben sind (- und nicht die für eine Aktenbestellung erforderliche "Hinterlegungszahl" -), muss zuerst an Hand der Protokollbände der Abteilung 2 die "Hinterlegungszahl" herausgesucht werden. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1948 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5757827 |
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