Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR FUK 461 |
Titel: | Herzog Friedrich V. von Österreich erklärt für sich und seine Brüder Albrecht und Ernst gegen seinen Vetter Herzog Friedrich IV. keinerlei Forderungen aus dessen Führung der Gerhabschaft zu haben, gelobt auch ferner für sich, seine zwei Brüder und seine Schwester Katharina, ohne Friedrichs IV. Einwilligung keine Heirat, Einigung etc. zu schließen; will sich mit einem Drittel aller Nutzungen und Gülten der niederösterreichischen Lande begnügen und davon auch seinen und seiner Geschwister Hofhalt bestreiten, die anderen seinen beiden Brüdern gehörenden zwei Drittel sollen Friedrich IV. während der Dauer der Gerhabschaft zufallen, diesem, dessen Sohne Sigismund und Erben soll gehören: Wiener Neustadt, die Festen und Herrschaften Starhemberg, Wartenstein und Pütten und die Feste Sunneck in Kärnten. |
Entstehungszeitraum: | 1430 - 1432 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Aussteller: | Herzog Friedrich V. von Österreich für sich und seine Brüder Albrecht und Ernst |
Empfänger/Vertragspartner: | Herzog Friedrich IV. |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Ansichtsbild: |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
Reproduktionsbestimmungen: | Digitalisat |
Zugangsbestimmungen: | Online zugänglich |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1462 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=57493 |
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