AT-OeStA/HHStA UR FUK 460 Eidesstattliche Erklärung König Karls VII. von Frankreich, seine erstgeborene Tochter Radegunde zukünftig mit dem Sohn Herzog Friedrichs von Österreich, Sigmund, oder, wenn dieser nicht mehr am Leben wäre, mit einem anderen Sohn desselben, oder auch mit einem seiner drei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR FUK 460
Titel:Eidesstattliche Erklärung König Karls VII. von Frankreich, seine erstgeborene Tochter Radegunde zukünftig mit dem Sohn Herzog Friedrichs von Österreich, Sigmund, oder, wenn dieser nicht mehr am Leben wäre, mit einem anderen Sohn desselben, oder auch mit einem seiner drei Neffen Friedrich, Albert und Ernst, Söhne des verstorbenen Herzogs Ernst von Österreich zu vermählen.
Entstehungszeitraum:15.09.1430
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Karl VII. von Frankreich
Siegel:Siegel fehlt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Mikrofilm
Reproduktionsbestimmungen:Digitalisat
Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA UR FUK 459 Notariatsakte über den Vorgang des von Herzog Friedrich IV. von Österreich den Bevollmächtigten des Königs Karl VII. von Frankreich gemachten und von diesen angenommenen Versprechens, seinen Sohn Sigismund in der Zukunft mit der erstgeborenen Tochter des genannten Königs,
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1460
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=57492
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl