Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR FUK 460 |
Titel: | Eidesstattliche Erklärung König Karls VII. von Frankreich, seine erstgeborene Tochter Radegunde zukünftig mit dem Sohn Herzog Friedrichs von Österreich, Sigmund, oder, wenn dieser nicht mehr am Leben wäre, mit einem anderen Sohn desselben, oder auch mit einem seiner drei Neffen Friedrich, Albert und Ernst, Söhne des verstorbenen Herzogs Ernst von Österreich zu vermählen. |
Entstehungszeitraum: | 15.09.1430 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Aussteller: | König Karl VII. von Frankreich |
Siegel: | Siegel fehlt |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Mikrofilm |
Reproduktionsbestimmungen: | Digitalisat |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: AT-OeStA/HHStA UR FUK 459 Notariatsakte über den Vorgang des von Herzog Friedrich IV. von Österreich den Bevollmächtigten des Königs Karl VII. von Frankreich gemachten und von diesen angenommenen Versprechens, seinen Sohn Sigismund in der Zukunft mit der erstgeborenen Tochter des genannten Königs,
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1460 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=57492 |
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