Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR WA ÖIAG ZV |
Titel: | Zentralverwaltung |
Entstehungszeitraum: | 1945 - 2004 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 05R402/2 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 256 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung 1945-1949; Bundesministerium für Verkehr und Verstaatlichte Betriebe 1950-1956; Österreichische Industrie- und Bergbauverwaltungs-Ges.m.b.H. (IBV) 1956-1959; Bundeskanzleramt, Sektion IV 1959-1966; Bundesministerium für Verkehr und Verstaatlichte Unternehmungen, Sektion V 1966-1967; Österreichische Industrieverwaltungs-Ges.m.b.H. (ÖIG) 1967-1970; Österreichische Industrieverwaltungs-AG (ÖIAG) 1970-1986; Österreichische Industrie Holding AG 1986-2005 |
Verwaltungsgeschichte: | Am 26. Juli 1946 verabschiedete der österreichische Nationalrat einstimmig das sogenannte 1. Verstaatlichungsgesetz (BGBl. Nr. 168/1946), durch welches eine Reihe von Unternehmen, Unternehmensteilen und Betrieben in das Eigentum des österreichischen Staates übergeführt wurden. Es stellte sich nun das Problem der organisatorischen Umgestaltung und der Verwaltung der Eigentumsrechte des Bundes. In der Wahrnehmung dieser Eigentümerfunktion spiegeln sich die innenpolitischen Geschehnisse der 2. Republik wider, da die Veränderung der Machtverhältnisse zwischen den beiden Großparteien, welche bis 1966 in der Großen Koalition verbunden waren, auch gleichzeitig eine ständige Umgestaltung der Verwaltung der Verstaatlichten Industrie bewirkte.
Ursprünglich war die Verstaatlichte Industrie dem 1946 gegründeten Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung unterstellt. Nach den Wahlen von 1949, die einen Verlust der absoluten ÖVP-Mehrheit brachten, wurde dieses Ministerium aufgelöst und das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe gebildet, welches aus dem Verkehrsministerium hervorging und neben dem Verkehrsressort die Bereiche Elektrizitätswirtschaft und Verstaatlichte Industrie übertragen bekam.
Die Nationalratswahlen 1956 brachten wieder Veränderungen in der Verwaltung. Gewinne der ÖVP führten dazu, dass die staatseigenen Betriebe aus der unmittelbaren Hoheitsverwaltung herausgelöst und der Bundesregierung unterstellt wurden, die ihre Kompetenz an die neu gegründete Österreichische Industrie- und Bergbauverwaltungs-Gesellschaft (IBV) übertrug.
Nach den vorgezogenen Wahlen 1959, bei denen die SPÖ zwar eine Stimmen-, jedoch keine Mandatsmehrheit erreichen konnte, wurde die IBV aufgelöst und die Verwaltung der Verstaatlichten Industrie ging auf das Bundeskanzleramt über. Es wurde eine Sektion IV "Verstaatlichte Unternehmungen" ins Leben gerufen, die in dieser Form bis 1966 - dem Ende der Großen Koalition und Beginn der ÖVP-Alleinregierung - bestehen sollte.
Nach kurzer Verwaltung durch das Bundesministerium für Verkehr und Verstaatlichte Unternehmungen wurde 1967 die Österreichische Industrieverwaltungs-Gesellschaft (ÖIG) an die Spitze der Verstaatlichten Industrie gestellt (Bundesgesetz vom 16. Dezember 1966 über die Ausübung der Anteilsrechte des Bundes an verstaatlichten Unternehmungen, ÖIG-Gesetz, BGBl. Nr. 23/1967). Die ÖIG verwaltete jedoch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Anteilsrechte nur in Form einer Treuhänderschaft und war nicht selbst Eigentümer.
Um die Probleme und Mängel, die diese Stellung mit sich brachte, zu beseitigen, gründete man 1970 die Österreichische Industrieverwaltungs-AG (ÖIAG), welche als Eigentümer den Bestimmungen des österreichischen Aktienrechts unterlag (Bundesgesetz vom 21. Jänner 1970, ÖIG-Gesetz-Novelle 1969, BGBl. Nr. 47/1970). Während der SPÖ-Alleinregierung wurde die ÖIAG in eine echte Holdinggesellschaft umgewandelt und 1986 der Name in Österreichische Industrie Holding AG umgeändert.
Bis 1993 bildete sie mit den in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen einen Konzern (Austrian Industries AG) und Ende 1993 wurde die Tätigkeit der ÖIAG schließlich auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: Das Konzernverhältnis zwischen der ÖIAG und ihren Tochtergesellschaften wurde aufgelöst, die verstaatlichten Unternehmen wurden neu strukturiert, und die ÖIAG wurde beauftragt, ihre Beteiligungen in angemessener Frist mehrheitlich zu privatisieren. Damit wurde die ÖIAG zu einer "Privatisierungsagentur" und Beteiligungsholding, die bis 1999 die mehrheitliche oder gänzliche Veräußerung von Anteilen an einer Reihe von Unternehmen durchführte. |
Archivierungsgeschichte: | Die Materialien wurden in den Kellerräumen des Gebäudes der ÖIAG in der Kantgasse 1, 1010 Wien, gesammelt und aufbewahrt und dem Archiv der Republik in der Zeit von September 1988 bis Mai 1989 in mehreren Etappen übergeben.
Der Bestand wurde in ungeordnetem Zustand übernommen und anschließend in den Räumen des Archivs der Republik gesichtet, geordnet und kartoniert. Disee Ordnungsarbeiten wurden im Sommer 1990 abgeschlossen.
Der zweite große Teil wurde im Juni 1991 an das Archiv der Republik abgetreten und seither wird der Bestand laufend mit aktuellen Unterlagen ergänzt. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Antimonbergbau; Ausübung staatlicher Anteilsrechte; Bergbau; Betriebswirtschaft; chemische Industrie; Eisenerzbergbau; Eisen- und Stahlerzeugung; Elektroindustrie; Erdgas; Erdölförderung und -raffinerie; Forschung; Hüttenindustrie; Kohlenbergbau; Kontrolle; Koordinierung; Kreditinstitute; Kupfererzgewinnung; Lokomotiv- und Waggonbau; Maschinen- und Stahlbau; Metallhüttenindustrie; Metallindustrie; Organisation; Personalangelegenheiten; Planung; Presse; Rechtsangelegenheiten; Schiffsbau; Statistik; Technik; Verkehr; Verwaltung |
Ordnung und Klassifikation: | Der Großteil dieses Teilbestandes besteht aus den Protokollen und Unterlagen der Organe der ÖIG und der ÖIAG. (Als Organe eines Unternehmens bezeichnet man die General- oder Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand bzw. die Geschäftsführung.)
Der Rest sind Bestände der einzelnen Abteilungen der Zentralverwaltungen, wie der Rechtsabteilung, Finanzabteilung, Planungsabteilung,der Statistikabteilung, der Abteilungen Technik und Forschung, Bilanz/Betriebswirtschaft, der Peronalabteilung sowie der Presseabteilung. Nach diesen Abteilungen sind die Materialien auch geordnet. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sämtliche vorhandenen Geschäftsberichte, Rechnungshofberichte, der Inhalt des Pressearchivs und alle sonstigen Druckwerke, die zum Zeitpunkt der Drucklegung zur Veröffentlichung bestimmt waren, können ohne zeitliche Einschränkung eingesehen werden. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Archivbehelf, Datei |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2034 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5712 |
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