Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR HBbBuT BMfHuW OB |
Titel: | Oberste Bergbehörde |
Entstehungszeitraum: | 1945 - 1989 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 05R102/2 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 1202 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau, Oberste Bergbehörde 1945-1945; Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, Oberste Bergbehörde 1946-1966; Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie, Sektion V (Oberste Bergbehörde) 1967-1968; Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie, Sektion IV (Oberste Bergbehörde) 1968-1986; Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Sektion VII (Oberste Bergbehörde) 1986-1989 |
Verwaltungsgeschichte: | Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich und der Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs vom 27. April 1945 wurde mit Beschluss einer provisorischen Staatsregierung auch ein Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau errichtet (StGBl. Nr. 1 und 2/1945). In § 66 des Gesetzes vom 20. Juli 1945 betreffend die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz) wurde dann bestimmt, dass das Oberbergamt für die Ostmark endgültig aufgelöst wird und dessen Geschäfte auf das neugegründete Staatsamt und der ihm angehörigen Obersten Bergbehörde übergehen (STGBl. Nr. 94/1945).
Mit dem Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung (BGBl. Nr. 120/1946) wurde die Übernahme der Angelegenheiten des Staatsamtes für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau und des Staatsamtes für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr (mit Ausnahme der Verkehrsangelegenheiten) durch ein neugegründetes Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, die eigentlich schon zu Beginn des Jahres 1946 erfolgte, nachträglich gesetzlich manifestiert.
Die Oberste Bergbehörde sollte dann im Bereich des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau bis 1966 außerhalb des Sektionsverbandes bestehen.
Im Jahr 1966 wurden die Agenden des Ministeriums aufgeteilt, und zwar verblieb ein Teil der Aufgabenbereiche im umbenannten Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und der andere Teil gelangte ins neu gegründete Bundesministerium für Bauten und Technik (BGBl. Nr. 70/1966).
Die Agenden der Obersten Bergbehörde blieben im Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und kamen zunächst als Sektion V in den Sektionsverband des Ministeriums, wo sie dann ab 1968 als Sektion IV bestanden, bis sie 1988 nach der Wiedervereinigung der beiden Ministerien in ein Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten von dessen Sektion VII verwaltet wurden. |
Archivierungsgeschichte: | Die Jahrgänge 1945 bis 1958 wurden dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv in vier Teilen übergeben. So wurden die Jahrgänge 1945 bis 1948 im Jahr 1958 geliefert, 1949 bis 1951 im Jahr 1961, 1952 bis 1955 gemeinsam mit den Beständen des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau im Jahr 1964, und 1967 schließlich die Jahrgänge 1956 bis 1958, ebenfalls mit den Ministerialakten.
Seit dem Jahr 1969 wurde in regelmäßigen Abständen jeweils ein Jahrgang gemeinsam mit den Ministerialakten abgegeben.
Nachdem der gesamte Bestand 1987 vom Allgemeinen Verwaltungsarchiv an das Archiv der Republik abgetreten wurde, übernimmt nun das Archiv der Republik pro Jahr einen Jahrgang |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Bergarbeiter; Bergbau; Bergbaustatistik; Berggesetz; Bergbehörden; Bergpolizei; Bergwerksinspektion; Erdöl und Erdgas; Erze; Kohlenwirtschaft; montanistisches Unterrichtswesen; Personalangelegenheiten; Schurfwesen; Sozialpolitik; Sprengmittelwesen |
Ordnung und Klassifikation: | Der Bestand ist nach einem Signaturensystem hinterlegt und mit Indizes und Protokollen benützbar.
Bedingt durch die Art der Abgabe (bis zum Jahrgang 1958 wurden die Jahrgänge nicht einzeln, sondern mehrere gleichzeitig vom Ministerium geliefert) ist die Hinterlegung teilweise recht unübersichtlich, da in einigen Signaturen die Akten nach Jahr und Zahl durchgehend abgelegt sind und in anderen Signaturen die Hinterlegung der Jahrgänge blockweise erfolgte (zum Beispiel sind die Akten der Jahre 1945 bis 1948 der Signatur 1 hintereinander in den Kartons 1 bis 3 hinterlegt, die Signatur 1 der Jahre 1949 bis 1951 ist aber erst in den Kartons 93 bis 97 zu finden).
Ab 1959 wurden die Akten dann jahrgangsweise abgelegt und sind dadurch wesentlich leichter und übersichtlicher zu benützen.
Die Signaturen veränderten sich im Laufe der Zeit zwar geringfügig, doch ist ein Signaturenverzeichnis vorhanden, welches die Arbeit mit den Materialien erleichtert. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Protokolle, Indizes, Aufstellungsverzeichnis, Signaturenverzeichnis |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2019 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5689 |
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