Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Justiz JA |
Titel: | Justizanstalten |
Entstehungszeitraum: | 1929 - 1995 |
Stufe: | Bestand |
|
Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 1241 |
Archivalienart: | Akten |
|
Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiserebersdorf 1929-1974; Justizanstalt Wien-Simmering 1974-1995; Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Wiener Neudorf 1954-1974; |
Verwaltungsgeschichte: | Die Durchführung des österreichischen Strafvollzuges, und somit aller Justizanstalten, fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz. Sämtliche organisatorischen Angelegenheiten zu Aufbau, innerer Struktur, Personal, Beschaffung oder Budget der Justizanstalten wurden seit 1945 durch die Sektion V "Strafvollzug" geregelt. Mit 1.1.2007 wurde diese Sektion aufgelöst und die Vollzugsdirektion als eigenständige operative Oberbehörde für den Strafvollzug geschaffen. Im Ministerium wurde stattdessen die "Stabstelle Strafvollzug" eingerichtet, welche bis 2010 Bestand hatte. Danach wurde die Stabstelle aufgelöst und deren Agenden auf alle Abteilungen des BMJ aufgeteilt. Insbesonders die Sektion III wurde in "Personal und Strafvollzug" umbenannt und eine eigene Abteilung III/1 "Strafvollzug" begründet.
Die rechtlichen Grundlagen für den Strafvollzug bilden unter Anderem das Strafvollzugsgesetz 1969 (BGBl. 37. Stück/144/1969), das Strafvollzugsanpassungsgesetz 1974 (BGBl. 122. Stück/424/1979), das Jugendgerichtsgesetz 1988 (BGBl. 223. Stück/599/1988), die Strafvollzugsnovelle 1993 (BGBl. 290. Stück/799/1993), die Strafvollzugsgesetznovelle 1996 (BGBl. 244. Stück/763/1996) sowie die Änderung des Strafvollzugsgesetzes 2006 (BGBl. I/102/2006). |
Archivierungsgeschichte: | Das Schriftgut der operativen Justizanstalten gilt als Bundesschriftgut gemäß Bundesarchivgesetz und wäre somit primär vom Österreichischen Staatsarchiv zu übernehmen. Gleichzeitig sind die Unterlagen aber als von überwiegend regionaler Bedeutung zu bewerten und wären daher den Landesarchiven anzubieten. Ebenso ist nicht eindeutig definiert, ob es sich überhaupt um archivwürdiges Schriftgut handelt, da zu Aufbewahrungsdauer, Aufbewahrungsort oder allenfalls Archivierung keine explizite Gesetzesvorlage festgestellt werden konnte. Die Strafvollzugsordnung legt in § 19 "Vollzugsunterlagen" lediglich fest, dass "(1) In jeder Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen ein Verzeichnis aller Strafgefangenen zu führen [ist]." und "(2) Alle denselben Strafgefangenen betreffenden Geschäftsstücke als Personalakt dieses Strafgefangenen zu vereinigen [sind]." Auf Grund dieser unspezifischen rechtlichen Bestimmungen wird den Archiven derzeit kaum Aktenmaterial der Justizanstalten angeboten bzw. von diesen übernommen.
Einzige Ausnahme bilden die beiden - mittlerweile geschlossenen - Bundeserziehungsanstalten für Jugendliche in Kaiserebersdorf (Männer) und Wiener Neudorf (Frauen), welche im Archiv der Republik erliegen. Details hierzu siehe Beschreibungen der Teilbestände. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Diverse Statistiken; Häftlingsakten der Justizanstalt Wien-Simmering; Klassenbücher; Personalakten Kaiserebersdorf; Zöglingsakten Kaiserebersdorf; Zöglingsakten Wiener Neudorf; |
Bewertung und Kassation: | keine |
Ordnung und Klassifikation: | Siehe Beschreibungen der Teilbestände |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Aufstellungsverzeichnis, Stückverzeichnis, Dateien |
|
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2025 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5652 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|