Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Justiz BGBl |
Titel: | Bundesgesetzblätter (BGBl.) |
Entstehungszeitraum: | ab 01.01.2004 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 100 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundeskanzleramt, Sektion V, Verfassungsdienst ab 2004 |
Verwaltungsgeschichte: | Durch das Kundmachungsreformgesetz 2004 (BGBl. I/100/2003) wurde die Veröffentlichung der Gesetze der Republik Österreich auf eine neue Basis gestellt. Seit 1.1.2004 werden sämtliche Rechtsgrundlagen sofort nach ihrem In-Kraft-Treten im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) mit der Internetadresse www.ris.bka.gv.at unter dem Begriff „Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004“ der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Dies entspricht der in Artikel 49, § 3, Bundes-Verfassungsgesetz geforderten Bestimmung, dass „Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt [...] allgemein zugänglich sein [müssen] und in ihrer kundgemachten Form vollständig und auf Dauer ermittelt werden können“. Ebenso müssen „Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis und unentgeltlich zugängig sein“ (Artikel 4, Bundesgesetzblattgesetz 2004, BGBlG, §9, Abs.1).
Zur Sicherung der Authentizität und Integrität der Dokumente werden gem. § 8, Abs. 3 BGBlG, von jedem Dokument mindestens drei digitale Sicherungskopien und vier beglaubigte Ausdrucke erstellt: „Je eine Sicherungskopie und je ein beglaubigter Ausdruck sind an das Österreichische Staatsarchiv und an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern und von diesen zu archivieren. Ein beglaubigter Ausdruck ist der Parlamentsbibliothek zu übermitteln.“ |
Archivierungsgeschichte: | Je eine Sicherungskopie (CD-Rom bzw. DVD) sowie ein beglaubigter Ausdruck werden seit 2004 halbjährlich an das Archiv abgegeben. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Bundesgesetzblätter für die Republik Österreich |
Bewertung und Kassation: | Keine |
Neuzugänge: | Laufend |
Ordnung und Klassifikation: | Die Gesetzblätter werden in drei Teilen (Teil I = Bundesgesetze und Bundesverfassungsgesetze, Teil II = Verordnungen und Kundmachungen, Teil III = Staatsverträge) publiziert und sind darin nach dem Jahr der Veröffentlichung fortlaufend nummeriert. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | DVD, Dateien |
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Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) |
Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort): | Österreichische Nationalbibliothek, Parlamentsbibliothek und Administrative Bibliothek des Bundes |
Website: | www.ris.bka.gv.at |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3279066 |
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