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AT-OeStA/HHStA UR AUR 13349 Rudolf von Wallsee, Ottokar von Wolfstein, Michael Ottendorfer und weitere Genannte bestätigen dem Juden David Steuss 1100 Pfund Wiener Pfennige zu schulden., 1378.06.11 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 13349 |
Titel: | Rudolf von Wallsee, Ottokar von Wolfstein, Michael Ottendorfer und weitere Genannte bestätigen dem Juden David Steuss 1100 Pfund Wiener Pfennige zu schulden. |
Entstehungszeitraum: | 11.06.1378 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Das Stück war ehedem sub 1378 Juni 9 eingeteilt. |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 3 |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Rudolf von Wallsee[-Enns], Hauptmann in Steier, Ottokar von Wolfstein, Michael Uttendorfer, Hans Kutzkopf, Hans Hager und Hans von Hoheneck sowie alle ihre Erben erklären, dass sie dem Juden David Steuss (Daviden dem Stewzzen) aus Wien, Sohn Hendleins (Hennlein) aus [Kloster-]Neuburg, und dessen Erben 1100 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie ihm ab dem Ausstellungstag über drei Jahre zurückzahlen sollen. Bei Nichtbezahlung sollen nach Ablauf der drei Jahre pro Pfund und Woche vier Pfennig Zinsen hinzukommen; während der drei Jahre sollen sie den Juden pro Jahr 110 Pfund Dienst bezahlen, der in dieser Zeit zu den 1100 Pfund dazukommt, und zwar je 55 Pfund am St. Martinstag (11. 11.) und zu Pfingsten; die erste Zahlung ist am kommenden St. Martinstag fällig. Sie haben das Recht, die Schuld jederzeit innerhalb der drei Jahre abzulösen. Welchen Anteil an dem Hauptgut auch immer sie innerhalb dieser Frist zurückzahlen wollen, den sollen die Juden akzeptieren; die Schuldner sollen den Juden den gesamten Dienst für ein Jahr dazugeben und dann sowohl von dem Anteil am Hauptgut als auch von dem Teil des Dienstes, der jährlich darauf anfällt, ledig sein. Sollten sie innerhalb der drei Jahre nicht bezahlen, sollen zu Hauptgut und Dienst (dienst gesuoch) pro Pfund und Woche vier Pfennig Zinsen hinzukommen. Wenn die Juden Hauptgut und Schaden nach der genannten Frist nicht mehr länger borgen wollen, sollen sie ausbezahlt werden; widrigenfalls soll jeder der Aussteller nach Aufforderung durch die Juden einen ehrbaren Knecht selbander mit zwei Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlagerrecht verbleiben sollen, bis Hauptgut und Schaden bezahlt sind. Die Zinsen laufen weiter, unabhängig davon, ob Einlager geleistet wird oder nicht. Für Hauptgut und Schaden setzen die Aussteller ihren Besitz in Österreich ob und unter der Enns und in Steier sowie anderswo als Sicherheit, woraus der Landesfürst oder dessen Stellvertreter nach Ablauf der Frist den Juden auf deren Verlangen Pfänder stellen soll, bis Hauptgut und Schaden gänzlich bezahlt sind. Die Aussteller versprechen auch, sich bezüglich Hauptgut, Dienst und Schaden weder an den Hof noch an einen Gewaltträger noch anderswohin zu wenden, keine Frei-, Töt- oder Gegenbriefe gegen den Willen der Juden zu erlangen oder ihnen sonstwie zu schaden, sondern Hauptgut, Dienst und Schaden selbst zu bezahlen. Sollten sie dennoch Frei-, Töt-, Gegen- oder andere Briefe vorlegen, die den Juden schaden und die sie gegen deren Willen erlangt hatten, sollen diese Briefe ungültig sein. Weist jemand anderer, Christ oder Jude, mit Willen der Juden den Brief vor, egal ob inner oder außer Landes, sollen die Aussteller diesem die Schuld bezahlen. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Rudolf von Wallsee[-Enns], Hauptmann in Steier, Ottokar von Wolfstein, Michael Uttendorfer, Hans Kutzkopf, Hans Hager und Hans von Hoheneck |
Empfänger/Vertragspartner: | Jude David Steuss |
Ort: | Wien |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 3, S. 260f., Nr. 1575 |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1408 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5576918 |
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